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Normale Version: Daitem D8000 und DP14000
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Hallo,

ich habe bei einem Händler die Alarmanlage Daitem DP14000 gekauft und bezahlt. Nach einer längeren Zeit habe ich aber erst festgestellt, dass er mir nicht die Anlage DP14000 sondern Einzelteile (unter anderem eine bereits beim Einbau 8 Jahre alte Zentrale) aus der Serie D8000 eingebaut hat. Ich verlangte vom Händler den Austausch da ich diese Einzelteile nicht gekauft habe. Er verweigerte mir den Austausch und behauptete, die Technik wäre bei beiden Modellen gleich. Es gäbe vom Modell D8000 zum Modell DP14000 nur im Gehäuse eine Veränderung. Die Technik ist absolut identisch. Stimmt das wirklich? Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich in 8 Jahren nicht einige technische Verbesserung im Nachfolgemodell DP14000 ereignet haben sollen.
Für eine Antwort herzlichen Dank.
Hi ... mal ein paar klärende Worte: es gibt (und gab nie) eine DP14000 sondern nur eine D14000.
Diese ist die Weiterentwicklung der DP800 und mit dieser technisch weitestgehend identisch (und daher zu 100% kompatibel).
Die D8000 ist der Vorgänger der DP8000 und mit dieser nicht kompatibel.
Gebaut wurden die in etwa wie folgt:
D8000 von 1983 bis 1995
DP8000 von 1996 bis 1999
D14000 von 2000 bis 2012 (seit Oktober 2012 gibt es den "Nachfolger": die D16 ... nicht kompatibel zu anderen Daitem Produktlinien).
2002 kam dann die Produktlinie SP dazu und 2006 die D21 (ist aber weitestgehend mit der SP identisch)
Trotzdem keine Panik: für alle Produktlinien gibt es nach wie vor Support und Ersatzteilversorgung!!!

Wenn Deine Zentrale beim Einbau (dieses Jahr?) bereits 8 Jahre war (also dann Bj. 2005) muss es sich um eine D14000 handeln, denn die DP8000 wurde da schon laaaaange nicht mehr produziert.

Entscheidend ist die Bezeichnung der Komponenten im Auftrag (es gibt doch sicher einen Auftrag - oder?) - steht da bei Zentrale D14360 (oder 14340) würde ich auch auf diese bestehen (hat damals einige "neue" Funktionen bekommen z. B. "Anwesenheit-Scharf" oder "Überfall bei erzwungener Unscharf-Schaltung"). Steht da aber DP8360 (oder 8340), dann hast Du eine DP8000 gekauft.

