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Normale Version: Errichter Videoüberwachung Meisterpflicht?
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Hallo Leute,

erst einmal ein Lob an das tolle Forum hier.

Ich habe eine wichtige Frage, die mir bis heute noch nichtmal die Handwerkskammer richtig beantworten konnte.

1. Benötigt man zur Einrichtung und Installation sowie Montage eines Videoüberwachungssystem einen Meisterbrief? Lt. Hanwerkskamm
2. Fällt die Montage von Überwachungskameras in eine handwerkliche Tätigkeit? (Kabelkanal montieren, Installationsrohre montieren, Kabel einziehen, etc)
Die Meisterberufe sind in der Handwerksordnung eingetragen. Meisterberufe sind im Kategorie A und die Berufe die kein Meister brauchen B1.
@Miran

Danke für deine Antwort. Aber genau da liegt ja der Hund begraben, worunter fällt denn die Tätigkeit von mir?

Die Liste selbst habe ich schon mehrmals angeschaut.
Das "Problem" der HWK ist ja, dass durch die urdeutsche Verregelung klare Abgrenzungen von neuen Tätigkeitsfeldern nicht angepasst und neu definiert werden.
Würden sie das machen, bekämen sie durch EU-Regelungen dermaßen einen auf die Mütze und deren Berechtigung ist in Frage gestellt.
HWKs massen sich Aussagen an, die nicht haltbar sind oder waren und schon mal über das Ziel hinausschießen. Deshalb gibt es bei unklaren Tätigkeitsbildern solche Aussagen.
Beispiel: ich wurde bei Beginn meiner Tätigkeit als Errichter mal prophylaktisch von einem Elektrobetrieb angeschwärzt, wir würden Elektroinstallation anbieten.
Er dachte, da er im HWK Ausschuss sitzt, geben wir dem neuen Mitbewerber mal eine mit. Er musste einknicken und ich habe mit der klaren Aussage bzw. Definition meines Geschäftsfeldes alle Argumente bis zum heutigen Tage weghalten können.
Computer und IT Geschäftsfelder haben ja nicht mal einen Meistertitel, der ablegbar wäre, nach welchen Feldern wollen sie denn prüfen. Deshalb auch die verwaschenen Aussagen.
Zu deinem Erklärungspost: da steht drin, dass du zwei 450 Euro Jobber beschäftigst, die das "professionell" erledigen. Glaube ich dir auch. Nur versuchen so manche Zeitgenossen, dich aufgrund dieser Konstellation in eine billige Dienstleistung zu drücken. Je nachdem, wie das Geschäft beschlossen wurde, kommen die Kerle dann gerne mal auf den Trichter, einen 450 Euro Jobber mit dem Mindestlohn von 11,25 gleichzusetzen. So nach dem Motto, haben sie nicht zwei günstige Typen, die die paar Meter Kabel mitlegen können ? Du sagst, ja habe da zwei die das mitmachen und schon biste in der Bredoullie. Je nachdem was dann stundenmässig aufgerufen wird, ist das Problem an der Backe.
Abgesehen davon, dass ich das Geschäftsmodell mit den Geringfügig Beschäftigten für grenzwertig halte, musst du dem Kameraden klarmachen, dass das alles mit Rechten Dingen zugeht und dein Stundensatz ja wohl vorher bekannt war. Solange wie es dauert, dauert es nunmal und seine Wünsche wurden ja korrekt umgesetzt.
Die Argumentation mit dem Meisterbrief kannst dahingehend entkräften, dass du vornehmlich im Niederspannungsbereich arbeitetest und du keine Anschlusstätigkeiten im und am Zählerschrank machst.
Stichwort: Bauseitige Leistungen 230 V mit eigenem FILS am Aufstellungsort der Anlage. Hast du an Verteilungen direkt angeschlossen, hast du ein Problem.
Hast du vorhandene Steckdosen benutzt, würde ich ihn auflaufen lassen.
Es ist natürlich auch eine Frage des Fingerspitzengefühls, ob man das Verhältnis zerbrechen lassen will oder man dem Kameraden seinen Luftballon einfach nur zerplatzen lässt.
Mache im direkt und bestimmt klar, dass du nach Rücksprachen zum Ausführen deines Gewerbes keinen Eintrag in der Handwerksrolle brauchst. die IHK, deren Beitrag du ja auch bezahlst, kann da unter Umständen ebenfalls helfen.
@funkistnichtalles

Danke für deine ausführliche Antwort.

