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Normale Version: Fragen zu Alarmierungstypen: 1. Belegung "nicht belegt" 2. Schweizer Alarmierungsfolg
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Da ich sehr wissbegierig bin, hier 2 Fragen zur Parametrierung hinsichtlich"Alarmierungstypen":

Die Alarmierungstypen sind von AT1 (Sabotage) bis AT15 (Warnung Batterie) definiert und nicht veränderbar. Merkwürdigerweise ist der AT14 mit der Meldungsart "nicht belegt" weder belegt noch änderbar. Was steckt dahinter, dass der AT14 werksseitig ohne Eintragungen ist, aber weder geändert noch genutzt werden kann oder bin ich zu blöd?Huh
Zumindest steht in der compasX-Hilfe, dass es lediglich 14 vordefinierte und 18 frei definierte Alarmierungstypen. Mithin muss irgendwas falsch sein, denn es sind 15 bzw. 17 AT.

Zweite Frage, die am ehesten die Schweizer Forummitglieder beantworten könnten: Bei den Alarmierungstypen kann in der Spalte "gemäß" zwischen VdS, Schweiz, Schleuse und Kunde gewählt werden. Bei der Auswahl EINBRUCH gemäß SCHWEIZ wird bei intern scharf ein Intern-Alarm mit folgendem Extern-Alarm ausgelöst. Wie lang ist der Zeitabstand zwischen der Auslösung des Internen und des Externen Alarms bzw. ist dieser Zeitabstand sogar irgendwo einstellbar?
ich würde sagen nach dem die eingestellte Internalarmzeit (180sec) abgelaufen ist folgt die Zeit für Hauptalarmzeit (180sec) (unter Zeiten einstellbar ) , AT 14 ist evtl schon von einem Andern Hersteller oder für OEM reserviert (nur Vermutung bitte nicht Steinigen wenn ich falsch liege)
Danke Medion,

das würde jedoch bedeuten, dass es keine zeitgleiche überlappende Alarmierung gibt und (wie beschrieben) tatsächlich der Externe Alarm nach dem Internen Alarm erfolgt. Ich hatte gehofft, dass z. B. der Interne Alarm 60 Sekunden läuft, der Externe aber bereits nach 30 Sekunden zusätzlich los geht.
Hintergrund: Sollte tatsächlich bei Intern Scharf der Bewohner ein mit Reedkontakt abgesichertes Fenster öffnen (nur die Türen sind durch Sperrelemente abgesichert), dann würde nicht gleich die Nachbarschaft alarmiert, sondern man hätte Zeit, noch vor dem Anspringen des Exterm Alarms unscharf zu schalten.
Die VdS-Vorgabe, dass bei Intern Scharf auch nur Internsignalgeber ausgelöst werden, überzeugt mich nicht ganz: Zwar wird dadurch die Fehlalarmhäufigkeit reduziert und der anwesende Bewohner über einen Einbruch durch den Internsignalgeber informiert, aber wenn der Einbrecher nicht durch den ausgelösten Internalarm flüchtet, bringt das nichts und Außenstehende merken nichts.

Zur AT14 Belegung: Die Vordefinition ist m. E. unsinnig, da im Auslieferungszustand keine Eintragung in den folgenden Spalten vorhanden, weder änderbar, noch löschbar ist. Zusätzlich ein Widerspruch zur Beschreibung. Hersteller ist Telenot und warum sollten die - für was auch immer - einen AT reservieren?
Externe Signalgeber werden in der heutigen Zeit eh nicht mehr beachtet. Wenn die EMA nach ÜEA gebaut wird, dürfen die ExtSG sogar gar nicht angesteuert werden. Heute wird eine ausgelöste EMA nur an die Polizei gemeldet, wenn der Nachbar sich in seiner Ruhe gestört fühlt.

Externalarm beinhaltet sowohl die ExtSG als auch Fernalarm. Und beim VdS sind auch etliche Anforderungen an die Intervention geknüpft, die ja nicht nötig ist, wenn jemand vor Ort ist.

Internalarm soll ja auch nur intern mitteilen, dass was nicht in Ordnung ist. Ein reiner Einbrecher wird sich sicher nicht in ein Objekt hineinwagen, wenn sich der Bewohner bemerkbar macht.
.... Zur AT14 Belegung: Die Vordefinition ist m. E. unsinnig, da im Auslieferungszustand keine Eintragung in den folgenden Spalten vorhanden, weder änderbar, noch löschbar ist. Zusätzlich ein Widerspruch zur Beschreibung. Hersteller ist Telenot und warum sollten die - für was auch immer - einen AT reservieren? ....