Hast Du die als "neu" gekauft?
Und vor allem: wann?
Hi Funkalarmprofi,

endlich mal jemand der Ahnung hat. Vielen Dank zuerst mal für die kompetente Antwort. Als Laie in Sachen Alarmanlagen bin ich vermutlich gewaltig über den Tisch gezogen worden.
Natürlich heißt die Anlage D14000 und genau diese Bezeichnung steht auch in meinem Vertrag, exakt heißt sie da Alarmanlage Fabrikat Atral-Daitem D14000, funkgesteuert. Der Einbau fand im September 2005 statt. Da sie ständige Störungen aufwies, vorzeitige Entladung der Batterien, habe ich einen Elektrotechniker befragt. Er fand zwar nicht die Ursache für die vorzeitige Entladung der Batterien stellte aber fest, dass ich nicht die Anlage D14000 bekommen hatte sondern eine Zentrale mit der Typenbezeichnung DP8340. Herstellungsdatum zum Zeitpunkt des Einbaus 1997 also bereits 8 Jahre alt beim Einbau. Die einzelnen Komponenten sind alle unterschiedlicher Baujahre, 8, 4 oder 2 Jahre alt aber offensichtlich alle aus der Serie DP8000.
Da ich nicht die Ladenhüter des Händlers haben wollte bestand ich auf Lieferung der Anlage D14000, wie von mir bestellt, gekauft und bezahlt eben gem. Kaufvertrag.
Der Händler weigert sich, da er behauptet beide Anlagen wären gleich gut und identisch. Das Alter hat keinen Einfluss auf die Haltbarkeit. Nur wenn die Anlage D14000 zur Anlage DP 8340 wenigstens eine technische Verbesserung aufweist hätte ich darauf Anspruch.
Die Anlage habe ich als neu gekauft, aber das Alter soll ja angeblich keine Rolle spielen.
Vielleicht kann ich mit deiner Hilfe Licht in die verfahrene Situation bringen.
Vorerst schon mal ganz herzlichen Dank für deine Hilfe
Viele Grüße
Hi .. .also mir fallen da auf Anhieb folgende "technischen" Verbesserungen der D14000 zum System DP8000 ein:
- "Anwesenheit Scharf": das System kann bei Anwesenheit so scharf geschalten werden, dass die Aussensirene und das Telefonwählgerät passiv bleiben und die Innensirene nur gedämpft läuft
- erzwungen Unscharfschaltung bei Bedrohung: sollte Dich jemand zwingen das System unscharf zu schalten, gibt es so eine Art "Überfallcode", d. h. das System ist dann zwar "Aus", ruft aber den Wachdienst an und überträgt den Überfall (die genaue Funktionsweise möchte ich hier nicht öffentlich breittreten ... steht in der Bedienungsanleitung)
- ausserdem gibt es seit dem System D14000 die Funktion "Abfrage des Systemzustandes", dabei wird beim drücken der Fragezeichentaste an der Codeeinrichtung der Zustand der Anlage sprachlich mitgeteilt
- Deutlich verbessert wurde ausserdem das Bedienen der Codeeinrichtung. Während bei der DP8000 noch das "alte" Prozedere (erst die 2, dann der Code und dann 1, 4 oder 7 für die Funktion) verwendet wird, gibt es bei der D14621 Codeeinrichtung jetzt nur noch direkt den Code und die (inzwischen separate) Funktionstaste

... wenn ich noch etwas nachdenken würde, kommen bestimmt noch ein ... zwei Sachen in Erinnerung.
Hi Funkalarmprofi,

bitte bitte denk nach.
Nach deinen Ausführungen gibt es auf jeden Fall Verbesserungen vom mir eingebauten System DP8340 zum von mir eigentlich gekauften System D14000. Ich konnte mir eigentlich auch nicht vorstellen, dass sich in 8 Jahren nichts technisch verbessert haben sollte. Dann hätte Atral wohl auch nicht den Systemwechsel und die neue Bezeichnung D14000 eingeführt. Könnte mir vorstellen, dass es eine neue Bezeichnung nur bei technischen Veränderungen des Vorgängermodells gibt.

Ganz herzlichen Dank und viele Grüße.
Reicht das nicht?
Da oben stehen 4 nachgewiesene technische Verbesserungen ... wenn Du sagst das eine ausreicht um den Lieferanten in die Verantwortung zu nehmen, verstehe ich das nicht.

Gerade die ersten 3 oben genannten Sachen sind Funktionen, die es definitiv bei der DP8000 nicht gab.

Am "Funk" wurde nichts verändert - die D14000 kann problemlos mit DP8000 Meldern betrieben werden und umgekehrt. Die Batterietechnologie ist auch die selbe geblieben.

Kannst Du bitte mal in Deine Rechnung / Auftrag sehen und die genauen Artikelbezeichnungen der einzelnen Komponenten posten?
Hallo,

Der händler muss dir die anlage tauschen, kann dir ja auch nicht eine renault espace liefern, wenn einen vw sharan bestellt hast, und sagen motor ist der gleiche, fahrgestell das gleiche, bj das gleiche, 7leute hast auch platz, also fahr jetzt, *vogelzeig*
der soll dir das liefern was am auftrag steht, oder rabatt, tauschen, egal, es ist definitiv eine wertminderung!

Lg mp
(20-06-2013 17:43)Funkalarmprofi schrieb: [ -> ]Reicht das nicht?
Da oben stehen 4 nachgewiesene technische Verbesserungen ... wenn Du sagst das eine ausreicht um den Lieferanten in die Verantwortung zu nehmen, verstehe ich das nicht.

Gerade die ersten 3 oben genannten Sachen sind Funktionen, die es definitiv bei der DP8000 nicht gab.

Am "Funk" wurde nichts verändert - die D14000 kann problemlos mit DP8000 Meldern betrieben werden und umgekehrt. Die Batterietechnologie ist auch die selbe geblieben.

Kannst Du bitte mal in Deine Rechnung / Auftrag sehen und die genauen Artikelbezeichnungen der einzelnen Komponenten posten?