Was genau meinst du mit "grenzwertig - geringfügig beschäftigt"? Die zwei Jungs sind Elektriker hauptberuflich, die bekommen von mir 12,00 EUR die Stunde, das ist mehr als korrekt fürs strippen ziehen.

Ich glaube einfach der Kunde (gleichzeitig ein guter Freund, bis jetzt..) will einfach nur den Preis drücken.

Ich habe dort nichts am oder im Zählerschrank gemacht. Das einzige was gemacht wurde ist die Montage und Einrichtung der Videoanlage. Wenn mal etwas elektrisch anfällt was mit meinem Auftrag auch zusammenhängt, hole ich dort einen externen Elektriker hinzu, der dann mit mir abrechnet, ich denke dass ist korrekt so. Ich schreibe dass auch ins Angebot mit rein, dass ich dort einen externen Fachbetrieb hinzuziehe, abgerechnet wird allerdings über mich.

Ich weiß auch nicht was sich der Kollege da einbildet, erst alles haben wollen, dann nicht bezahlen wollen.


Aber wenn wir schon dabei sind, hatte neulich eine Anfrage, da hat ein Kunde ein RWE Smarthome gekauft, Unterputzlichtschalter etc, ich kann das anschließen, habe ich in meinem Betrieb für mich selbst auch gemacht und für meine Wohnung, jedoch biete ich so etwas gewerblich nicht an, hab darauf ehrlich gesagt auch keine Lust.

Dürfte ich das aber auch ohne Meisterbrief? Also das tauschen von vorhandenen Lichtschaltern mit ersetzen eines Unterputzrelais?

Gibts zum verkabeln von Serverschränken irgendwelche Normen wo man auch einen Meistertitel braucht?

Gibts bei der Errichtung von Videoüberwachungsanlagen ebenfalls irgendwelche Normen ?


Bin da total überfragt, ich weiß dass ich in meinem Geschäftsfeld (IT) befreit bin von solchen Dingen, jedoch steigt die Nachfrage an Videoüberwachungsanlagen, möchte das schon gerne weiterhin anbieten. Jedoch möchte ich mich da rechlich absichern.

Nachtrag:
Dem Kunde habe ich übrigens 28.00 EUR berechnet Netto. Was ein grosser Witz ist. Die Installation ist sehr sauber durchgeführt worden, hat der Kunde selbst mehrmals gelobt. "Deine Jungs schaffen echt sauber, woher hast du die ?" bla bla bla
Strippen ziehen braucht sicher keinen Meister Big Grin. Videoanlagen installieren braucht auch keinen Meister. Auch EMA/BMA installieren braucht keinen Meister. Also jetzt mal für die Tätigkeiten vor Ort und das abnehmen usw.
Ob es im Unternehmen dazu einen Meister braucht oder ob der Chef eben einer sein muss (oft ist das ja so, oder man stellt sich einen ein) kann ich jetzt spontan nicht sagen.
Für arbeiten am Stromnetz braucht man idR min. die Elektrofachkraft: https://de.wikipedia.org/wiki/Elektrofachkraft

Zum abnehmen usw wenn man z.b. ein Haus baut und die Elektro macht muss es halt ein Meisterbetrieb sein.
Das ist leider ein sehr heikles Thema. Da versteht vor allem die HWK keinen Spaß. Hab mich selber viel mit diesem Thema auseinandergesetzt.
Fakt ist:
IT-Dienstleister dürfen z.Bsp. PCs aufrüsten/umbauen/erweitern usw. (siehe unten) ohne Eintrag in die HWK.
Natürlich darf er auch Netzwerke aufbauen.
Allerdings dürfen z.Bsp. keine Netzteile repariert werden.

Auszug von der HWK zum Thema Abgrenzung:
Ein Häufen oder Kombinieren mehrerer einfacher Tätigkeiten (Ziffer
1 und 2) kann jedoch dazu führen, dass sie einen wesentlichen Teil eines
Handwerks ausmachen, mit der Folge, dass diese kombinierten Tätigkeiten
wiederum der Meisterpflicht unterliegen.

Das heißt Kanäle montieren,Kabel legen und anschliessen fällt schon unter
Häufen bzw. Kombinieren. Kommt natürlich darauf an, wie oft, dies im Jahr geschieht. Wenn es mittlerweile das Hauptgeschäft ist, hast du ein Problem.

