Alarmanlagen-Forum - Alarmforum - Fachforum für Sicherheitstechnik

Normale Version: Selbstständigkeit mit Verkauf / Installation von Alarmanlagen ?
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Hallo Forummitglieder,

ich bin seit einiger Zeit eifriger Leser dieses tollen Forums.

Ich habe mein EFH vor 2 Jahren mit einer Abus Privest (eigenständig geplant und installiert) abgesichert und bin seitdem sehr zufrieden und meine Ehefrau schläft jetzt auch ruhiger Big Grin

Auf Nachfrage habe ich im Freundeskreis auch schon die Planung und Montage von anderen EMAs (Olympus, Blaupunkt und Chinakracher) als Freundschaftsdienst übernommen.

Nun überlege ich, mir mit der Beratung und Installation von Funk-Alarmanalagen im Rahmen eines Kleingewerbes (im kleinen Stil) ein zweites Standbein aufzubauen. Als IT-Systemadministrator ist mir Technik zumindest nicht fremd.

Aber kann ich das denn so einfach ?

Ist die Planung und Installation von Funk-EMAs ein eigenständiger Beruf bzw. ein Abnahmegewerk (Alarmtechniker bzw. Schwachstromtechniker) ?

Gibt es hier speziiele Vorschriften und Normen zu beachten ?

Und wie sieht es mit der Haftung aus, wenn die Anlage beim Einbruch nicht auslöst und ein Schaden eintritt ?

Könnnt Ihr mir hier vielleicht ein paar Tipps geben, was ich Alles zu beachten hätte.

Vielen Dank im voraus für Eure Rückmeldung.

Grüße,

acca
Gewerbe anmelden als Planer von Alarmanlagen kann jeder - also wirklich jeder Dodgy
Die Installation darf auch nahezu jeder durchführen, solange man sich im Niederspannungsbereich bewegt. Bei Arbeiten am Zählerschrank (Sicherung setzen...) muss ein Elektriker hinzugezogen werden.

Normen und Vorschriften gibt es zuhauf, DIN, VDE, EN, (VdS) aber als Errichter steht man sowieso immer mit einem Bein im Knast. Auch bei Hausalarmsystemen bist Du der Depp, wenn jemand (Hausherr, Versicherer...) einen Schuldigen sucht und sei es nur wegen Kosten für Falschalarme.

Erste Anlaufstelle für Informationen wäre der Bundesverband Sicherheitstechnik: http://www.bhe.de/

Noch ein Tip: für die reine Beratung und Planung wird dir vermutlich niemand etwas bezahlen. Wink
(10-11-2015 07:58)Animal schrieb: [ -> ]Noch ein Tip: für die reine Beratung und Planung wird dir vermutlich niemand etwas bezahlen. Wink

Das sehe ich auch so, zumindest im Privatsektor. Ein Mehrwert wäre, dass man als unabhängiger Planer absolut produktneutral beraten könnte. Wie zahlreiche Anfragen hier zeigen, gibt es da sehr wohl einen Bedarf. Nur bezahlen will es niemand.

Wenn man sowas mal als Freundschaftsdienst macht, kommt man schnell auf solche Ideen, ich kenne das. Zum richtigen Geld verdienen wird es aber nicht reichen.

Hast Du eine einschlägige Ausbildung?

Anmerkung @ Animal: "Niederspannung" geht bis 1.000 Volt. Was Du meinst, nennt sich "Kleinspannung".
Upsi... ja, klar.
Als unabhängiger Planer sollte man aber auch eine handvoll ernstzunehmender Systeme und die einschlägigen Vorschriften kennen.
Der TE ist echt selten, so was von blauäugig, wie ein ausgewachsener Herrenpilz im Stadtpark.Big Grin
naja, sooo abwegig ist es ja nicht. Jeder Elektriker macht Schwa.... äh Nachbarschaftshilfe mit kleinem Gewerbeschein. Warum soll man das dann nicht auch als Errichter können Wink
(10-11-2015 07:58)Animal schrieb: [ -> ]Normen und Vorschriften gibt es zuhauf, DIN, VDE, EN, (VdS) aber als Errichter steht man sowieso immer mit einem Bein im Knast. Auch bei Hausalarmsystemen bist Du der Depp, wenn jemand (Hausherr, Versicherer...) einen Schuldigen sucht und sei es nur wegen Kosten für Falschalarme.

Diese Aussage verunsichert mich in meinem Vorhaben (Kleingewerbe Verkauf und Installation von Funk-Alarmanlagen) doch sehr.

