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Fragen zum Dienstleistungsvertrag für Alarmverfolgung
19-06-2017, 13:19
Beitrag: #1
question Fragen zum Dienstleistungsvertrag für Alarmverfolgung
Ich hatte heute Besuch eines Vertreters eines regionalen Wachdienstes (Münchner Umland) zur Besprechung einer Alarmverfolgung. Am Ende des Gespräches hat der freundliche Herr einen Dienstleistungsvertrag und seine Kontaktdaten für etwaige Rückfragen hier gelassen. Den Vertrag habe ich nun näher studiert und mir sind ein paar Dinge aufgefallen, zu denen ich mal die Einschätzung der hier anwesenden Fachleute bräuchte, inwiefern diese Standard oder ggf. doch eher ungewöhnlich sind.

  1. Vertragslaufzeit: Initial 2 Jahre mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten sowie automatischer Verlängerung um 1 Jahr. --> Also vor allem die 2 Jahre initial erscheinen mir unangemessen lang.
  2. Hinterlegung Hausschlüssel: Im Beratungsgespräch wurde die Hinterlegung des Schlüssels in der Leitstelle als verpflichtend dargestellt, da bei Meldungen eine Vor-Ort-Prüfung durch den Wachdienstes durchgeführt wird. Hauptargument war, das die sofortige Weiterleitung (wenn wir nicht erreicht werden) im Falle ines Fehlalarms sonst zu Rechnungen der Einsatzkräfte führen kann. Für mich soweit verständlich und auch nachvollziehbar. Auf meine Nachfrage inwiefern alternative Lösungen denkbar sind (bspw. lediglich Sichtprüfung von außen bzw. eine "ausgefeiltere" Auswertung von Alarmmeldungen um Fehlalarme auszuschließen) wurde nicht wirklich eingegangen. Es klang für mich so, das eine Alarmverfolgung nur mit hinterlegtem Schlüssel möglich ist. Ist das Standard, das Dienstleister hier auf diesem Weg beharren?
  3. Alarmierung von Rettungskräften: Obwohl im vorläufig besprochenen Alarmplan an elementaren Stellen die Vor-Ort-Prüfung durch Personal des Wachunternehmens eingeplant ist (eigentlich immer, wenn telefonisch niemand erreicht wird oder wir abwesend sind), gelten lt. den Vertragsbedingungen immer wir (kostentechnisch gesehen) als Verursacher und würden im Falle eines Fehlalarms auf den Kosten sitzenbleiben. Das erscheint mir sehr fragwürdig, wenn doch die Prüfung vor Ort durch Personal des Unternehmens durchgeführt und anschließend durch eben jenes Personal die Rettungskräfte informiert wurden?! Ich kann bei Bedarf gern den entsprechenden Passus der Vertragsbedingungen (anonymisiert) posten.

Der Anbieter kommt für uns in Betracht, weil er räumlich sehr nah ist und auch kein ganz kleiner in der Branche zu sein scheint (sehr breites Angebotsspektrum auch für gewerbliche Kundne). Der Anbieter hat im Nachbarort seine Deutschlandzentrale. Das heißt, der Anfahrtsweg zu unserem Haus liegt unter 5km ... und damit wären die auch (hoffentlich) schnell da, wenn wirklich mal was ist. Auch preislich liegt es in dem Rahmen, den ich mir vorgestellt habe (~ 40 EUR für NSL und Schlüsseleinlagerung).

Was sind eure Meinungen dazu?
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19-06-2017, 19:02
Beitrag: #2
RE: Fragen zum Dienstleistungsvertrag für Alarmverfolgung
Für das Münchner Umland wird der Preis akzeptabel sein.
Sicherlich kannst du Aufschalten "wo du" willst, das ist wohl grundsätzlich wahr.
Jedoch zeigt die Erfahrung, dass in einer Alarmverfolgung, welche extern einläuft, bei gleicher Alarmverfolgung eines Hauskunden dieser Priorität genießt.
Ist halt so, da können die Billigheimer jaulen wie sie wollen und auch argumentieren wollen, dass das nicht so sein will.
Somit ist deine Anfrage an den VorOrt Dienstleister immer die Bessere Wahl.

Zu den Vertragslaufzeiten: jeder händelt das so wie er will. Da du keine Einrichtungsgebühren gepostet hast, ist das eine Mischkalkulation, andere nehmen schon mal 80 -120 Euro Ersteinrichtung. Hier darfst du dich nicht blenden lassen. Bei einer 2jährigen Vertragslaufzeit kannst du dir rausrechnen, wenn der Werbeträger mit der PN 19,90 aufruft, eine separate Alarmverfolgung nach Richtwerten abrechnet und dann nicht zeitnah genug aufschlägt.

Verpflichtend ist die Hinterlegung des Haustürschlüssels nicht, wir haben mehrere Kunden, die "nur" eine Aussenbegehung gebucht haben, da nicht jeder möchte, dass Hinz und Kunz durch die Wohnung stiefelt. Auch wenn es eher selten ist, da der Schlüssel ja versiegelt gehalten wird und dann auch wieder versiegelt wird.
So ne Nachtwächternummer mit großem Schlüsselbund ist das nun auch nicht.

