Alarmanlagen-Forum - Alarmforum - Fachforum für Sicherheitstechnik

Normale Version: Hinweispflicht für Videoüberwachung auf Privatgrundstück
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Hallo Zusammen, ich habe eine Frage.

Wenn ich auf mein Privatgrundstück, was eingezäunt ist Kameras betreibe muss ich am Tor darauf hinweisen. Ist die Art vorgeschrieben? Also muss ein Schild nach DIN 33450 hin oder kann ich auch ein anderes nehmen, zb. Ein Graviertes Blechschild? Und muss da auch der Betreiber und Grund stehen?
Wenn deine Kameras keine öffentlichen oder fremden privaten Bereiche einsehen kannst, brauchst du gar nichts machen.

Die Form selbst ist egal. Wir haben z.B. Aufkleber im Einsatz mit den Pflichtinformationen, aber nicht mit dem Hinweissymbol sondern einfach nur eine Kamera großflächig. Wichtig ist halt nur, dass man sieht, worum es geht und dass das Pflichtprogramm erfüllt ist.
Wenn es z. B. auch den Eingangsbereich betrifft, ist eine Hinweispflicht gegeben. Man denke da an die Post oder auch Paketzusteller. Hier reicht jedoch dann ein Kamerasymbol ohne weitere Informationen, wenn es den Privatbereich betrifft. Am besten direkt ein genormtes Symbol.
Eine Informationspflicht besteht zum Beispiel auch gegenüber Besuchern/Gästen, da es hier ebenfalls ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist.
Die etwas bürgernähere Ausgabe von Paragraphen und Verordnungen .Big Grin
[Bild: i101134837_86468.gif]
Klick
Referenz-URLs