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KfW Förderung 455e
01-09-2018, 11:53
Beitrag: #1
KfW Förderung 455e
Hallo,

akzeptiert die KfW eine Bar-Rechnung oder muss der Betrag vom Kunden an den Errichter überwiesen werden?

LG
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01-09-2018, 22:09
Beitrag: #2
RE: KfW Förderung 455e
Hallo

Der Kunde muss die Rechnung einreichen. Offiziell muss die Rechnung überwiesen werden. Ob das jemals geprüft wird ist unbekannt.
Es geht um Subventionen und die müssen im Bedarfsfall nachprüfbar sein. Sonst ist das ein übler Tatbestand.

Gruss Tim

Ich habe nicht auf jede Frage die passende Antwort,
aber zu jeder Antwort die passende Frage.
Auch wenn es Wenige ärgert, im Zweifelsfall geht mir Information vor Rechtschreibung.
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02-09-2018, 08:51
Beitrag: #3
RE: KfW Förderung 455e
Bitte nicht verwechseln mit den Regelungen für die steuerrechtliche Anrechnung haushaltsnaher Dienstleistungen - da ist Überweisung zwingend vorgeschrieben. Allerdings ist das ja bei der KfW Förderung von vornherein ausgeschlossen und es gibt im KfW Förderprogramm auch keinen Punkt, der die Abrechnung zwischen den beteiligten Parteien regelt bzw. vorschreibt.
Barzahlung ist zwar ungewöhnlich, geht aber, wir hatten bereits 2x Kunden, die ihr System in Bar bezahlt haben. Wir haben den Erhalt des Geldes direkt auf der Rechnung mit Stempel und Unterschrift bestätigt und bei beiden wurde hinterher anstandslos der Förderbetrag überwiesen.
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02-09-2018, 14:35
Beitrag: #4
RE: KfW Förderung 455e
Ok. Dann euch allen erstmal viel Dank für die Infos.
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03-09-2018, 10:12
Beitrag: #5
RE: KfW Förderung 455e
Hallo,

hier der entsprechende Hinweis zur Barzahlung aus dem Merkblatt der KFW:

   

Gruß Tim

Ich habe nicht auf jede Frage die passende Antwort,
aber zu jeder Antwort die passende Frage.
Auch wenn es Wenige ärgert, im Zweifelsfall geht mir Information vor Rechtschreibung.
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03-09-2018, 13:56
Beitrag: #6
RE: KfW Förderung 455e
Das ist mir neu - da haben unsere Kunden aber Glück gehabt.
Danke für den Hinweis.
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03-09-2018, 14:10
Beitrag: #7
RE: KfW Förderung 455e
wieder was dazugelernt.
War mir auch so nicht geläufig.
Ich denke jedoch, wenn man als Firma dahingehend einen rechtssicheren Briefkopf nachweist, wird die Sache nicht mehr so heiss gegessen.
Der Sinn, so denke ich, geht gegen die Grauzonen-Agierer und dem Subventionsbetrug entgegenzuwirken.
Die Situation ist ja die, dass so einige Gewerbescheininhaber auch Gefälligkeitsrechnungen ausstellen.
Aber egal, uns triffts nicht, wir haben so gut wie keinen Barzahlungsverkehr mehr und den Rest kann man steuern.

Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung!
Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe)
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