Dazu gibt es auch eine Vorgabe der IHK, was ein PC-Service darf:
Auszug aus dem Schreiben:
Folgende Tätigkeiten im DV-Bereich dürfen ohne Eintragung in der
Handwerksrolle ausgeübt werden:
1. DV-Beratung und –Schulung
2. Konfiguration von Netzwerken und Einrichtung der entsprechenden Netzwerksoftware
3. Konfiguration von Computeranlagen
4. Entwicklung von Software
5. Softwareservice
6. PC-Service, insbesondere:
- Konfiguration der Systemdateien
- Installation der System- und Anwendungssoftware
- Strukturierte Verkabelung für die Vernetzung von Computeranlagen
- Zusammenstellen der Hardware aus Modulen sowie der Modulaustausch,
d. h. der Zusammenbau von Rechnern aus Fertigteilen
- Auswechseln von Verschleißteilen, wie Druckerköpfen, Tintenpatronen,
Tonerbehältern, Trommeln u. ä.
- Technische Erweiterung durch den nachträglichen Einbau von Teilen
zum Aufrüsten z. B. durch Karten oder Modulerweiterungen
- Entsorgung und Recycling veralteter bzw. defekter Hardware

Deshalb darf z.Bsp. auch kein PC-Service EMA/BMA bauen. Dazu gibt es auch eine klare Vorgabe der HWK, denn dazu sind Kenntnisse in der DIN VDE 0100 und 0701 usw. notwendig. Das darf nur ein Meisterbetrieb !
Videoüberwachung über strukturierte Verkabelung darf er aber, daß gilt als Computeranlage (zumindest als Teil davon).

Auch die Kammerzugehörigkeit ist da klar geregelt. Wenn du viel mit Telefonverkabelung und Videoverkabelung machst, ist es ein nicht unerheblicher Anteil an Handwerklichen Arbeiten. Das heißt Mitglied der IHK und HWK.

Da diese Arbeiten nicht unter die zulassungsfreien Betriebe fällt, brauchst du einen Meister.

Im Prinzip könnte man hier wahrscheinlich, über dieses Thema ,Stunden diskutieren und richtig klären können wird es wohl nur eine höhere Instanz.

(Dieser Post stellt keine rechtliche Beratung dar, sondern ist nur meine Meinung)
(04-10-2016 11:47)MarkRott schrieb: [ -> ]Das heißt Kanäle montieren,Kabel legen und anschliessen fällt schon unter
Häufen bzw. Kombinieren. Kommt natürlich darauf an, wie oft, dies im Jahr geschieht. Wenn es mittlerweile das Hauptgeschäft ist, hast du ein Problem.
Das reine Kabelverlegen im Hochbau ist nur eine handwerksähnliche Tätigkeit.
Sie ist zulassungsfrei.

Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)
Anlage B Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Abs. 2)
Abschnitt 2: Handwerksähnliche Gewerbe
Nr. 16 Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten)

Aber da sieht man mal.
Die Typen haben oft selbst keine Ahnung und wenn man 2 Juristen fragt bekommt man leider 3 Antworten.

Wie schon geschrieben, daß Problem ist das viele Berufe nur wischi waschi beschrieben sind und keine genauen Tätigkeiten für eine Meisterpflicht angegeben werden.
Ein erneuter Anruf bei einer kompetenten Dame hat mir wichtige Informationen gebracht.

Kabel einziehen (Koax,Cat7,Niedervoltspannungskabel12/24V, Fernmeldeleitungen) darf man ohne eingetragenen Meistertitel machen. Selbst Kabel für Strom z.B. NYM Kabel darf man ohne Anschluss ans Hausnetz verlegen.

Man sollte ich aber, wenn das öfters vorkommt, bei der HWK eintragen lassen. Einmal für Kabelverleger im Hochbau und einmal für Betonbohrer. Betonbohrer deshalb, weil man ja üblicherweise auch Löcher bohren muss für Kabelkanäle etc.

Alle anderen Sachen wie z.B. Zusammenbauen eines Computers, Komponenten tauschen, Installation, Softwareentwicklung etc, darf man ohne eingetragenen Meistertitel machen.

Habe mich da jetzt mal eintragen lassen, ist in meinen Augen geldmacherei aber die paar EUR sind es mir Wert, nicht dass da anderen Zeitgenossen auf die Idee kommen mir ans Bein zu pinkeln.

