Alarmanlagen-Forum - Alarmforum - Fachforum für Sicherheitstechnik
Videoüberwachung mit Ton erlaubt? - Druckversion

+- Alarmanlagen-Forum - Alarmforum - Fachforum für Sicherheitstechnik (https://www.alarmforum.de)
+-- Forum: Videoanlagen Installation / Planung (/forumdisplay.php?fid=99)
+--- Forum: Videoüberwachung / Videoanlagen (/forumdisplay.php?fid=63)
+--- Thema: Videoüberwachung mit Ton erlaubt? (/showthread.php?tid=16654)



Videoüberwachung mit Ton erlaubt? - Bensen - 01-04-2020 21:01

Hi kurze Frage ist eine Videoüberwachung im Außenbereich mit tonaufnahme erlaubt?


RE: Videoüberwachung mit Ton erlaubt? - obma - 01-04-2020 21:22

Nein
LG obma


RE: Videoüberwachung mit Ton erlaubt? - funkistnichtalles - 01-04-2020 21:28

Nicht ganz richtig:
Als alarmauslösendes Kriterium ja,
Als Überwachung nein


RE: Videoüberwachung mit Ton erlaubt? - Bensen - 02-04-2020 06:56

Hätte auf nein auch eher getippt...
Nehmen wir mal an ich würde so ein Kombi Ding nehmen (smarthome /WLAN) das Ding kann Video tonaufnahme und Licht steuern per bewegungsmelder... Klatsch das ganze an die Hauswand Häng noch ein Schild auf auf dem steht Bereich ist Video und alarm überwacht würde das ausreichen?
Müsste man nicht noch explizit auf die tonaufnahme hinweisen?
Hab auch schon gegoogelt aber finde nicht wirklich was das so wirklich passt


RE: Videoüberwachung mit Ton erlaubt? - Hulk - 02-04-2020 07:46

Tonaufnahme ist nicht gestattet. Ganz simpel


RE: Videoüberwachung mit Ton erlaubt? - Privateruser - 02-04-2020 07:48

Ich glaube auch im privaten Bereich sollte auf Tonaufnahme verzichtet werden. Im Zweifel bekommst du das vor Gericht auch als Alarm auslösen Kriterium nicht erklärt. Es ist nicht das geringste Mittel. So wie Fina geschrieben hat besteht die Möglichkeit ABER nicht für einfache normale Leute. Leider kann ich diese Aussage nicht mit Paragraphen stützen aber bei einer Schulung hatten sie dazu erwähnen. Darauf würde ich mich erst mal beruhigen und für mich als verbindlich sehen.

Was möchtest du denn mit den Ton draußen anfangen? Was ist denn das Ziel?Als Früherkennung ob sich jemand auf dem Grundstück befindet ?


RE: Videoüberwachung mit Ton erlaubt? - Mick - 02-04-2020 08:06

Problem ist der Schutz des nichtöffentlich gesprochenen Wortes, § 201 StGB. Abhören und Aufzeichnen also grds nur mit Einwilligung.

"Nichtöffentlich" ist überall, wo sich der Sprecher unbefangen fühlen darf, also zB auch vor der Haustür bevor die Sprechanlage anspringt.

Mit DSGVO gibt es keine Einwilligung durch schlüssiges Handeln mehr, also reicht ein Schild nicht, v.a. wenn damit ohnehin nur auf Video, aber nicht auf Audioüberwachung hingewiesen wird.


RE: Videoüberwachung mit Ton erlaubt? - Privateruser - 02-04-2020 08:11

Ich verstehe nicht warum man den Ton aufzeichnen möchte. Das hat im privaten Bereich aus meiner Sicht nur etwas mit abhören zu tun. Als Früh Erkennung gibt es ja auch noch andere Mittel wie zum Beispiel Videoanalyse oder Bewegungsmelder, Trittmatten, Lichtschranken usw

Und wenn du das einfach machen möchtest dann mach das ohne zu fragen, du würdest eh vor Gericht den Kürzeren ziehen.


RE: Videoüberwachung mit Ton erlaubt? - Mick - 02-04-2020 08:17

(doppelt)


RE: Videoüberwachung mit Ton erlaubt? - Bensen - 02-04-2020 10:24

Will es ja gar nicht tun aber eure Aussagen bestätigt mir das was ich auch vermutet habe... Kenn da so nen penner dem ich damit an karren fahren will


RE: Videoüberwachung mit Ton erlaubt? - Privateruser - 02-04-2020 13:18

Okay , und dann sagst du hast es gehört als du zufällig in der Nähe warst?


RE: Videoüberwachung mit Ton erlaubt? - Bensen - 04-04-2020 22:03

Ne er hat es öffentlich gemacht in Facebook...
So ein typischer Strom Handy Laden der dann Kamera und Alarmanlagen verbaut und darin profi ist...