Das mit dem Abwälzen der Kosten im "Fehlalarmfalle" ist eine Phrasierung, denn auch die Alarmverfolger haben unterschiedliche Qualität. Anscheinend haben Sie entsprechende Erfahrungen. Fakt ist, wenn der Vogel seine Arbeit nicht richtig macht, ist die Firma dran. Fehlalarme müssen dann erstmal bewiesen werden.
Hier trennt sich schnell die Spreu vom Weizen, gerade dann, wenn die entsprechende Alarmanlage richtig projektiert und Parametriert ist.
Mein Tipp wäre für dich: gehe mal direkt an den Standort und lasse den Aussendienstmitarbeiter mal außen vor. Hier bekommst du entweder die gleiche Aussage, was ich nicht glaube, oder es kommt Licht in das Dunkel.
Unsere angeschlossene NSL mit dem zugehörigen Alarmverfolger hat Deutschlandweit Kooperationspartner und arbeitet auch als Kooperationspartner für andere Dienstleister.
Das funktioniert eigentlich sehr positiv. Schwarze Schafe gibt's immer, die über kleines Geld dann eine ebenso kleine Dienstleistung anbieten müssen.
Auch die kochen immer mit Wasser, leider wirst du das erst merken, wenn das Kind im Brunnen liegt.

Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung!
Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe)
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19-06-2017, 20:39
Beitrag: #3
RE: Fragen zum Dienstleistungsvertrag für Alarmverfolgung
(19-06-2017 19:02)funkistnichtalles schrieb:  Zu den Vertragslaufzeiten: jeder händelt das so wie er will. Da du keine Einrichtungsgebühren gepostet hast, ist das eine Mischkalkulation, andere nehmen schon mal 80 -120 Euro Ersteinrichtung. Hier darfst du dich nicht blenden lassen. Bei einer 2jährigen Vertragslaufzeit kannst du dir rausrechnen, wenn der Werbeträger mit der PN 19,90 aufruft, eine separate Alarmverfolgung nach Richtwerten abrechnet und dann nicht zeitnah genug aufschlägt.
Mist, die einmaligen Implementierungskosten habe ich "unterschlagen". Da kommen noch einmal ~ 150 EUR dazu. Das macht dann also inkl. der Einmalaufwände (auf die 24 Monate Vertragslaufzeit) stolze 50 EUR monatlich.

Zitat:Verpflichtend ist die Hinterlegung des Haustürschlüssels nicht, wir haben mehrere Kunden, die "nur" eine Aussenbegehung gebucht haben, da nicht jeder möchte, dass Hinz und Kunz durch die Wohnung stiefelt. Auch wenn es eher selten ist, da der Schlüssel ja versiegelt gehalten wird und dann auch wieder versiegelt wird.
So ne Nachtwächternummer mit großem Schlüsselbund ist das nun auch nicht.
Ja das weiß ich. Ich bin da auch eher entspannt, zumal der nette Herr angeboten hat das alles vor Ort auch zu besichtigen. Meine Frau ist da eher von der "ängstlichen" Sorte, weshalb ich einfach (ihr zu Liebe) nach Alternativen gefragt habe.

Zitat:Das mit dem Abwälzen der Kosten im "Fehlalarmfalle" ist eine Phrasierung, denn auch die Alarmverfolger haben unterschiedliche Qualität. Anscheinend haben Sie entsprechende Erfahrungen. Fakt ist, wenn der Vogel seine Arbeit nicht richtig macht, ist die Firma dran. Fehlalarme müssen dann erstmal bewiesen werden.
Hier trennt sich schnell die Spreu vom Weizen, gerade dann, wenn die entsprechende Alarmanlage richtig projektiert und Parametriert ist.
Aber das muss doch das Unternehmen tragen und nicht ich? Wenn deren eigener Mitarbeiter nach Begehung des Objektes vor Ort (mit dem Schlüssel!) der Meinung ist "jetzt ruf ich die Kavalerie" ... was muss ich dann noch beweisen, wenn ich selbst bspw. gerade gar nicht zu Hause bin? Genau dafür beauftrage ich die Pappenheimer doch, das die das alles klären, wie ich es selbst vor Ort auch klären würde?!

Zitat:Mein Tipp wäre für dich: gehe mal direkt an den Standort und lasse den Aussendienstmitarbeiter mal außen vor. Hier bekommst du entweder die gleiche Aussage, was ich nicht glaube, oder es kommt Licht in das Dunkel.
Das ist eine gute Idee. Ich schreibe dem netten Herrn mal eine Mail, das ich ihn gern mal besuchen kommen will und auch gern mal andere Ansprechpartner befragen möchte.

Zitat:Unsere angeschlossene NSL mit dem zugehörigen Alarmverfolger hat Deutschlandweit Kooperationspartner und arbeitet auch als Kooperationspartner für andere Dienstleister.
Das funktioniert eigentlich sehr positiv. Schwarze Schafe gibt's immer, die über kleines Geld dann eine ebenso kleine Dienstleistung anbieten müssen.
Gibt es eine Möglichkeit, den durch einen solchen überregionalen Partner-Ring für mich zuständigen Partner vor Beauftragung irgendwie zu prüfen? Ich meine, Yelp & Co. werden da ja nicht wirklich weiterhelfen. Und ein paar hübsche Zertifikate kann sich ja jeder auf die Webseite kleben. Das heißt ja am Ende leider nichts.
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