Zu Brandmeldeanlagen:

Diese darf man als IT-Service nicht installieren, darüber gibts entsprechende Normen die eingehalten werden müssen. Gut, sowas biete ich auch nicht an und hab es auch nicht vor.


Finde es aber schon gerechtfertigt, dass nicht jeder 0815-Selbsständige gleich mal an Zählerschrank darf, das ist meines erachtens völlig in Ordnung, dabei gehts ja um Schäden die etvl. verursacht werden können etc.

Danke euch für eure Antworten.

PS: Funkalarmanlagen, darf auch jeder IT-Service(Bedienungsanleitungs-Leser) installieren, da hier keine Spannungskabel verlegt werden müssen, die Zentrale wird eingesteckt in die Steckdose und gut ist. Jedoch wissen wir alle, dass die Funkanlagen nicht immer etwas taugen.
Hallo syro99,

Kabel ziehen ist nicht gleich Kabel ziehen. Hier nur die Stichworte Häufung, UV-Festigkeit, Inhouse-Kabel, Erdkabel etc.

Die von Dir geschilderten Arbeiten sind aus meiner Sicht unproblematisch.

Problematisch ist, dass Dich jeder in Frage stellen kann, auch wenn Du die Arbeiten korrekt ausführst. Auch bei einer Überlastung eines 12V Netzteiles kann ein Brand entstehen und dann wird es problematisch.

Mach ein 2 Wochen Seminar als "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten", mit dem Focus auf die für Dich in Frage kommenden Arbeiten.

Du bekommst dafür eine Bescheinigung, dass Du die für Dich in Frage kommenden Arbeiten ausführen kannst.

Wenn Du eine Bescheinigung hast, ist alles gut.

Was auf der einen Seite gut ist, kann auf der anderen Seite eine Last sein.

P.S.: Ohne Geburtsurkunde und Ausweis kann man in Deutschland behördlich anerkannt noch nicht mal sterben.

LG megagramm
@AKE

Danke für deine Antwort.

Ich hatte soetwas schon länger mal geplant, ich denke die IHK bzw. HWK bietet das an. Wobei normalerweise niemand etwas machen kann wenn ein gekauftes geschlossenes Netzteil abbrennt, da es ja das Prüfzeichen etc hat. Oder liege ich mit meiner Vermutung falsch? Aber das wäre ja der Hammer, wenn Dienstleister für Schäden aufkommen müssten, bei Geräten die ein Prüfzeichen haben. Ich hatte schon mal vor ein Netzteil selbst anzuschließen, können tu ich das, habe jedoch doch einen befreundeten Elektriker mit Fachbetrieb das anschließen lassen, genau aus diesem Grund. Dann gibts auch einen Tätigkeitsnachweis sowie auch eine Rechnung dazu und keiner kann was sagen.

Ich würde sehr gerne ein paar Seminare mit Bescheinigung machen, das investiere ich aufjedenfall. Gibts da sonst noch interessante Seminare die für meinen Bereich wichtig wären ? Weißt du das vielleicht?

