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Normale Version: DSGVO und Alarmanlagen Log
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Hallo zusammen,
am 25.05.2018 tritt die neue DSGVO in Kraft. Wir hatten einen Anwalt für Datenschutz bei uns im Haus und der sagte dass auch die Einträge des Alarmanlagen Logs personenbezogene Daten enthalten. Wenn die Anlage mit einer Person zugeordneten RFID Chips scharf und unscharf geschaltet wird. Demnach sind auch diese Daten nach einer zu definierenden Frist zu löschen.

Meines Wissens nach kann das Log nicht gelöscht werden. Gibt es eine gestzliche Vorschrift die es verbietet das Log zu löschen?

Danke / Grüße / Zennix
Ein interessantes Thema und ich denke das betrifft sicher nicht nur Telenot alleine.

Frage ist, wenn es sowie du sagst techn. nicht umsetzbar ist, sollte man Telenot dazu befragen ob da
softwaretechnisch schon was in Vorbereitung steht.

Bei der OASIS z.B. sind es max. 256 Einträge die sich bei regem Nutzen dann selber die ältesten Daten aus dem Log werfen.
In meinem Fall sind da max. Daten von vor 3 Wochen drin.
Ich weiß jetzt nicht wie das bei Telenot geregelt ist aber vielleicht ist das hier ähnlich.

Wenn man es genau nimmt gilt diese Regel ja nicht erst ab dem 25.5 sondern schon viel eher.
Ist jetzt fraglich ob Sicherheitseinrichtungen auch in der Hinsicht auch davon Betroffen sind,
weil so pauschal denke ich kann man das nicht unbedingt immer auf alles anwenden.
Nur weil ein "Anwalt" das sagt, heißt es noch lange nicht das er auch
in dem Umfang damit recht hat.
Im Prinzip mag er da recht haben aber ich denke das man sowas immer von Fall zu Fall einzeln unterscheiden muss.
Das ist aber auch nur meine persönliche Meinung.

Mal schauen was die anderen dazu sagen.

Gruß Christian
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