Sorry Funkalarmprofi,

wollte dich nicht nerven. Der Händler ist nur so unglaublich stur. Vor allem für mich als technisch völlig unbegabte Frau ist die leichtere Bedienbarkeit der Codeeinrichtung natürlich enorm wichtig. Nicht lachen, wo finde ich die überhaupt? Wird die Sache über den Handsender eingestellt? Du hast natürlich völlig recht, die 4 Verbesserungen von der D8000 zur D14000 sind bereits ein schlagkräftiges Argument. Der Händler hat davon natürlich in eigenem Interesse nichts erwähnt. Er erklärte mir, lediglich das Gehäuse der Zentrale wäre einem Facelift unterzogen worden und das wäre kein Grund für einen Austausch. Obwohl eine Firma wie Atral wohl kaum eine neue Serie Alarmanlagen auf den Markt bringt und dann nur das Gehäuse ändert. Das kam mir sowieso sehr suspekt vor. Wie ich dir schon geschrieben habe, ich fühle mich vom Händler über den Tisch gezogen. Er hat bewußt meine technische Unerfahrenheit ausgenutzt um mir seine Ladenhüter anzudrehen.
Wo finde ich die Artikelbezeichnung der einzelnen Komponenten? In der Rechnung steht nur z. B. 1 Handsender, 1 Bewegungsmelder usw. Reagiert 1 Bewegungsmelder nicht auf Wärme? Er hat nämlich in meinem Winterharten einen installiert und hir werden es im Sommer locker 45 Grad.

Vielen Dank für deine Geduld und Hilfe.

Herzliche Grüße

(20-06-2013 23:31)SafeTech schrieb: [ -> ]Hallo,

Der händler muss dir die anlage tauschen, kann dir ja auch nicht eine renault espace liefern, wenn einen vw sharan bestellt hast, und sagen motor ist der gleiche, fahrgestell das gleiche, bj das gleiche, 7leute hast auch platz, also fahr jetzt, *vogelzeig*
der soll dir das liefern was am auftrag steht, oder rabatt, tauschen, egal, es ist definitiv eine wertminderung!

Lg mp

Hallo SafeTech,

zuerst vielen Dank für deine Antwort.
Sehe ich genauso, muss ich jetzt nur durchsetzen und dazu brauchte ich Argumente.
Noch einmal herzlichen Dank und viele Grüße.
(21-06-2013 07:14)wildeorchidee99 schrieb: [ -> ]Wo finde ich die Artikelbezeichnung der einzelnen Komponenten? In der Rechnung steht nur z. B. 1 Handsender, 1 Bewegungsmelder usw. Reagiert 1 Bewegungsmelder nicht auf Wärme? Er hat nämlich in meinem Winterharten einen installiert und hir werden es im Sommer locker 45 Grad.

Das ist schade - in einen vernünftigen Auftrag gehört natürlich auch eine genaue Artikelbezeichnung samt Einzelpreis ... Dein Händler wird schon gewusst haben warum er da schreibt 1 Handsender (und nicht 1 Handsender DP8614).

Allerdings ist in meinen Augen auch eine Designänderung ein Minderungsgrund ... erst recht, wenn das System zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits etliche Jahre im Lager des Händlers hinter sich hat Solche Sachen sollten auf dem Auftrag schriftlich fixiert werden ... etwa als: "Auslaufmodell ... Restposten ... Ausstellungstück" oder ähnliches und dann natürlich auch mit einem entsprechend angepassten Preis versehen werden.

Ich würde als erstes einen freundlichen Brief an den Händler schreiben ... mit der Bitte, einen vernünftigen Lösungsvorschlag innerhalb einer angemessenen Frist zu machen ... das kann theoretisch eine Minderung oder sogar eine Rückabwicklung sein. In meinen Augen ist der Verkauf einer nicht bestellten Sache ein "versteckter Mangel" - und darauf besteht lt. Verbraucherrecht eine unbegrenzte Gewährleistungspflicht.

Sollte der Händler nicht geneigt sein eine gütliche Einigung herbeizuführen, bleibt Dir nur der Gang zum Anwalt ... ist zwar nervenaufreibend, aber Deine Chancen stehen ganz gut (wichtig ist dann aber, dass Du auch belegen kannst, dass es sich bei dem bestellten System um eine D14000 handelt).
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