Gruß
Überall wo du schon vorhandene Steckvorrichtungen findest kannst du ohne Zertifizierung anstecken. Vorausgesetzt es ist an deinem Gerät der passende Stecker angebracht. In dem Moment wo du Steckvorrichtungen konfigurierst oder irgend was an die vorhandene Hausinstallation anklemmst brauchst du einen Qualifikationsnachweis. Sprich die Meisterprüfung oder jemanden der in deinem Betrieb die Meisterprüfung hat. Denn du musst die Anlage nach deren Erweiterung wieder auf ihre Funktion prüfen. Zum Beispiel Steckdose für Recorder oder Server installieren. Was du aber vorm Gesetzgeber nicht kannst weil dir der Schein fehlt.
Somit ist die ganze IT Branche Gewerberechtlich ein Sorgenkind schlechthin.
Um das Problem zu beseitigen und rechtlich im Trockenen zu stehen gibt es einige Möglichkeiten.
1; Meisterprüfung
2; Nachsicht mit Einschränkung
3; Im Unternehmen einen Meister anstellen
4; GmbH Mantel mit Gewerberechtlichen Geschäftsführer der die Meisterprüfung hat.
Die Person muss aber angemeldet und einen mindest Stundensatz Aufenthalt im Betrieb haben. So lustig wie vor 15 Jahren läuft es nicht mehr wenn sich zwischenzeitlich nichts geändert hat.
5; Cooperation mit einem E-Installationsunternehmen.
Kann aber zu Problemen führen.
Nicht jeder will schon wegen einer Steckdose eine zweite Firma im Haus und eventuell gerade die mit der man eigentlich gar nicht kann.
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Alles Andere ist vor dem Gesetz Pfusch und da ist die Geldstrafe noch das Angenehmste. Sollte irgend wo jemand zu Schaden kommen wird man immer den August ohne Schein zuerst suchen. Nebenbei die Betriebshaftpflicht putzt sich dann auch den Staub vom Anzug und verschwindet leise.
..
Ich kann dir aus der Beobachtenden Vogelperspektive sagen, dass die wenigsten Unternehmer welche ohne Qualifikationsnachweis einen Betrieb gegründet haben auf längere Sicht wirtschaftlich überlebt haben. Den es fehlt einfach an flexiblität innerhalb dem ausgeübten Gewerbe und Basiswissen über die breite Materie. Der Meisterkurs, die Handelsrechtliche Schulung mit Buchhaltung, Kalkulation und Wirtschaft sind ja auch nicht umsonst. Und wer als Chef nach 5 Jahren der Unternehmensgründung immer noch alleine herumwerkelt wird im Alter ein Opfer der Bürokratie im Staat, welcher kleinen Unternehmer generell nur Rechnungen mit Phantomsteuern und Gebühren zusendet damit sie sich bis zum Einfahrtstor Friedhof für eine Mindestfastnichtspension krumm arbeiten können. Denn wenn du krank steht dein Betrieb. Darum heisst es auch Unternehmer weil er ständig was unternehmen muss damit das Rad seines Betriebes läuft. Bist du aber selbst am Schaffen hast keine Zeit an was Unternehmerisches zu denken. Du drehst Wirtschaftlich am Stand und im Kreis. Dein Betrieb kommt nicht in die Höhe und kann auch keine entsprechende Zahlen schreiben. Mach einigen Jahren bist nervlich am Boden, die Ehe ist kaputt und der Schuldenberg emenz.
Alles in allem gut zu überlegen unqualifiziert in das Unternehmertum einzusteigen.

Ja und was ich von der derzeitigen Gewerbeordung halte ist einfach ausgedrückt, Gar nichts. Es ist absoluter Schwachsinn im Betrieb einen Meister zu haben der über die Arbeit von unzähligen Gesellen steht. Wann soll da kontrolliert werden?
Eigentlich sind ja die Gesellen die stillen Meister im Handwerk schlecht hin. Nur nicht vorm Gesetz. Daher sollte man die Lehrzeit auf 5 Jahre erhöhen und dadurch die Möglichkeit haben nach einer Handelsrechtlichen Prüfung eine Firma zu
gründen. Ebeso das Problem mit der Lehrlingsausbildung. Einer hat den Nachweis und mit dem Rest der Belegschaft ist der Jugendliche unterwegs. Das es aber Gesellen gibt denen man keinen Jugendlichen zur Ausbildung mitgeben sollte weil es ihnen am Verantwortungsbewusstsein fehlt ist ja auch bekannt. Daher, jeder der mit einem Lehrling zu tun hat der braucht auch die Ausbildung für eine Führung dazu. Gerade bei Jugendlichen entscheidet sich in diesen Jahren sehr viel denn sie sind einfach einen Grossteil des Tages mit ihren Gesellen zusammen und werden dadurch entsprechen auch sozial geprägt.
Erfolgreich wird mann, wenn man weiß wie man mit Menschen umgeht, nicht wenn man ein großes Fachwissen über eine Materie hat.

Ich gebe dir in gewissen Dingen schon recht, jedoch heißt dass nicht, nur weil jemand nicht unzählige Meistertitel hat, dass er nie ein größeres Unternehmen aufbauen kann. Völliger Schwachsinn. Auch muss niemand ein riesen Fachwissen über kaufmännische Tätigkeiten haben, von Vorteil ist es klar, jedoch ist das nicht zwingend erforderlich. Es gibt nicht umsonst Fachkräfte in jede verschiedene Berufsrichtung.

