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Hinweispflicht für Videoüberwachung auf Privatgrundstück
16-09-2018, 11:20
Beitrag: #1
Hinweispflicht für Videoüberwachung auf Privatgrundstück
Hallo Zusammen, ich habe eine Frage.

Wenn ich auf mein Privatgrundstück, was eingezäunt ist Kameras betreibe muss ich am Tor darauf hinweisen. Ist die Art vorgeschrieben? Also muss ein Schild nach DIN 33450 hin oder kann ich auch ein anderes nehmen, zb. Ein Graviertes Blechschild? Und muss da auch der Betreiber und Grund stehen?
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16-09-2018, 12:33
Beitrag: #2
RE: Hinweispflicht für Videoüberwachung auf Privatgrundstück
Wenn deine Kameras keine öffentlichen oder fremden privaten Bereiche einsehen kannst, brauchst du gar nichts machen.

Die Form selbst ist egal. Wir haben z.B. Aufkleber im Einsatz mit den Pflichtinformationen, aber nicht mit dem Hinweissymbol sondern einfach nur eine Kamera großflächig. Wichtig ist halt nur, dass man sieht, worum es geht und dass das Pflichtprogramm erfüllt ist.
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16-09-2018, 17:51
Beitrag: #3
RE: Hinweispflicht für Videoüberwachung auf Privatgrundstück
Wenn es z. B. auch den Eingangsbereich betrifft, ist eine Hinweispflicht gegeben. Man denke da an die Post oder auch Paketzusteller. Hier reicht jedoch dann ein Kamerasymbol ohne weitere Informationen, wenn es den Privatbereich betrifft. Am besten direkt ein genormtes Symbol.
Eine Informationspflicht besteht zum Beispiel auch gegenüber Besuchern/Gästen, da es hier ebenfalls ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist.

Arrow Einbruchmeldeanlagen - Videoüberwachung - Perimeterschutz - Sicherheitsnebel
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16-09-2018, 18:58
Beitrag: #4
RE: Hinweispflicht für Videoüberwachung auf Privatgrundstück
Die etwas bürgernähere Ausgabe von Paragraphen und Verordnungen .Big Grin
[Bild: i101134837_86468.gif]
Klick

11.Gebot:
Du sollst die Alarmanlage nicht kombiniert mit einer Türverschlusseinrichtung deaktivieren.
—-
Fragen bitte immer ins Forum und nicht meinen Postkasten anfüllen. DANKE!
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