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Normale Version: Höhe geschlossene Unterzüge
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Guten morgen zusammen,

ich hatte gestern mit einer Werksfeuerwehr eine Abnahme einer Brandmeldeanlage. In dieser Abnahme wurde auch das Thema geschlossene Unterzüge angesprochen.
Wir haben Vorort in der Halle Längsträger mit ca 17cm und auch 21cm Höhe auf denen ein geschlossener Holzboden liegt, hier wurde dann immer im Abstand von ca 10m ein Rauchmelder angebracht um den Unterzug zu Überwachen.
Hier wurde bemängelt das eigentlich jeder Unterzug einzeln überwacht werden muss. Ich kenne es so das erst ab 20cm Höhe des Unterzugs eine einzelne Überwachung nötig ist.
Des weiteren hat der Monteur einzelne Rauchmelder auf 10cm Abstand von dem Holzboden gesetzt da er es nicht anders montieren konnte, darf man das?

Könnte mir jemand sagen wo ich diese Thematik in den DIN oder VDS Normen finden kann?
Danke schon einmal im voraus und einen schönen sonnigen Tag Smile
Moin,

ich kenne es so, dass ein RM eine Fläche von 5x5m bei Unterzügen überwacht. Ist Die Fläche größer, brauchst Du 2 RM;

Der Installateur muß per DIN oder Einbauvorschrift des Meldes die korrekte Montage nachweisen.

Der Abstand der Melder mit 10 cm erschließt sich mir nicht. Es gibt doch zugehörige Meldersockel.

Welche Type von Meldern wurden verbaut und welche BMZ. Die BMA wird doch mindestens von einem VDS-Sachverständigen abgenommen. Oder ist es eine BMA ohne Genehmigungsauflage.

LG megagramm
Hallo,

Schau mal in die DINVDE0833-2.
Dann sollte alles etwas klarer werden.

Sorry megagram,
das ich deinen Beitrag zerfleddere Confused

(20-07-2016 18:36)megagramm schrieb: [ -> ]ich kenne es so, dass ein RM eine Fläche von 5x5m bei Unterzügen überwacht. Ist Die Fläche größer, brauchst Du 2 RM;
Die Aussage ist zu Pauschal, es gibt gerade bei Unterzügen einige Dinge mehr zu beachten. (DINVDE 0833-2)
(20-07-2016 18:36)megagramm schrieb: [ -> ]Der Installateur muß per DIN oder Einbauvorschrift des Meldes die korrekte Montage nachweisen.
Nein.
Das gibt bereits die Planung her, Brandmeldeanlagen sind zu Projektieren und zu planen, nennt sich Montageplanung. (DINVDE 0833-2, DIN 14675)

(20-07-2016 18:36)megagramm schrieb: [ -> ]Der Abstand der Melder mit 10 cm erschließt sich mir nicht. Es gibt doch zugehörige Meldersockel.
Sagt dir das Stichwort Wärmepolster etwas?
Es kann auch gefordert sein Melder mit einem gewissem Deckenabstand zu montieren.(DINVDE 0833-2)

(20-07-2016 18:36)megagramm schrieb: [ -> ]Welche Type von Meldern wurden verbaut und welche BMZ. Die BMA wird doch mindestens von einem VDS-Sachverständigen abgenommen. Oder ist es eine BMA ohne Genehmigungsauflage.
Welche BMZ ist völlig Irrelevant, der Meldertyp wäre noch zu nennen, denn danach (und weiteren Faktoren) bemißt sich die Überwachungsfläche.
Es muss kein VDS Sachverständiger sein, Ein Prüfsachverständiger mit der entsprechende Qualifikation ist ausreichend.
Qualifikation Prüfsachverständiger BMA

Ohne Auflage wohl eher weniger, wenn von einer Werksfeuerwehr gesprochen wird gehen wir mal von einem etwas größerem Objekt aus welches eine entsprechende Gefährdung aufweist. Und demnach warscheinlich mit der Auflage einer BMA in der Baugenehmigung versehen wurde.

Nochmal tschuldigung.
Es ist wie elecktrickser geschrieben hat eine größere Halle in der zusätzlich diese Bühne mit rein gekommen ist.
Brandmeldeanlage ist von Bosch eine UGM und die Melder sind OT400 Melder. Soviel ich weiß kann man bei diesem Meldern von einem Radius von 5,6m ausgehen.
Ich kenne die Melder nicht, aufgrund der Bezeichnung vermute ich jedoch das es sich um Mehrkriterienmelder handelt.
Auf welche Brandkenngröße soll überwacht werden?
Bitte unbedingt die 0833-2 Kap. 6.2.7 ff. beachten!! Dort sind die Überwachungsbereiche von Autom. Meldern angegeben.
So wie ich es gelesen habe könnte es sich auch um ein Podest handeln?
Ohne Zugriff auf die Norm wird das nix.
Ja es sind Optisch/Thermische Melder die verbaut wurden. Es ist eine Bühne auf der ein Schulungsraum eingerichtet ist. Die Bühne besteht aus den Stahlträgern auf denen eine 5cm Holzboden angebracht ist, deswegen auch die Brandfrüherkennung.
Kann man den optischen Teil abschalten? Wenn ja, müssen die Melder wie Wärmemelder projektiert werden. Man kann NIE von 5,6 m o.ä. ausgehen, es gibt sehr viele Faktoren, die die Überwachungsfläche beeinflussen. Brandfrüherkennung? Was meinst Du damit? Hat man früher oft zu ARM nach EN 54-20 gesagt.

Ansonsten 100 & Zustimmung für den Elektrickser. Du brauchst die Norm und noch schlimmer eine Zertifizierung, um BMAs zu planen.
[Zerlegemodus on] Big Grin

(21-07-2016 16:22)Time_to_wonder schrieb: [ -> ]Kann man den optischen Teil abschalten? Wenn ja, müssen die Melder wie Wärmemelder projektiert werden.
Wo steht das? (Meine Lieblingsfrage bei Diskussionen mit Sachverständigen)

[Zerlegemodus off]
@ Elektrikser,

zerfleddern geht anderes.

Häufig ist der Planer gleichzeitig der Errichter und auch der Installateur.

Jedes Objekt ist anders und damit kommt es bei der Planung und Errichtung häufig zu Einzelfallbetrachungen die auch in der DIN nicht berücksichtigt sind.

Daher haben wir uns angewöhnt vor Ausschreibung der BMA im Vorwege einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen.

Da wir vom Sachversicherer und der Behörde gehalten sind die Anlagen regelmäßig (alle 2 Jahre Sachversicherer, alle 3 Jahre die PVO pflichtigen Anlagen) überprüfen zu lassen nehmen wir dazu einen VDS Sachverständigen für BMA, Elektroanlagen und RWA/MRA Anlagen.

LG megagramm
(21-07-2016 17:40)elektrickser schrieb: [ -> ]Wo steht das?

In #7.
Mehr muss man dazu nicht sagen.
Brandfrüherkennung wird hier im Werk die BMA genannt da zu ca 90% auch alles gesprinklert ist.

Wenn ich es jetzt richtig nachvollziehen kann steht alles in der DIN 0833-2 oder in der 14675
(22-07-2016 06:47)mueller7382 schrieb: [ -> ]Wenn ich es jetzt richtig nachvollziehen kann steht alles in der DIN 0833-2 oder in der 14675

Ja, genau.
Danke, werde ich mir mal am Wochenende die Normen durchlesen.
Hab mir mal über das Wochenende die Thematik angeschaut und hab alles gefunden Smile Danke für die Hilfe
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