Ich weiß schon inwiefern deine Aussage gemeint war, jedoch entmutigst du viele andere dadurch, glaub mir Smile

Gruß
Wenn du einen Betrieb gründest dann glaub mir hat keiner auf dich gewartet der bei dir Aufträge abgeben will. Denn das war alles schon vor dir da und das Rad war auch ohne dich am Laufen. Daher musst du die Gesellschaft überzeugen dir vertrauen entgegen zu bringen und gerade deine Dienste zu nützen. Aber warum gerade Deine? Das kannst zwar am Anfang zum Ankurbeln mit deiner, ich formuliers mal vorsichtig und ich weis es war nicht so gemeint, umschriebenen Menschenkenntniss machen in dem du die Leute verbal entsprechend manipulierst, aber wenn dann nichts kommt an Fachwissen und deine Anlagen nicht wie versprochen laufen wirds eng für dich. Denn eine negative Mundpropaganda unter den Konsumenten bringt dir mit Sicherheit keinen Kunden mehr ins Haus. Und die Welt ist klein geworden. Ein Unternehmen ist heute im Nullkommanichts Weltweit in den sozialen Netzwerken verrissen. Das bügelst lange bis gar nicht mehr gerade. Oder sie verklagen dich gleich am Gericht. Du hast aber in den ersten Jahren der Betriebsführung für Fortbildung dann absolut keine Zeit mehr und kannst somit nur noch aus deiner vorhandenen Praxis und der gelernten Theoretik schöpfen und glaubs mir da kommen Leute auf dich zu die waren schon bei zehn Anderen die gerade ihr Problem nicht auf die Reihe bekommen haben. Wenn du dann diese Chance vergeigst bist du unten durch und nicht mehr wert als die Zehn vor dir. Denn genau das ist es was dich und deinen neuen Betrieb auszeichnen soll und wo du kostenlos punkten kannst weil deine Mitbewerber wenn du Glück hast mit den Jahren immer lernresistenter geworden sind und nur noch stur auf einer Schiene laufen bis es am Prellbock der Finanzen ansteht. Denn Brutto und Netto sind genau so unterschiedlich wie Umsatz und Gewinn nur am Ende muss der Cashflow in der Firmenbilanz stimmen sonst geht das Licht von selbst aus.
Das hat absolut nicht mit entmutigen zu tun. Das ist die Realität im Geschäftsleben.
Daher geht nichts über fundamentales Fachwissen welches bei Bedarf so schnell wie möglich in die Praxis umgesetzt werden kann. Denn das zeichnet einen Facharbeiter in seinem Handwerk aus. Schöne Worte hingegen verschwinden und bringen aber letztendlich kein Geld in die Kasse.
Ach ja noch was; Versuch ja nicht um jeden Preis mit der Verwandtschaft Geschäfte zu machen. Die trollen dich für fast umsonst geliefertes dein Unternehmerleben lang. Denn sie haben dir ja damals mächtig auf die Beine geholfen.Big Grin
Mal generell:

Jeder muss das tun, von dem er denkt, es sei das richtige. Gerade jetzt denkt Hinz und Kunz er macht jetzt einen auf "Alarm". Personen die eigentlich Bügeleisen verkaufen, begrüßen uns mit den Worten "Man sei ja jetzt Kollegen"...da schütteln wird intern nurnoch mit dem Kopf. Die Leute wissen garnicht, welche rechtliche Verantwortung an der Tätigkeit hängt und was Alarmtechnik überhaupt ist. Wenn ich sehe, wie viele ohne GmbH Mantel unterwegs sind und ihre persönliche Zukunft aufs Spiel setzen. Die meisten sog. Errichter sind ja nicht mal in der Handwerksrolle eingetragen. Ein kleiner dummer Fehler und das Leben spielt sich im Harz 4 Bereich ab.

Wieso denken hier Leute, ihnen gelänge der große Wurf, wo es drum herum gesetze Firmen mit viel mehr Perosnaldecke und Einkaufskonditionen gibt, die man mit mehreren 100TE Umsatz erst erreicht?
Zu denken man könnte gegen Firmen "gewinnen", die im Jahr ne Million € und mehr Umsätze vorzuweisen haben, ist "Overkill". Nach 20 gebauten Anlagen kommt auch das "Support Problem". Je mehr man baut, desto größer werden die Anfragen im Backend und die Tage für den Einzelkämpfer und seine Frau mit wenig Ahnung werden immer länger, die Kunden ungeduldiger und dann lässt die Euphorie nach...Urlaub ist bis zu 5 Jahre keiner drin. Wer denkt er lässt nen Kunden 3 Tage ohne funktionierende EMA, der ist den Kunden los, inkl. schlechter Stimmen.

