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Normale Version: Bosch FAP-420 nach Din EN14604
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Hallo,

ich quäle mich seit Stunden mit dem Thema, ob Bosch
FAP‑420/FAH‑420 Automatische Brandmelder LSN nach DIN 14676 bzw. DIN 14604 verwendbar sind oder nicht.
Ein Kunde möchte unbedingt eine FPC-500 GLT Brandmelderzentrale
mit o.g. Meldern für ein MFH einsetzen.

Kann mir jemand dazu was sagen?

Gruß
LSN Melder an GLT Anlage?
Oder ist der GLT Melder gemeint.

Keine Ahnung ob du noch auf der Suche nach einer Antwort bist, aber ich sag mal so. Die Melder kommen in weit Risiko reichenden Objekten vor. Daher wird er das erfüllen. Genaueres am Montag.
Also, meiner Meinung nach greifen die beiden DIN Verfahren nicht, da es in diesen "nur" um Rauchwarnmelder geht, also Stand-Alone oder maximal Vernetzbar untereinander.
Für Rauchmelder an einer BMA gibt es eigene (höherwertigere) Anforderungen, siehe EN 57-7 oder für die BMA DIN 14675.

Von daher, die GLT Melder (denn davon gehe ich mal aus) haben diese Zulassungen alle.
Wäre auch absoluter Käse, wenn nicht.

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Hallo Graustein,
ich habe mal den Link zum VdS-Dokument rausgenommen, die Jungs sind mit ihren Veröffentlichungen immer so zickig... :-)
Mod Ollik
Hallo Graustein,

so ähnlich hatte ich mir das auch immer vorgestellt, bis mich ein SV mal belehrte, dass Melder gemäß EN 54-7 weder einen eingebauten Signalgeber noch eine autarke Energieversorgung haben müssen. Aber er war auch der Meinung, dass ne BMA gemäß VDE 0833-2/DIN 14675 so ziemlich alles besser kann, als ein Rauchwarnmelder. Und in dem Fall wurde die BMA im MFH durch den SV auch abgenommen. Aber das ist ja im EFH/MFH nicht die Regel, ansonsten hätte ich gesagt, mit SV/FW abstimmen, ins Konzept schreiben und fertich...

Ohne dies wäre ich da sehr vorsichtig.
Hallo,

ja der Einwand ist natürlich berechtigt.
Wer natürlich auf die Idee kommt den Melder an der BMA ohne Signalgeber, usw. zu betreiben, weil es nicht in der 54-7 steht, der gehört eh geschlagen.
Im Endeffekt muss die BMA stimmen und das sollte man, da Leib und leben davon abhängen immer abnehmen lassen.
Naja, der TE fragt nach einem MFH.

Ich gehe mal davon aus, dass dort bauordnungsrechtlich keine BMA gefordert ist. Somit sucht er wohl eine Möglichkeit, die in der LBO geforderten Rauchwarnmelder durch eine BMA mit Einbaumeldern zu realisieren.

Da wäre eine Abnahme freiwillig, weil die ganze Anlage freiwillig ist. Obwohl sie ja doch nicht freiwillig ist, kompensiert sie doch die fehlenden Rauchwarnmelder. Ist halt die Frage, ob man sich damit einen Gefallen tut.

Ich glaube, die DIN 14676 wurde von Herstellern für 9V-Blöcke geschrieben...
Freiwillig, ja. Vor einigen Jahren waren auch noch Rauchwarnmelder freiwillig, trotzdem würde ich nicht drauf verzichten.
Würde ich mir eine BMA "zimmern", dann würde ich sie abnehmen lassen. Die "paar Euro" machen den Kohl dann auch nicht fett.
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