Ich habe bei meiner eigenen Hausinstallation auch nicht auf die Empfehlungen der VDS (z.B. in Bezug auf die Zwangsläufigkeit) Rücksicht genommen. Dennoch bin ich sehr zufrieden mit meiner Funk-EMA und will diese nicht mehr missen.

Kann man nicht einfach beim Verkauf / Installation einer Funk-EMA über eine AGB oder eine Einverständiserklärung die Haftung für eine Nicht-Auslösung der Alarmanlage im Einbruchsfall ausschliessen ?
Du kannst es über Ausschluss via AGB versuchen.
Nur wird der Richtige Anwalt, und wenns der Staatsanwalt ist, dir diese AGB um die Ohren hauen, wenn Personenschaden entstanden ist. Da bekommt der Spass ein Loch.
Die Meinung, die du vertreten möchtest, ist deswegen relativ verbreitet, weil sowenig gegenläufig "passiert". ich meine damit, dass bei einem Bruch relativ kulant reguliert wird.
Die Systeme, die du verbauen willst, sind eh keine Einbruchverhinderungs- sondern Einbruchmeldeanlagen. Solange keine Schäden zu verzeichnen sind, wirds so schlimm nicht werden.
Ein anderes Problem wirst du versicherungstechnisch bekommen. MIt dem Kleingewerbeschein wirds mit ner ordentlichen Haftpflichtversicherung, die auch einen nachvollziehbaren Pfusch abdecken soll, nichts werden.
Ebenso wirst du mit dem Kleingewerbeschein dahingehend nicht glücklich werden, da du anscheinend auf die umsatzsteuerfreiheit schielst.
Da zahlst halt immer 19 Prozent mehr.
Ohne eine Schulung bei mindestens einem Lieferanten rate ich dir davon ab.
Diese Schulung setzt aber eine Registrierung beim Lieferanten, einen Gewerbeschein und die Bereitschaft dazu voraus.
Alles andere ist Harakiri. Wenn nichts schiefgeht, braucht man nicht drüber nachzudenken.
Bedenke aber, dass du mit diesem Geschäft Verantwortung für das Wohl Dritter übernimmst. Wie Animal schrieb, der Errichter steht immer mit einem Bein im Knast.
Zwar nur wenns drauf ankommt, aber kannst du das ausschliessen??
Mach es entweder richtig oder lass es und beschäftige dich mit Computern, die nicht laufen. Da kann man ruhiger drüber schlafen .
(10-11-2015 20:11)acca schrieb: [ -> ]Kann man nicht einfach beim Verkauf / Installation einer Funk-EMA über eine AGB oder eine Einverständiserklärung die Haftung für eine Nicht-Auslösung der Alarmanlage im Einbruchsfall ausschliessen ?

Aber klar, das würdest du ja auch problemlos bei deinem Elektriker oder Gas-Wasser- Heizungsbetrieb der dein Haus installiert hat machen. Oder?
Alles super macht was ihr wollt. Wenns raucht und knallt sei es drum. Egal ob ein Toter ihr habt nichts zu verantworten. Fragt sich dann der Meister;" Warum ich hab gelernt?" Du wirst es nicht glauben, auch bei einer nicht funktionierenden Alarmanlage kann es Tote geben. Stichwort Überfall oder Brandmelder.
Mann oh Mann, egal ob rosa Kontaktlinsen oder rosa Brille. Das Zeugs muss weg. Mach dich mit der Realität vertraut. Die Gewerbeordung ist doch dafür geschaffen um dem Konsumenten ein entsprechendes Fachniveau zuzusichern. Gehört wohl etwas entstaubt aber ansonsten passt es schon so.
(10-11-2015 20:11)acca schrieb: [ -> ]Kann man nicht einfach beim Verkauf / Installation einer Funk-EMA über eine AGB oder eine Einverständiserklärung die Haftung für eine Nicht-Auslösung der Alarmanlage im Einbruchsfall ausschliessen ?

Versuchen kann man das.
Im Schadensfall nutzt das aber rein gar nichts, da fallen dann Worte wie z.b.
Beratungs und Hinweispflicht, Verantwortung und Kompetenz, Facherrichter.
Kunden entwickeln im Schadensfall eine "Gerichtsamnesie"© by Sascha Puppel
Zitat: Die Gewerbeordung ist doch dafür geschaffen um dem Konsumenten ein entsprechendes Fachniveau zuzusichern. Gehört wohl etwas entstaubt aber ansonsten passt es schon so.

