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Normale Version: Dienstleister für Videoaufzeichnungen
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Hallo zusammen,
ich bin auf der Suche nach einem externen Dienstleister für die Aufzeichnung von Überwachungskameras. Hintergrund sind arbeitsrechtliche Vorgaben sowie die größtmögliche Sicherheit der Aufzeichnungen.
Welchen könnt ihr empfehlen? Gibt es eine Übersicht?
Hm, ich kenne die genauen Anforderungen ja nicht.

Wie sieht es denn mit sog. "Cloud-Speicher-Diensten" aus?
Wie lange müssten denn die Videoaufnahmen in welchem Datenvolumen vorgehalten werden?
Wenn man die Inhalte vorher verschlüsselt, käme auch der Speicher-Dienstanbieter nicht dran.

Manche der Anbieter haben für Businesskunden gute Backup-Optionen.

Schau mal z.B. hier: https://www.heise.de/download/specials/D...er-3149052
Problem dürften hier u.a. das 4-Augen Prinzip und die Sicherstellung und Dokumentation eines berechtigten Interesses für jeden Fall der Einsichtnahme in die Aufzeichnungen sein. Diese Maßnahmen sind datenschutzrechtlich nötig, um die ohnehin im Arbeitsrecht nur sehr begrenzt zulässige Aufzeichnung zu rechtfertigen.

Ein einfacher cloud Dienst reicht daher nicht. Ein externer Dienstleister muss es dazu allerdings auch nicht sein, es genügen eigene technische und organisatorische Maßnahmen, jedenfalls wenn eine evtl Betriebsveteinbarung nichts Strengeres vorschreibt.

Meine Mandanten haben die Software für sich selbst entwickelt, daher kann ich leider keine externe Empfehlung geben.

Gruß
Mick
Danke für die Antworten.
Mick erkennt natürlich die Hintergründe. Ich habe auch schon im www gesucht, bin aber nicht fündig geworden. Daher meine Frage an die Experten. Wer kennt einen solchen Dienstleister, oder besser noch, kann mir einen empfehlen?
Videodaten außer Haus zu geben, erfordert meiner Meinung nach eine gewisse Blauäugigkeit. Nichts ist sicher in der Cloud, soviel muss klar sein. Das Risiko soll beherrschbar sein, jedoch glaube ich nicht daran, nachdem ich meine Erfahrungen habe.
Wir realisieren das Inhouse mit den entsprechenden Softwaretools. Soll tatsächlich eine Trennung komplett erfolgen, so stelle ich das System zur Verfügung. Das Vieraugenprinzip wird dezidiert von uns freigegeben, wir zeichnen für die Funktionalität des Systems und dessen Verfügbarkeit verantwortlich.
Stelle dir das so vor: das Meeting wird angekündigt, die Systeme werden von uns freigeschaltet und entsprechend dokumentiert. Die Skalierbarkeit des Systems wird einzig und allein durch die Anzahl des Speicherplatzes beschränkt. Arbeitsrechtliche Anfragen und Diskussionen wurden bis jetzt immer zur Kundenzufriedenheit gelöst. Auch Arbeitsrechtler sind vom System dahingehend überzeugt, da kein Missbrauch erfolgen kann.
Aber wie gesagt, alles Inhouse, da die zu übertragenden Datenmengen immer ein Thema sind.
Hallo fina,
welche Hardware setzt ihr denn ein? Bietet diese schon die Möglichkeit des 4-Augen-Prinzips? Oder verstehe ich das so, dass der Betreiber gar keinen, bzw. ihr den alleinigen Zugriff habt? Die Freischaltung erfolgt dann aus der Ferne? Dann hättet ihr aber auch die Möglichkeit, die Aufnahmen ohne den Betreiber zu sichten, oder?
wir nutzen Heitel Software für diese Anwendung. Das Vier-Augen-Prinzip könnte in jedweder Konfiguration genutzt werden. Wenn die Situation es erfordert, können wir den Zugang so freischalten, dass selbst wir zwar auf die Konfig kommen, jedoch nicht berechtigt sind, Aufnahmen zu sichten. Für mich ein wesentlicher Punkt, da das System auch Zertifikate besitzt. Bei Betriebsräten kommt dies äusserst positiv an.
Auch wenn's der Betriebsrat prima findet, bitte die Konfiguration noch mit dem betrieblichen oder externen DSB und notfalls mit der zuständigen Aufsichtsbehörde f.d. nichtöffentlichen Bereich abstimmen - von dort drohen die wirklich empfindlichen Sanktionen, spätestens ab Mai 2018.
Die Funktionen, die hier immer den spezifischen Entscheidern vorgelegt werden, gefallen deswegen, weils eben funktioniert.
Hier zu argumentieren, wie es irgendwann mal sein könnte, ist nicht zielführend.
Es wird nach Lösungen gesucht und nicht nach Rechtsbeiständen.
Wie es andersrum zu bewerten ist, ist nicht die Ausgangsfrage. Also muss man es auch nicht ständig hineininterpretieren.
Mit sog. "funktionierenden" Lösungen habe ich täglich zu tun. Legal ist davon - schon heute - nur ein Bruchteil, auch bei den größten Unternehmen. Die Folgen sind - schon heute - teils extrem teuer. Deshalb würde ich meinem Rat folgen und immer auch die datenschutzrechtlichen Implikationen prüfen.

Der TE hat offensichtlich ohnehin einen entsprechenden Hintergrund, deshalb dient der Hinweis solchen Lesern, die den Thread zufällig finden und den Hintergrund nicht kennen.
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