Im Wahlgerät wird AT14 garnicht erst angezeigt daher meine Vermutung das ein OEM evtl. sogar Siemens dort eine eigene Meldung hat und mann nur die für Siemens hergestellten Wahlgeräte in Brandmeldeanlagen als Hauptmelder bei Siemens aufschalten kann
oder IBS die ja auch ihre "eigenen" Geräte koppeln die nur unter bestimmten vorraussetzungen funktionieren, oder Telenot hält sich da noch eine Option offen, aber wie gesagt nur meine Vermutung
@ 5624:
Zitat:Ein reiner Einbrecher wird sich sicher nicht in ein Objekt hineinwagen, wenn sich der Bewohner bemerkbar macht.
Hoffentlich hast Du recht! Das mag noch zutreffen, aber Zeiten, wo die "Zusatzausrüstung" Messer immer häufiger anzutreffen ist, lassen für die Zukunft nichts Gutes erahnen. Wenn ich denn mal mit dem Ausbau fertig bin, werde ich wohl doch mal über eine Aufschaltung nachdenken. Alternativ könnte aufgrund besonderer Vorkommnisse /Verhaltensweisen der Tätergruppen auch die VdS-Richtlinien überarbeitet worden sein. Oder aber man einigt sich im Zuge der Harmonisierung auf die SES-Richtlinie Wink
Zitat:Wenn die EMA nach ÜEA gebaut wird, ...
Glaub kaum, dass die Pol jetzt auch Hausfrauen-Aufschaltungen annimmt. Wink Klar, bei den dort aufgeschalteten Banken wäre ein lauter Alarm auch kontraproduktiv. Kurz: Du hast recht, sofern der auslösende Internsignalgeber den Einbrecher in die Flucht schlägt. Andernfalls sollte die informierte NSL (bei mir in gedanklicher Vorbereitung) Hilfe ermöglichen.

Ist Dir irgendwas zu dem AT14 bekannt?

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@ Medion:
Ist es nicht verständlich, dass im Wählgerät der AT14 nicht angezeigt wird, wenn lt. Parametrierung der Alarmzentrale diese als "nicht belegt" vorgegeben ist? Egal Undecided Vielleicht hab ich auch einfach nur zu viel Zeit, um mir darüber Gedanken zu machen ...

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@ Alle:
Licht Lightbulb ins Dunkel könnte ein Telenot-Lizensiertes-Forumsmitglied bringen, welches beim nächsten Kontakt mit dem Hersteller/den Entwicklern mal nachhakt, was es mit den AT14 auf sich hat. Wundere mich nur, warum bei so vielen im Einsatz befindlichen 400H-Geräten noch keiner ein Problem hatte oder benötigen die Facherrichter alle nur 17 ATs?
ist halt die Frage was übertragen werden soll und über die S1 sieht die Leitstelle eh jeden einzelnen Meldepunkt (wenn gewünscht ähnlich wie in der App)
Ich möchte u. a. zwecks Übermittlung einer Sprachnachricht auf mein Handy die ATs nutzen, wie 5624 dies hier im Forum erklärt hat. Je mehr freie ATs, desto spezifizierter die Meldung (Angabe Meldelinie/Meldepunkte).
Wieso 17 Alarmierungstypen. Ich habe gerade mal die Liste weitergeführt und habe bei 31 aufgehört. Warum die 14 nicht vorhanden ist, ist mir auch nicht bekannt.

Wieviele Alarmierungstypen maximal möglich sind, hab ich aber auch noch nicht ausprobiert.

Gruß Michael
bis 32 aber minus der AT 14 und in den Schulungsunterlagen hab ich auch nichts gefunden

der Sprachspeicher hat aber gesammt auch nur 240sec. (240s:32Sprachblöcke macht 7,5s pro Block) somit sind von daher auch Grenzen gesetzt
@ 5er-Spaß:
maximal 32 AT sind möglich (ist auch so in der Hilfe angegeben, angeblich 14 vordefiniert und 18 frei, richtig: nur 17 frei und einer (14) nicht nutzbar):
1-13+15 =sind vordefiniert und nicht änderbar,
14 = mit "nicht belegt" vordefiniert, aber ebenfalls nicht änderbar und damit nicht nutzbar

@ Medion:
Die Sprachspeicher werden nur mit der Melderangabe besprochen (z. B. "Melder Balkontür ausgelöst", "Bewegungsmelder Keller ausgelöst", "Sabotage ausgelöst", ... eben 17 selbstdefinierte, unterschiedliche ) Das sind max. 4 Sekunden je Sprachspeicherblock. Ferner wird davor noch die Info über den Standort der EMA in einem anderen Block aufgenommen ("Hier ist die Einbruchmeldeanlage XYZ") und dahinter, was zu veranlassen ist (Quittungscode erforderlich). Dann wird in der Parametrierung der ÜE alles zusammengesetzt (Anlage, Meldelinie, Quittung) und den AT zugeordnet. Desto mehr ATs zur Verfügung stehen, desto genauer kannst Du den ausgelösten Meldepunkt/Linie übermitteln.
Wenn eine 400H aufgrund einer Ausbaustufe nicht nur 16 Linien hat sondern 32, musst du für die Sprachmitteilung irgendwelche Linien zusammenfassen, da es ja nur 17 freie ATs gibt.

