Alarmanlagen-Forum - Alarmforum - Fachforum für Sicherheitstechnik

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Hallo!

Ich würde sehr gerne wissen, was benötigt wird um ein Errichter im Sinne der KfW-Förderung zu werden. Trotz langer Auseinandersetzung mit dem Thema und ausgiebiger Recherche konnte ich keine exakten Infos dazu finden. Benötigt man bestimmte Konzessionen, Zertifikate (VdS / ISO 9xxx, ...), etc.?

Vielen Dank im Voraus!
Wenn du Gefahrenmeldesysteme gewerbsmäßig installieren darfst, bist du für die KfW ein Errichter. So einfach ist es.
Danke für die schnelle Antwort!

Wir sind momentan "nur" Händler und überlegen dies als Zusatzservice anzubieten. Hierfür würden wir natürlich einen Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation / Know-How einstellen. Bräuchte dieser denn eine bestimmte Konzession, einen Meisterbrief oder irgendetwas was ich als Laie nicht habe? Vielen Dank Animal!
"Mitarbeiter" mit entsprechender Qualifikation" einstellen, das stelle dir mal nicht ganz so einfach vor. Undecided
Fachpersonal in dieser Branche ist unheimlich dünn gesät und meist in einer komfortablen Festanstellung mit Firmenfahrzeug zur eigenen Verwendung, Kommunikationstechnik on Board und den entsprechenden Schulungen an der Pinnwand.
Entscheidest du dich für ein System, welches du vertreibst, kann man versuchen einen Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation zu den Schulungen zu schicken. Aufbau und Extraschulung, damit das auch was wird.
Mit diesen Features müsstest du meiner Meinung nach in Vorleistung gehen. Ob der MA dann auch bei dir / euch bleibt, ist dein unternehmerisches Risiko.
So gehe ich vor, um einen Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation vorzubereiten.
Selbst mit Zuckerbrout ohne Peitsche ist in unserer Gegend nichts zu machen. Die Elektrikerfirmen werfen ebenfalls mit Handgeld umsich. Ich hab die Suche aufgegeben. Entweder einer kommt so um die Ecke oder wir müssen eben die Arbeitsleistung strecken.
Viel Glück bei der Suche
Mir ist durchaus bewusst, dass dies ein schwieriger Akt wird. Die Frage die sich mir stellt ist wo ich nach einem Mitarbeiter suchen kann. Entweder aus den eigenen Reihen jemanden aufbauen, oder einen Externen der die entsprechende Konzession/Meisterprüfung mitbringt. Hat jemand eine Ahnung?
Hallo.

(12-12-2017 16:06)Gert_K schrieb: [ -> ]Entweder aus den eigenen Reihen jemanden aufbauen, oder einen Externen der die entsprechende Konzession/Meisterprüfung mitbringt.

ja, genau so.

Gruß Tim
(12-12-2017 16:10)timbaum schrieb: [ -> ]Hallo.

(12-12-2017 16:06)Gert_K schrieb: [ -> ]Entweder aus den eigenen Reihen jemanden aufbauen, oder einen Externen der die entsprechende Konzession/Meisterprüfung mitbringt.

ja, genau so.

Gruß Tim

Hallo Tim - danke für deine Antwort! Das sollte jedoch eine Frage sein :-) Wird eine Konzession oder Gewerbeberechtigung zwingend vorausgesetzt oder nicht?
Hallo,

Du hast halt eine andere Frage gestellt.

Für die KFW musst Du nur einen Rechnung schreiben können.
Dafür musst Du ein Gewerbebetrieb sein, also eine entsprechende Anmeldung bei den Behörden und dem Finanzamt haben.

Je nach Gewerbe musst Du über entsprechende Qualifikationen, Stichwort Meisterprüfung etc haben.

Um Alarmanlagen zubauen, musst du über entsprechende technische Kenntnisse verfügen.
Die kannst Du erlesen, bei Herstellerlehrgängen erwerben, oder mit jemanden zusammen arbeiten, der dich entsprechend ausbildet.

Wenn du direkt an 230V arbeitest z.B. einer Steck- oder Verteilerdose muss Du zwingend über eine entsprechende Ausbildung verfügen.


Die KFW interessiert all dies nicht.

Gruß Tim
Vielen Dank für die tolle Antwort da hilft mir sehr!
Bei den arbeiten an den 230V gibt es auch diese Möglichkeit.
Elektrotechnisch unterwiesene Person Gemäß DIN VDE 1000 Teil 10
Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die betriebsbedingte Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen oder in der Nähe elektrischer Anlagen arbeiten sollen.

