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KfW Förderung von EMAs
09-01-2017, 18:32
Beitrag: #21
RE: KfW Förderung von EMAs
Hier mal für alle zur Info.


[/quote]
News vom 05.01.2017
Ab sofort können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Zudem erhöht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Zuschüsse für den Einbruchschutz auf 50 Mio. EUR (von 10 Mio. EUR) und für die Barrierereduzierung auf 75 Mio. EUR (49 Mio. EUR) für das Jahr 2017.

Förderung von Einbruchschutz<br />Bild: KfW Bankengruppe
Förderung von Einbruchschutz
Bild: KfW Bankengruppe
Gunther Adler, Staatssekretär im Bundesbauministerium: „Fast jeder zweite Einbrecher gibt nach wenigen Minuten auf, wenn er durch technischen Einbruchschutz am Eindringen gehindert wird. Die Investitionen in den Einbruchschutz zahlen sich somit aus. Mit den erhöhten Fördermitteln tragen wir dem nachweislichen Interesse von Mietern und Hauseigentümern nach mehr Einbruchschutz Rechnung. Auch die Fortführung des stark nachgefragten Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ ist ein großer Erfolg. Das Angebot an altersgerechten Wohnungen muss dringend erweitert werden, damit ältere Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung leben können.“

Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: „Die KfW-Zuschussförderung für den Einbruchschutz und die Barrierereduzierung ist 2016 so erfolgreich gewesen, dass die Fördermittel schon im dritten Quartal vollstßändig aufgebraucht waren. Wir freuen uns, dass unsere Kunden ab sofort erneut Zuschüsse in Anspruch nehmen und in eine komfortablere Wohnqualität sowie in die Sicherheit ihrer Wohnungen und Häuser investieren können. Zuschüsse können dabei über unser Online-Zuschussportal einfach und schnell beantragt werden.“

Für Maßnahmen zum Einbruchschutz wurden in 2016 über 40.000 Förderzuschüsse ausgereicht. Über 50.000 Wohneinheiten wurden so mit verschiedenen Maßnahmen gegen Einbruch gesichert. Seit 1.4.2016 können zusätzlich Förderkredite für Investitionen in den Einbruchschutz beantragt werden. Die Mindestinvestitionssumme für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz beträgt in der Zuschussförderung 2.000 EUR, durchschnittlich wurden bisher von den Bauherren pro Wohneinheit 5.000 EUR investiert. Hauptsächlich wurden einbruchshemmende Haus- und Wohnungstüren sowie Nachrüstsysteme für Fenster eingebaut.

Im Jahr 2016 ist die Nachfrage in der Zuschussförderung für barrierereduzierende Maßnahmen im Vergleich zum Jahr 2015 um ein Drittel angestiegen: Rund 25.000 Zusagen wurden durch die KfW getätigt; die Nachfrage war dabei so hoch, dass die Haushaltsmittel von über 49 Mio. EUR bereits im Juli 2016 aufgebraucht waren. Zudem wurden über 5.000 Förderkredite für Maßnahmen wie z. B. den Abbau von Schwellen oder den Badumbau ausgereicht.

In den vergangenen Jahren hat die KfW nicht nur die Förderung für Bauherren in ihren Produkten verbessert, sondern auch die Antragstellung hierfür weiter optimiert. So werden seit November 2016 alle Förderzuschüsse einfach und digital über das neue KfW-Zuschussportal beantragt. Private Bauherren und Mieter können nun online ihren Förderantrag bei der KfW stellen und erhalten innerhalb weniger Augenblicke ihre Förderzusage.
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07-02-2017, 08:05
Beitrag: #22
RE: KfW Förderung von EMAs
Guten Morgen!

Eine Frage an die Errichter-Kollegen: Kann man im KfW-Zuschussportal auch die Anträge (z.B. Programm 455) FÜR seine Kunden erledigen ... sozusagen als Dienstleistung für den Kunden?
Oder muss der private Antragsteller sich immer selbst im Portal registrieren und die Antragstellung vornehmen?

Vielen Dank schon mal!

Gruß
minds23
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07-02-2017, 12:53
Beitrag: #23
RE: KfW Förderung von EMAs
Hallo Minds23,

Du meldest Dich als Firma mit allen nötigen Angaben im Zuschussportal an und lässt Dir von Deinem Kunden eine Vollmacht zur Antragstellung geben, einen entsprechenden Vordruck findest Du auf der KfW-Seite. Wenn Du den Antrag für Deinen Kunden stellst, musst Du die eingescannte Vollmacht hochladen, am nächstens Tag ist meist die Zusage schon da.

Bei der Abwicklung müssen dann später noch die Rechnungen, etc. eingereicht werden und Deine Kunde muss sich per Postident bei der KfW identifizieren, das geht in jeder Postfiliale oder Online per Webcam. Sollte Dein Kunde nicht mobil sein oder anderweitig nicht im Stande sich per Postident zu authentifizieren, kannst Du Dich nochmal direkt an die KfW wenden, die helfen Dir dann weiter.