Geschäfte werdet ihr machen, aber Geld verdienen niemals als Einzelkämpfer/Beginner im Privatsektor. Als wir begonnen haben, war das ne andere Zeit. Ich habe sehr wohl diesen Sommer gemerkt, dass mehr Firmen am Markt sind. Wir haben Gott sei dank genug Kunden und Weiterempfehlungen, aber die Anfragen aus dem Nichts, sind ganz klar weniger geworden. Das haben auch andere Errichter gemerkt.

Wichtig zu wissen: Kunden ziehen bekannte Firmen mit Substanz vor, auch wenns etwas teurer sein sollte...wer in diesem Metier über den Preis gehen will, wird auch in diesen Kreisen seine Kunden und Weiterempfehlungen finden. Im ersten Jahr denken die Leute: Oh, da vereint man gut Geld, im zweiten Jahr kommt dann das Finanzamt inkl. Vorauszahlungen -> Geld bezahlen, dass man evtl. garnicht verdient hat...

Hinzu kommt, dass die meisten zwar gute Handwerker sind, aber keine Unternehmer. Einen vernünftigen Businessplan können die wenigsten aufstellen.

Lebens und Berufserfahrung sind die Summe aller Niederlagen, deswegen, wer es versuchen will, soll es tun. Ich kann nur sagen, das Errichtergeschäft ist eine ganz banale, anstrengende Sache mit viel Überzeugungsarbeit, bis man Kunden gewinnt. Jeder sollte sich was trauen aber ich warne vor dem Rosa Luftschloss z. b. eine als Vorbild Mega X zu sehen. In dieser Firma stecken mehr als 10 Jahre Selbstständigkeit, ne Menge meines eigenen Schweißes und wirklich Blut, Arbeiten bis in die Nacht, am WE, etc. Ja, ok, ich habe es geschafft, aber wenn man mich fragt, ob ich es nochmals machen würde, dem sage ich: "Nein". Es war einfach zuviel Entbehrung dabei. Graue Haare und Sodbrennen. Da wäre es mir in einem Konzern besser ergangen. Mal sehen, ob mich der Stress, Lebenszeit gekostet hat.

Bitte nicht falsch verstehen. Ich möchte nicht jammern, nur die Realität aufzeigen.

Zum Schluss: Es muss immer das Ziel sein, sich in der eigenen Firma überflüssig zu machen. Wenn man da rangeht, dass man das alleine mit der eigenen Frau machen will, da scheitert das Modell fatal bei Krankheit oder Scheidung. Und das sind noch geringe Faktoren. Im Übrigen braucht man immer Geld, um sowas vernünftig zu starten. Wer meint, das geht ohne Startkapital, der wird diesen Beitrag 5 Jahre nach dem Beginn seines Projekts, verstehen.

-> An Ideen hats noch nie gefehlt, sondern an Umsetzung, Duchhaltevermögen und Geld.

Also: Just do it, aber mehrere Wochen über das nachdenken, was ich hier geschrieben habe.

VG Marc
Nicht schlecht geschrieben, jedoch sprichst du vieles aus der Alarmerrichterschiene an. Da läufts so wie du schreibst.
Im Videogeschäft meint mittlerweile jeder, der über Geizhals eine Kamera kaufen kann und die Einrichtung über IP so hinbekommt, dass der Internetzugriff auch am 3. Tag des Verschwindens noch funktioniert, eine funktionierende Videoüberwachung hinbekommt. Im Rahmen seiner Möglichkeiten ja. Aber auch nicht mehr und nicht weniger.
Wir bekommen sehr viele Kunden über Problemsituationen, die sie für teures Geld bezahlt haben, Ihnen wurde das Blaue vom Himmel runtergelogen und das Internet hat diese MEinung noch bestärkt. Eine Wintersaison im Freilandbereich und die Ernüchterung ist riesengroß. Mein Bestreben ist immer, den Kunden in der Art zufriedenzustellen, dass es auch Bestand hat. Das heißt, wenn er meint, wir haben nicht korrekt gearbeitet, kann er das ungesehen seinem Anwalt übergeben. Das erschreckt mich in keinster Weise. Meine Absicherungen sind wasserdicht. Diese Erkenntnis haben aber Leute bescheinigt, die das Wissen dafür haben und ich brauche dazu kein Forum. Wir sind zertifiziert, mit einem Rahmenvertrag und wenn ich "Probleme" kommen sehen könnte, frage ich denjenigen, den ich dafür bezahle.
Von ihm bekomme ich die Lösungen die ich brauche.
Zu der Situation der Frage, ob ich mich nochmal in dieser Branche selbstständig machen würde. Auch Nein. Du bewegst dich ständig mit einem Fuß im Knast und mit dem anderen am Gericht. Das war vor 5 Jahren noch definitiv anders.
Ich habe noch 2 Jahre und dann kauft einer meine Firma. Dann genieße ich mein Lebenswerk und gehe als Berater. Da kannst dann arbeiten, wann du magst, oder ob du magst. Wenn die entsprechende Kohle nicht fließt, bleibst am Küchentisch sitzen. Big GrinBig Grin
Mit Videotechnik machen wir sehr viel Umsatz. Gerade die verbrannte Erde neu zu säen ist eine finanztechnische Wohltat. Zumindest in unserer Region. Bis weit ins nächste Jahr bin ich bestückt. Und täglich geht das Telefon.
Danke für eure Antworten.

