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Normale Version: Wählgerät IP - Fehlermeldung und Frage zur Eigenüberwachung
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Hallo zusammen,
ich habe nun seit einigen Wochen eine D22 mit diversen Bewegungsmeldern, einer Außensirene, einem Transponderzugang, einigen Funk-Rauch-Wärmemeldern und einem IP Wählgerät im Einsatz.
Es läuft eigentlich alles einwandfrei. Bis auf das IP Wählgerät. Wenn ich am Mobiltelefon die App öffne, dann bekomme in den Systeminformationen die Fehlermeldung: Übertragungsgerät 1 - Übertragungsgerät ohne Funktion.
Die App funktioniert allerdings einwandfrei, trotz dieser Fehlermeldung. Wie bekomme ich bzw. mein Errichter diese Fehlermeldung weg?
Dann habe ich noch eine Frage zur Eigenüberwachung mit dem IP Wählgerät. Ob diese Übertragungsart gut oder schlecht ist, möchte ich gar nicht diskutieren. In den AGBs zur Eigenüberwachung steht, dass man sich im Alarmfall eine SMS (gebührenpflichtig) oder eine E-Mail (kostenlos) schicken lassen kann.

Ich zitiere:
§ 3 Leistungen im Rahmen des Service von e-Daitem
Der Kunde verfügt über uneingeschränkten und individuellen Zugriff auf das Webportal von e-DAITEM, um den Schutz seines Besitzes und seiner Angehörigen zu verwalten.
3.1. Alarmmeldungen, Informationen über das Ein- und Ausschalten sowie technische Störungen im Alarmsystem werden automatisch von der technischen Infrastruktur von e-DAITEM verarbeitet und ent- sprechend den von ihm festgelegten Modalitäten an den Kunden übertragen. Dieser kann festlegen, Informationen über diese Ereignisse zu erhalten oder diese Meldungen an Kontaktpersonen seiner Wahl wie folgt zu versenden:
• per E-Mail, • per SMS.
3.2. Die Übertragung von Ereignissen per E-Mail ist kostenlos.
3.3. Um die Übertragung von Ereignissen per SMS zu gewährleisten, muss der Kunde dagegen unter „Service Pack-Verwaltung“ einen entsprechenden Service Pack erwerben. Die Übertragung von SMS- Mitteilungen ist nur möglich, wenn ein entsprechendes Service Pack und ausreichendes Guthaben („Weiterleitung von Alarmmeldungen per SMS“) vorhanden ist (Ablaufdatum vor dem Datum des Ereig- nisses und vorhandenes Guthaben).

Quelle: http://www.daitem.de/node/1590/download

Diese Einstellungen kann ich im Web-Portal allerdings nirgends finden. Was mache ich falsch? Oder muss der Errichter mich irgendwie anders am e-DAITEM Server anmelden?

Beste Grüße
HahnWeiler
hallo. ich schalt mich mal "auf", da ich genau die gleiche Frage auch habe. Vielen Dank HahnWeiler
Sehr geehrte Herren,


Sie haben sich für ein hervorragendes Alarmsystem entschieden, welches ausschließlich über den geschulten und qualifizierten Fachbetrieb vertrieben wird.

Sie sollten sich mit diesen Fragen an Ihren Errichter wenden. Alle Fragen, die der Errichter nicht direkt beantworten kann, kann er über den Support klären.
Hallo zusammen,
nach Rücksprache mit dem Daitem Support und dem "geschulten und qualifizierten Fachbetrieb", muss ich leider feststellen, dass entweder die von Daitem bereitgestellten AGBs zur Eigenüberwachung falsch sind, der Zeit voraus sind (also die beschriebenen Funktionen in D noch nicht bereitgestellt werden) oder der Support und der Fachbetrieb noch geschult werden müssen. Denn angeblich ist es aktuell nur möglich, sich per Mail benachrichtigen zu lassen, wenn man das IP-Wählgerät hat. Warum dann die AGBs seit Februar zur Verfügung stehen, ist mir allerdings ein Rätsel.

Gruß
HahnWeiler
(09-06-2016 17:19)HahnWeiler schrieb: [ -> ]Warum dann die AGBs seit Februar zur Verfügung stehen, ist mir allerdings ein Rätsel.

Manchmal hilft es, wenn man genauer hinsieht - die von Dir zitierten AGBs sind aus Februar 2015 - also über ein Jahr alt !!!

Um den SMS Versand über den Server zu finanzieren, war es ursprünglich geplant, dass der Kunde hierfür gebührenpflichtige Servicepakete erwerben muss. Da aber dieses Modell auf eher weniger Begeisterung gestossen ist, wurde es so nie umgesetzt. Das angedachte Servicepaket SMS wurde aus dem Programm genommen und die (ehemals gebührenpflichtigen) Leistungen des Videodownloads und der Schaltvorgänge werden seit diesem Zeitpunkt kostenfrei angeboten.

Wir empfehlen unseren Kunden schon immer das GSM / IP Wählgerät - damit geht quasi alles ... die reine IP Lösung bieten wir schon wegen der fehlenden Kommunikationsmöglichkeit bei Router- bzw. Stromausfall nicht an - und spätestens an dieser Stelle wird der preisbewusste Kunde den Aufpreis akzeptieren.

Empfehlung meinerseits: rede mit Deinem Errichter ... hast Du Dich damals (warum auch immer) gegen die GSM Variante entschieden, findet Ihr sicher einen vernünftigen Weg zur Lösung Deines "Problems" - hat er Dich dagegen falsch beraten, wird es bestimmt von sich aus eine Lösung anbieten.
Hallo zusammen,
es funktioniert nun alles zu meiner Zufriedenheit. Die Fehlermeldung ist weg und ich bekomme sofort im Alarmfall eine Email und eine SMS (über ein Gateway). Das ist genau das, was ich wollte. Die Sache mit dem Stromausfall ist für mich als preisbewusster Kunde nicht so interessant, da ein USV meine Hauptelektronik stetig am Leben hält.
Oh. Die AGBs sind tatsächlich aus 2015. Shame on me. Wobei ich es um so schlimmer finde, dass nach so langer Zeit quasi kaum einer die Online-Funktionen und die Funktionen der App kennt. Und warum schafft es Daitem-Deutschland nicht, die AGBs und die Bedienungsanleitungen zu aktualisieren? Bei einer X-tausend Euro Anlage erwarte ich ein wenig mehr als Installieren, Einrichten, Bezahlen und Tschüss.....

Hier mal ein Bild der ganzen Online-Einstellmöglichkeiten:
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Geht doch.
Der Service von Daitem ist i.d.R. hervorragend. Ein oder zwei Flanken hat praktisch jeder mal offen, aber das auf insgesamt sehr hohem Niveau. Ich wünsche viel Freude an der D22 :-)
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