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Plazierung von Bewegungsmeldern in Gewerbeobjekten - Druckversion

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Plazierung von Bewegungsmeldern in Gewerbeobjekten - Rastetter - 23-01-2017 20:21

Wo bringt man am besten, am wirksamsten Bewegungsmelder in einem größeren Gewerbeobjekt, in einer Fabrikationsstätte oder in Lagerhallen an? Bei Wohnungen ist mir das klar, aber bei Gewerbeobjekten wäre mir ein Ratschlag sehr hilfreich.


RE: Plazierung von Bewegungsmeldern in Gewerbeobjekten - Loenne - 23-01-2017 22:18

Hallo Rastetter,

ich würde sagen "Das hängt davon ab !"

Muss die Anlage nach, oder in Anlehnung der VdS Kl. A, B, C gebaut werden? Gibt es Auflagen von einer Versicherung oder ist das ganze nur der "persönliche Spaß der Geschäftsführung" ?

Um was für einen Industriebetrieb handelt es sich, wie sind die Umweltbedingungen, die evtl. anzunehmenden physikalischen Störgrößen?

Wie verwinkelt sind die baulichen Gegebenheiten, wo gibt es Fenster, Oberlichter, Dachluken, Türen, Rolltore etc. ? Gibt es eine Lüftungsanlage und wo sind Lüftungsauslässe?

Wie ist das Konzept, Fallenmäßig, Aussenhaut oder Flächendeckend? Wo sind besonders zu schützende Werte ? Wo besondere Schwachstellen?

Was für ein Budget steht zur Verfügung?
Usw. usw. usw...

Viele Grüße
Loenne


RE: Plazierung von Bewegungsmeldern in Gewerbeobjekten - robcal - 24-01-2017 07:11

Bewegungsmelder überall da wo jemand einsteigen könnte. Natürlich nur wenn sie nicht durch äußere Einflüsse gestört werden.


RE: Plazierung von Bewegungsmeldern in Gewerbeobjekten - Rastetter - 24-01-2017 19:56

Vielen, vielen Dank für die Antworten.
Ich versuche mal dem hohen Hause hier, zur Beurteilung selbst mal eine Antwort zu folgern.

Da Eingangstüre und -tore, Rolltore meist selbst alarmgesichert sind, bleiben nur Folgetüren und Folgetore übrig. Nach diesen Folgetüren und Folgeeingängen, die dann unmittelbar zu Hallen oder Fabrikationsstätten führen, wären dann Bewegungsmelder zu installieren.


RE: Plazierung von Bewegungsmeldern in Gewerbeobjekten - 5624 - 25-01-2017 22:52

Zitat:Da Eingangstüre und -tore, Rolltore meist selbst alarmgesichert sind, bleiben nur Folgetüren und Folgetore übrig.
Falsch! Auch wenn du MK und RTK an Türen und Toren verbaut hast, solltest du direkt dahinter einen Bewegungsmelder haben. Mit einem MK sicherst du nur gegen Öffnen, mit einem Bewegungsmelder gegen Durchstieg. Als Alternative kann man bei Glastüren Glasbruchmelder oder Alarmgläser einsetzen. Alarmtapete wäre auch möglich, sollte aber bei Türen vermieden werden, ist eher für andere Sachen gedacht, sieht dann auch Sch**** aus.

Hatte selbst schon den Fall in einem unserer Objekte, dass Einbrecher die Tür nicht geöffnet haben, sondern aus einer Brandschutztür einfach ein Stück rausgeschnitten haben, um da durch zu kriechen. Direkt hinter der Tür war ein Bewegungsmelder und die Einbrecher sind ohne Beute abgezogen.

An jede Gebäudeöffnung gehört ein Bewegungsmelder, egal ob feststehendes oder bewegliches Fenster, Tür, Tor, irgendwelche Lüftungsöffnungen und sowas. Weitere Bewegungsmelder sollte man dann an Stellen setzen, an denen Einbrecher mit hoher Wahrscheinlichkeit vorbeikommen und an Stellen, an denen interessante Objekte sind (Büros, Tresor, Technikräume).

Am Ende kommt es aber auf das Objekt an. Ein Objekt mit gemauerten Stein- oder gegossenen Betonwänden benötigt weniger Sicherung als ne Leichtbauhalle.

Ebenso sollte man das Dach beachten. In einem anderen Fall haben Einbrecher bei uns zwei "Dachfenster" in ein Trapezblechdach geschnitten. Leiter rein, 11m runter und in Ruhe die Hütte leer geräumt. Ware im Wert von 22000€ weg, dazu noch ein sechsstelliger Schaden am Dach. EMA war stumpf nach VdS-Minimalvorgabe gebaut und hat nicht ausgelöst, weil die im unüberwachten Innenraum unterwegs waren.


RE: Plazierung von Bewegungsmeldern in Gewerbeobjekten - Rastetter - 25-01-2017 23:11

vielen, vielen Dank für die Beiträge bzw. Kommentare


RE: Plazierung von Bewegungsmeldern in Gewerbeobjekten - Time_to_wonder - 27-01-2017 15:52

Die Antwort auf die Frage wird je nach Branche sehr unterschiedlich ausfallen. Die VdS Schadenverhütung GmbH hat in der Richtlinie 2559 ein Betriebsartenverzeichnis erstellt, wo dann für über 1.000 Betriebsarten der genaue Überwachungsumfang oder besser die Sicherungsklasse SG benannt wird. Und damit zieht dann ein professioneller Fachplaner los. Das ist kein Geschäft für Laien, da detaillierte Kenntnisse benötigt werden. Gerade im Gewerbebereich.