Vieles wurde ja jetzt auf Brandmeldeanlagen o. Alarmanlagen bezogen.

Aber:

Gibt es im Bereich Videoüberwachung sog. Zertifizierungen oder ggf. eine Ausbildung dazu ? Die IHK konnte mir das nicht beantworten. Diese meinten, dass machen zum Teil Elektriker, Fachinformatiker oder IT-System-Elektroniker.

Kennt sich da jemand aus? Also rein für die Videoüberwachung.

Habe mal mehrere lang-bestehende Firmen im Netz durchforstet die Videoüberwachung anbieten, keine der Firmen weist in irgendeinerweise darauf hin, dass sie speziell für den Bereich Videoüberwachung zertifiziert sind o.ä.
In deinem Fall geht es eigentlich nicht um den Meisterbrief sondern um die Gewerbeberechtigung. Die Frage ist ob deine Gewerbeberechtigung diese Tätigkeit zulässt. Wie du an diese Berechtigung aber gekommen bist hat deinen Kunden nicht zu interessieren. Das muss er sich mit der Handwerkskammer oder wenn deine Sondergenehmigung von ganz oben kommt mit dem Ministerpräsidenten oder in AT mit dem Landeshauptmann ausmachen. Es gibt viele Betriebe die für so manche Tätigkeiten nicht die Vorraussetzung erfüllen und denoch von Amtswegen her berechtigt sind diese durchzuführen. Das sind Nachsichten, Ergänzungen, Wittwenbetriebe und schlicht auch genehmigte Erweiterungen für das hinüberarbeiten in ein anderes Gewerbe weil eben in diesem Gebiet eine Unterversorgung von solchem Handwerk ist. War früher allgemein üblich bei den Elektrikern in den ländlichen Gebieten. Die durften dann auch zum Beispiel Antennenanlagen montieren. Daher ist nur wichtig was du derzeit für eine Gewerbeberechtigung hast.
Also; was hast du angemeldet?
Das ist der Rahmen in dem du dich dann momentan bewegen kannst und wenn nicht klar ersichtlich ist wo deine Grenzen sind so gibt es hierfür Anwälte die sich mit den Köppen der Handwerkskammer auseinandersetzen. Es zählt nur was du schriftlich hast den Rest vergiss es wird keiner für dich gerade stehen. Vom Amt her schon gar nicht wenn du nur ein 08-15 Bürger bist der schaffen will. Wenn dein Kunde deswegen nicht zahlt dann bleibt nur die Justiz und ihr wisst es am Ende dann Allebeide was wer von euch darf und muss. Wobei wir aber dann streng genommen bei zwei Fällen sind. Einmal Handelsrechtlich und andermal Gewerberechtlich. Denn die Ware hat ja nichts mit der Dienstleistung zu tun.
Ich möchte hierzu mal folgendes zu bedenken geben. Alle und wirklich alle Tätigkeiten die mit Kabelverlegung und Inbetriebnahme von Elektroanlagen, hierzu fällt auch Video, zu tun haben unterliegen der DIN 0833 Teil 1+2 sowie den LAR, Richtlinien für Leitungsverlegung sowie der DIN 0826-1. Also wäre hier schon mal Vorsicht geboten. Wenn der Kunde schlau ist hebelt er dich hiermit komplett aus. Besorge dir eine Ausnahmegenehmigung bei der Handwerkskammer. Dort musst du deine Qualifikation nachweisen. Von 100 Antragstellern erhalten 10 die gelbe Handwerkskarte.
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