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Anlage SPC6350
13-10-2016, 10:35
Beitrag: #1
Exclamation Anlage SPC6350
Hallo liebe Com,

eben bin ich auf das Forum gestoßen und muss mir gleich mal den Ärger von der Seele schreiben.
Wir (eine kleine Firma) haben uns eine Alarmanlage anschaffen wollen. Wie es der Zufall wollte sind wir auf eine Firma gekommen, die Siemens (Vanderbilt) Anlagen verkauft und einbaut. Soweit so gut. Wir bekamen also vor ziemlich genau einem Jahr die oben genannte Anlage. Der Techniker baute auch das Bedienteil ein und verlies uns mit den Worten: "Das Bedienteil muss ausgetauscht werden, da der Ton nicht erklingt wenn man das Gebäude betritt!"
Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, kamen ständig Fehlalarme. Vorwiegend Nachts. Zum Glück hatte ich angegeben das die Zentrale mich anruft und nicht sofort die Polizei!
Der Verkäufer der Anlage sieht sich aber nicht gezwungen uns zu helfen. Erst ein Jahr später, kam der damalige Techniker auf die Idee die empfindlichkeit des Melders runterzusetzen. Eine Woche ging das gut. Nun sendet ein anderer Melder Fehlalarme. (Diesen Melder kann man aber nicht erreichen ohne an einem anderen vorbeizukommen)
Kennt jemand diese Problematik? Eigentlich ist das doch Sache des Verkäufers uns zu helfen?
Was kann man da tun? Hat man vor Gericht eine Chance?
Gerne höre ich von euch!

Ganz liebe Grüße
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13-10-2016, 14:36
Beitrag: #2
RE: Anlage SPC6350
das klingt alles andere als erfreulich.
Die SPC ist nun eine Anlage, welche eigentlich sehr gut strukturiert und sehr gut aufgebaut ist. Hier liegt die Crux des Systems. Ohne Einweisung und ohne Schulung ist das ganze try und error. Wir haben mehrere verbaut und wenn man das Ganze "geblickt" hat und die Namensgebung in der Software verstanden hat, so ist das ein feines System, welches sogar von technikaffinen Mitmenschen verwaltet werden kann. Man kann das ganze System über einen Browser visualisieren und eingreifen.
Passworte natürlich vorausgesetzt.
Mir stellt sich jedoch eine Frage: wie kann man ein Jahr nach Inbetriebnahme noch nicht so weit sein, dass das System läuft.
Du schreibst: kleine Firma. Dann weisst du auch, wie man In Verzug setzt und seine Ansprüche durchsetzt. In die eine oder in die andere Richtung.
Wenn der Kamerad meint, er muss dir die bezahlte Anlage halbfertig mit Fehlern weiterarbeiten lassen, so musst du ihm die Fristen setzen. (oder hättest das tun müssen) Diese Fragen musst du dir gefallen lassen.
Die Ausreden, die hier genommen wurden, basieren auf Unkenntnis des Systems.
Auch die Einstellung und die Projektierung der Melder zeugt von wenig Fachkenntnis.
"Normalerweise" kriegt das System kein Blinder verkauft, es ist so ähnlich wie bei Telenot. Die suchen sich die Errichter schon aus.
Ansonsten würde ich mich direkt mal an den deutschen Vertrieb wenden.

Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung!
Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe)
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13-10-2016, 18:08
Beitrag: #3
RE: Anlage SPC6350
Hallo Isabell2510,

das was du da beschreibst, klingt eher so, als wäre es kein technisches Problem sondern die Anlage wäre total falsch projektiert und umgesetzt.

Die SPC ist zwar auf dem deutschen Markt keine weit verbreitete Anlage, aber trotzdem eine sehr gutes Stück Technologie.

Dass mal technische Einrichtungen kaputt gehen, wie das Bedienteil, kann passieren. Aber die Fehlalarme auf wechselnden Melder klingt eher nach Fehlplanung oder Fehlbedienung des Errichters.

Solange du die Fehlalarme rechtzeitig angemerkt hast, also innerhalb der ersten sechs Monate nach der Fertigstellung und Einweisung, welche du selbstverständig unterschrieben haben solltest, hast du die übliche Gewährleistung. Ich weiß, normal sind es 24 Monate, aber ich habe absichtlich sechs Monate geschrieben, weil nach Ablauf dieser sechs Monate musst du beweisen, dass der Fehler schon bestand. Innerhalb dieser ersten sechs Monate muss der Verkäufer beweisen, dass er nicht bestand.

Gericht sind zwei drei Schritte zu weit. Erstmal setzt du ihm per Einschreiben mehrere Fristen zur Behebung der Probleme, anschließend lässt du einen Anwalt nochmal entsprechende Fristen setzen. Die meisten kleinen Unternehmen knicken spätestens bei einem Schreiben eines Anwalts ein, weils danach doch arg teuer wird.
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16-10-2016, 15:36
Beitrag: #4
RE: Anlage SPC6350
Ich habe selber diese Luxusanlage und nie Fehlalarme. Die Anlage ist sehr komplex und hat den Luxus aber auch alles einstellen zu können.
Für mich ganz klar das der Errichter entweder keine Ahnung hat, oder es wurden Melder verwenden, die den Kunststoff nicht wert sind aus dem sie gebaut wurden.
Kaufen Sie sich aus der Bucht die Siemens UP 370T für'n Appel und'n Ei und Sie haben aus Meldersicht erst einmal Ruhe
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18-10-2016, 11:17
Beitrag: #5
RE: Anlage SPC6350
Netter Versuch des TE
Angemeldet, ein Post und dann nicht mehr aufgetaucht.
Weiss der Geier, was da passiert ist.
Ein Fake oder ein DIY-Projekt, das in die Hose gegangen ist.
Fakt ist, dass die Anlage bei richtiger Projektierung und entsprechender Programmierung absolut zuverlässig läuft.
Fehler produziert das System nicht selbständig. So wie viele andere Anlagen auch Big GrinBig Grin (nicht)

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Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe)
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