Die Meisterberufe sind in der Handwerksordnung eingetragen. Meisterberufe sind im Kategorie A und die Berufe die kein Meister brauchen B1.
Bedeutend ist für das Handwerk, dass zusammen mit der großen Handwerksnovelle auch das Kleinunternehmergesetz , kleine Novelle genannt, im Sachzusammenhang verhandelt wurde. Danach dürfen Handwerker einfache Tätigkeiten, die in zwei bis drei Monaten erlernbar sind, künftig ohne Gesellenprüfung selbständig ausüben. Allerdings dürfen sich Handwerker nicht mehrere Teiltätigkeiten aus den Berufen aussuchen und ausüben.


Dabei hilft Dir die IHK , die Handwerkskammern mauern gerne.
was heißt denn hier "mauern"?;

wenn ich denke ich kann nähen, bin ich noch lange kein Arzt;

wenn ich weiß wie eine Steckdose installiert wird und eine Sicherung angeschlossen wird, bin ich noch lange keine Elektrofachkraft.

Der Handwerkermangel wird in Zukunft einiges auf was gut war und ist, aufweichen aber das zulassungspflichte A-Gewerbe hat aus meiner Sicht nach wie vor seinen Sinn.


Beste Grüße

megagramm
Einzig und allein die Installation als zusätzlichen Service anzubieten, um auf den Zug der KFW-Förderung mit aufspringen zu können, birgt nur kurzfristige Erfolgsaussichten.
Hier sollte klar sein, dass der Topf (In 2017 50 Mio €), auch bald wieder ausgeschöpft sein wird.
Grundvoraussetzung ist schonmal, dass eure angebotenen Alarmanlagen mindestens Grad II nach DIN EN 50131-1 erfüllen müssen.

VDS und ISO 9001 Zertifizierung ist nochmal eine ganz andere Geschichte.

Man sollte sich auch darüber bewusst sein, dass es mit der Installation nicht getan ist. Vor allem der anschließende Service ist äußerst wichtig.

Das ganze Know-How einem einzigen Mitarbeiter zu zuweisen, wäre mir persönlich zu risikoreich. Was ist z. B. wenn der Mitarbeiter mal krank ist oder auch das Unternehmen wechselt?

Hier sage ich nur, Schuster bleib bei deinen Leisten.
(12-12-2017 19:32)Mechaniker schrieb: [ -> ]Dabei hilft Dir die IHK , die Handwerkskammern mauern gerne.

Kann ich nur zustimmen. Als wir das damals recherchiert haben
wurde uns von den Handwerkerkammern nur mitgeteilt und zwar
von verschiedenen Stellen und Mitarbeitern:
"Stellen sie Elektriker ein, fertig. Es gibt keine andere Möglichkeit"

Die IHK kam dann sofort mit dieser "Unterweisung" als Vorschlag.

Natürlich hat megagramm recht und das Handwerk hat absolut seine
Daseinsberechtigung, aber im Falle eines IT-Betriebes der eh jeden
Tag mit Servern und anderen noch Hochspannigeren Themen zu tun hat
ist es albern zur installation von Alarmanlagen einen Elektriker fest einzustellen.

MfG
Tobi
ne, das ist nicht albern. ITler meinen zuweilen, dass sie alles können (dürfen und müssen.)
Eine Elektrofachkraft hat ein anderes Backgroundwissen als ein ITler.
Das ergibt sich ganz klar aus dem Berufs- und Ausbildungsbild.
Man sollte sich nicht permanent überschätzen und Respekt gerade vor Volt und Ampere haben. Auch sollten die entsprechenden Haftpflichtszenarien ganz klar im Auge behalten werden.
Lass dich mal fachgerecht zertifizieren, dann bekommst du gesagt, was du über die Jahre alles falsch gemacht hast und dass du gelinde gesagt, mit eineinhalb Beinen im Knast stehst. Es muss nur die richtige Situation kommen und du bist am Arsch.
Wir haben alles abgestellt und das war kein leichter Prozess. Viele sagen, das haben wir doch schon immer so gemacht. Richtig. Es ist aber auch noch nichts schief gegangen.
Ist der Staatsanwalt im Spiel, bekommt der Spass ganz schnell ein Loch.
Das geht mit Leitern und Gerüsten an und hört bei Versicherungsfragen auf. Wenn Hubsteiger etc im Spiel sind, steigen die meisten aus.
Sicherlich bieten die IHKs unterweiseungen an. Deren Rechtssicherheit beschränkt sich nur auf das Seminar. Was du dann daraus machst, bleibt dir überlassen.
Als Chef bist du für die Einhaltung klar verpflichtet. Auch dieses Seminar für den neu beginnenden Geschäftsführer und verantwortliche Personen öfffnen manchen die Augen.
Fachleute sind immer willkommen, auch die Aus- und Weiterbildung muss sein, gerade in der Sicherheitstechnik hat man sehr lange geschlafen. Jetzt überrollt die Branche die momentane Situation und jeder meint, er könne Alarmanlagen einbauen.
Einbauen kanns meine Büromaus auch, wenn ich ihr sage wo der Melder und das Kabel hinkommt. Bei Funk wirds noch einfacher.
Aber die Projektierung lernst du nur durch Schulungen und entsprechendes Interesse. Ein IHK Seminar hilft dir da nullkommanix. Die HWKs mauern nicht, sie prüfen unter anderem auch die Zuverlässigkeit, die du mit erworbenen Titeln nach aussen dokumentierst.
Einer meiner Sprüche auf der Baustelle: Ich bin "nur" Handwerksmeister, ich bin nicht dummstudiert. Gerade die Typen frisch von der Hochschule habe ich gefressen.
Sind wie Eunuchen: wissen wie es geht aber können es nicht.
Gerade im Brandschutz ein prekäres Thema.
Das soll den TE in keinster Weise abhalten, seinen Weg zu gehen.
Mach es fachlich und sachlich korrekt. Dann fällt dir nichts auf die Füsse.
Es klingt einfacher, als es ist.
Eine Unterweisung reicht eben nicht aus! Wie Fina schon sagte steht man mit mindestens einem Bein im Knast und das fängt schon bei Kleinigkeiten an. aber um die Eingangs gestellte Frage zu beantworten:

Allgemeines nach DIN VDE 0833-1 :2014-10

- GMA dürfen nur durch Elektrofachkräfte GMA geplant, errichtet, erweitert und geändert werden.

Bevor jetzt gesagt wird es geht sich um EMA und nicht um GMA:

Einbruchmeldeanlagen sind Gefahrenmeldeanlagen, die dem automatischen Überwachen von Gegenständen auf unbefugte Wegnahme sowie von Flächen und Räumen auf unbefugtes Eindringen dienen.

Bei ÜMA's ist es übrigens ähnlich.

Elektrofachkräfte für GMA sind Personen, die aufgrund der fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen, der Bestimmungen und Richtlinien die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können.
Heißt, das mindestens ein DQR Niveau von 5 zu Grunde liegen muss, was wiederum z.B. einem Staatl. geprüfter Techniker entspricht.

Gruß Jens
(13-12-2017 00:56)megagramm schrieb: [ -> ]Der Handwerkermangel wird in Zukunft einiges auf was gut war und ist, aufweichen aber das zulassungspflichte A-Gewerbe hat aus meiner Sicht nach wie vor seinen Sinn.
Zum Teil geb ich dir Recht, der Meisterzwang ist aber in meinen Augen dennoch überzogen bei vielen Tätigkeiten.
Es gibt keinen Grund dafür das eine Elektrofachkraft ohne Meister sich selbständig macht und z.B. kleine Reperaturen oder Montagen ausführt.
Das darf er doch, mal informieren was da alles geht und was eben nicht, auch mit den entsprechenden Ausnahmegenehmigungen.
für kleine Reparaturen und Montagen brauchst du auch keinen Meisterbrief Wink
(13-12-2017 13:01)Animal schrieb: [ -> ]für kleine Reparaturen und Montagen brauchst du auch keinen Meisterbrief Wink
Kannst du das mal belegen?
(Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)
§ 13 Elektrische Anlage
(2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden....
Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden;
So und wenn ich zB mal bei den Stadtwerke lese
Zitat:"8.2 Matrix zur fachlichen Voraussetzung für die Ein-
tragung in das Elektro-Installateurverzeichnis
Vorraussetzung
Meisterprüfungszeugnis.

Somit bedarf es eines Meisterbriefes wenn jemand zB eine zusätzliche Außenleuchte installieren will.
Und das kann nach meiner Einschätzung jede Elektrofachkraft auch ohne Meister.
Da ist deine zitierte NAV, welche jedoch bei einem Alarmanlagenerrichter nicht zum Tragen kommt. Das ist nicht sein Gechäftsfeld.
Bewegt er sich innerhalb seines Kerngeschäftes und das sind nunmal nicht die Errichtung von Zählerplätzen oder kompletten Elektroinstallationen, so darf er dies ausführen.
Um allen Eventualitäten aus dem Wege zu gehen, sind in unseren bauseitigen Leistungen immer die Sstandorte 230V bauseits vorzurichten.
Bei der Eintragung unserer GmbH sowohl im Handelsregister als auch bei der zuständeiigen IHK gab es da keinerlei animositäten. HWK hat nicht interessiert, da wir nicht ausbilden können. Hierzu fehlt mir die entsprechende meisterliche Quaifikation im Elektrogewerk. Ich habe meinen Meister im vorbeugendne Brandschutz und hier, man merke auf, hat die hier erworbene Qualifizierung Elektrofachkraft ausgereicht.
Verstehe wer will, ich habs schriftlich. Natürlich arbeiten wir nicht ausserhalb des Niederspannungsbereiches mit eingeschränkten 230V auf der Netzteilseite. Hier haben IHK und HWK unser eingereichtes Konzept geprüft und freigegeben. Hier spielen auch die Gebühren bei der zuständigen Berufsgenossenschaft eine gehörige Rolle.
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