Zwar kann man m. E. die vordefinierten Sprachblöcke löschen, aber die vordefinierten ATs sind - warum auch immer, wird vermutlich einen Grund haben - nicht löschbar.
Die SES-Richtlinien sehen heute auch nicht mehr das vor, was man heute noch konfigurieren kann. Hatte ich ja bereits an anderer Stelle beschrieben.

Bei den Ösis darf man auch noch heute direkt auf die Polizei aufschalten, eine Sache, die es wohl hier in Deutschland nie geben wird. Bisher als AWAG-Aufschaltung, mittlerweile sollen einige Landespolizeidirektionen Contact-ID anbieten.

Die SES-EN ist ja die nationale Umsetzung der EN 50131, die bei uns als DIN VDE 0833-3 läuft. Wobei die Schweizer das nur machen weil es geht, in Deutschland muss es eine nationale Umsetzung geben.
Hi,

wie ist das eigentlich: Wenn ein Ungebetener durch ein aufgemachtes Fenster einsteigt und dadurch die EMA auslöst (z.B. 3 Min. Innen- und Außenalarm), anschließend unbeeindruckt doch mal kurz hineinsteigt (um wenigstens etwas mitzunehmen) und einen Bewegungsmelder auslöst (weil ja noch kein Mensch kommt), sollte dieser BwM dann nochmals 3 Minuten auslösen? Oder gilt eher "nur ein Alarm pro Einbruch"?

VG Jens
Wenn die Akustik läuft, laufen diese drei Minuten, ohne erneut angesteuert zu werden. Alle ausgelösten Melder/Linien, die die erste Signalgeberauslösung verursacht haben oder während der Signalgeberlaufzeit ausgelöst werden, sind "verbrannt" und dürfen nicht erneut auslösen.

Wenn nach den drei Minuten eine der "nicht verbrannten" Linien auslöst, laufen die drei Minuten erneut. Aber es gilt das gleiche wie bei der Erstauslösung, also alles was während der drei Minuten ausgelöst wird, verlängert nicht.

Das kann man so lange machen, bis alle Linien ausgelöst sind.
Ok danke, also darf ein BwM, durch welchen er beim hineingehen gelaufen ist, beim hinauslaufen auch nach 5 Minuten nicht erneut auslösen, aber der Seitenausgang, den er öffnet und welcher vorher noch nicht geöffnet war?
Genau.

Die Alarmwiederholung ist hier nur für Überfallmelder erlaubt, sonst hättest du hier zig Anlagen, die über Wochen in Dauerauslösung vor sich hinjaulen.
Könnte man dann die Linie, welche Terrassentür und Nebenausgang enthält, trennen in zwei eigene Linien und man kann doch zweimal auslösen, wenn es via Terrasse rein und via Nebentür raus geht?
Genau! Wenn Du noch Linien frei hast, empfiehlt sich das allein aus Gründen der Übersichtlichkeit.
Je nach Ausstattung siehst Du dann auch auf dem Display, wenn noch ein Kontakt nicht in Ruhe ist und eine Scharfschaltung hierdurch nicht möglich ist. (Zwangsläufigkeit)
Aus diesem Grund hatte ich mir damals die Linienerweiterung von 16 auf 32 zugelegt.
Bei den heutigen Anlagen und insbesondere mit der Bustechnik baut man heute eh so ziemlichen Melder auf eine eigene Linie. Früher waren die möglichen Linien begrenzt und Anlagen mit entsprechend vielen Linien sehr teuer, heute ist das kein Problem mehr. Selbst die kleine Telenot kann mit bis zu 151 Linien/Einzelmeldern umgehen.
Die Alamierungstypen die vordefiniert wurden sind ebenfalls änderbar.
Umstellen auf Kunde anschließend den Typ ändern.
Was aber bei Anlagen mit Aufschaltung auf einen Wachdienst und Vollausbau der Zentrale nicht benötigt wird da für jeden Sicherungsbereich ein AT Sabotage und Einbruch auch so möglich ist.

Rest hat ja 5624 bereits ausführlich beantwortet
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