Beim Gewerbeamt konnte ich letzte Woche ohne Probleme oder irgendeine Nachfrage ein Kleigwerbe hierfür anmelden.

Ich habe mir jedoch überlegt, meine Tätigkeit auf die Beratung und Verkauf von Funk-Alarmanlagen zu begrenzen. Eine Installation wird von mir nicht durchgeführt.

Haftungstechnisch dürfte ich damit doch auf der sicheren Seite sein. Oder irre ich mich da ?
(19-11-2015 05:03)acca schrieb: [ -> ]Haftungstechnisch dürfte ich damit doch auf der sicheren Seite sein. Oder irre ich mich da ?

Ja und gewaltig sogar.
Wo kommst du darauf das du aus der Haftung rauskommst??
Auf welcher Grundlage willst du Planen?
Abrechnen willst du ja nach HOAI??
[Bild: trusten20chani1062pi.gif]

Einbildung ist auch eine Bildung.
Das Thema ist auf Dauer langweilig und ermüdend.Cool
Sag bitte Bescheid, wenn Du die erste Million zusammen hast. Huh

Ich würde Dir bei so grauem Wetter erst einmal die Lektüre des BGB empfehlen. Insbesondere sollte man sich mal aufmerksam damit beschäftigen, welche Art von Verträgen man hier allein durch konkludentes Handeln eingeht und welche Haftung sich daraus ergibt.
Oh mein Gott.
Der glaubt tatsächlich, dass er mit dem Konzept Geld verdient.
Die Anmeldung beim zuständigen Amt hat doch nur zur Folge, dass du ab jetzt in der Mühle drinhängst. Nicht mehr und nicht weniger.
Haftungsausschluss, Anfängerfehler, alles was da noch kommt. Glückwunsch.
Er wird sich wundern, mit dem "Beratungs- und Verkaufskonzept" muss er gegen jeden Billigheimer mit antreten. Er wird schnell sehen, wie ermüdend und deprimierend das sein wird.
Es kommt mir so wie eine Strukturvertriebsselbständigkeit vor, sobald die Freunde und Bekannten und Verwandten abgegrast und vergrault sind, schläft die ganze Sache ein.
Vor solch einem "Mitbewerber" habe ich weder Respekt noch Bedenken, dass er mir Kundschaft wegnimmt. Die Kundschaft die er generiert, nimmt uns die Zeit und den Nerv. Ich brauch die nicht.
begrüßt lieber den neuen Olympia Protect Händler, anstatt so rumzubashen [Bild: shutup4.gif]
ei wo isser denn??
(30-01-2016 14:17)alma schrieb: [ -> ]hallo.. ich wolt nur kurz mal was testen Smile
Du kannst testen wo Du willst, aber nicht hier im Alarmforum! Lösch´ das schnell wieder, sonst tun es andere gebührenpflichtig!

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Danke ASHH, ich habe den Spinner mal an die Luft gesetzt.
Mod Ollik
@ acca,

sobald Du dich ohne Steckernetzteil im Bereich von 230V in der Verteilung bewegst ist eine Eintragung in der Handwerkskammer notwendig und Du mit nachweisen, dass Du mindestens eine Ausbildung als Elektrofachkraft und einschlägige Erfahrungen in diesem Bereich hast (Zulassungspflichtiges A-Gewerbe).

Schon Die Erweiterung eines Stromkreises mit 230V erfordert eine Meßprotokoll nach VDE0100 Teil 610 mit dem dazugehörigen Prüfgerät (Wiederholungskalibrierung) für ortsfeste elektrische Betriebsmittel.

Das geht soweit, dass Du die vorhandene Verteilung im Privatbereich bezüglich aktueller Normen beurteilen können mußt und auf alle Gefahren hinweisen mußt, die durch Eigenpfusch im Laufe der Jahre entstanden sind.

Einige Verteilungen macht man am besten einfah wieder zu und macht einen großen Bogen herum. Als letzter ist man sonst immer der Dumme der auf die Mängel hätte hinweisen müssen.

Wenn Du die Qualifikation hast und Dir das zutraust wünsche ich viel Erfolg; ansonsten bleibt nur der Handel.

LG megagramm
(30-01-2016 16:07)megagramm schrieb: [ -> ]@ acca,

Schon Die Erweiterung eines Stromkreises mit 230V erfordert eine Meßprotokoll nach VDE0100 Teil 610 mit dem dazugehörigen Prüfgerät (Wiederholungskalibrierung) für ortsfeste elektrische Betriebsmittel.

Den Elektrobetrieb der das tatsächlich macht möchte ich sehen...
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