Gruß Jens

PS.: Anscheinend ist mit den Fördergeldern viel Mist getrieben wurden, andererseits kann ich mir nicht erklären, warum die KfW das Zuschussverfahren dermaßen verkompliziert. Denn wenn Du ältere Kunden hast, die vielleicht nicht über EDV verfügen hast Du ein kleines Problem, denn beim Beratungsgespräch direkt eine Vollmacht zu verlangen, für den Fall eines Auftrages ist unseriös und drängelnd. Die Alternative ist mehrfach zum Kunden zu fahren oder per Post hin und her zu schicken, was Zeit kostet. Meiner Meinung nach ist es eine Unverschämtheit das Verfahren noch versteckter und komplizierter zu gestalten als es ohnehin schon war, ein Schelm wer vermutet das es deswegen so gemacht wurde um weniger Auszahlen zu müssen. Die finden diese Vermutung übrigens gar nicht lustig...

Schweers Anlagentechnik GmbH * Mönchengladbach * Einbruchmeldeanlagen * Videoüberwachung * mechanische Fenstersicherungen DIN18104-2 * Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) * BHE zertifizierter Facherrichter * www.antec-ups.de
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08-02-2017, 15:05
Beitrag: #24
RE: KfW Förderung von EMAs
Vielen Dank Jens !!!
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27-02-2017, 20:52
Beitrag: #25
RE: KfW Förderung von EMAs
Mein zugesagtes 10% Fördergeld war auf dem Tag genau auf meinem Konto. Die deutsche Bürokratie hat auch ihre Vorteile, es ist Verlass auf die KFW.
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05-03-2017, 13:51
Beitrag: #26
RE: KfW Förderung von EMAs
Hallo,
das Programm 455 (Teil Einbruchschutz) gilt nicht für Neubauten, oder? Sind denn alle Bestandsbauten förderfähig?
Falls es so wäre, dann wäre es vielleicht möglich, beim Neubau erstmal nur Vorbereitungen wie Sonsorkabel und Fenstersensoren zu verbauen und den eigentlichen Einbau der Anlage und die Inbetriebname erst nach Einzug durchzuführen?
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05-03-2017, 14:16
Beitrag: #27
RE: KfW Förderung von EMAs
Die Förderung bekommst Du auch bei Neubauten (wenn das System den techn. Mindestanforderungen genügt) - allerdings ist bei Inanspruchnahme der KfW Förderung der Dienstleistungsanteil der Rechnung nicht mehr steuerlich absetzbar.
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05-03-2017, 17:49
Beitrag: #28
RE: KfW Förderung von EMAs
hmm, in den "Details zur Förderung" steht: "Gefördert werden bestehende Wohngebäude". D.h. das Haus muss erst mal "bestehen" ... ich vermute, dass ich eingezogen sein muss und erst dann die EMA einbauen lassen darf?

Weiß jemand, ob z.B. in der erst nach Einzug fertiggestellten Garage ein neues RC2-Garagentor und eine neue RC2-Nebeneingangstür förderfähig wäre?
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05-03-2017, 19:08
Beitrag: #29
RE: KfW Förderung von EMAs
Bestehende Wohngebäude bedeutet, dass sie Dir kein Haus (Alarmanlage) auf dem Papier bezuschussen, sondern ein real existierendes Gebäude.

Den Antrag stellst Du, bevor die Arbeiten an der Sicherheitstechnik begonnen werden - Du bekommst (automatisch) eine Zusage für die Förderung und hast dann 6 Monate Zeit alles einbauen zu lassen.

Massgebend sind also Tag der Antragstellung und Tag der Fertigstellung (Abrechnung) der Massnahmen ... ob Du zwischendurch einziehst oder erst in einem Jahr, ist nicht von nicht von Bedeutung.
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19-03-2017, 10:55
Beitrag: #30
RE: KfW Förderung von EMAs
Ergänzung: Telefonisch hat die KfW gesagt, dass das Haus bezogen sein muss. Also erst einziehen und dann sofort die EMA nachrüsten ist ok. Aber ein neu gebautes Haus, das noch nicht bezogen ist, kann nicht gefördert werden.

Falls jemand andere Informationen erhalten hat oder selbst andere Erfahrungen gemacht hat, bitte um Info.
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20-09-2017, 05:53
Beitrag: #31
RE: KfW Förderung von EMAs
Update: Quelle: Homepage der KfW

Ab 15.09.2017 Staffelung der Zuschussbeträge


Für die ersten 1.000 Euro Ihrer Investitions­kosten für Einbruch­schutz­maßnahmen erhalten Sie einen Zuschuss von 20 %. Auf jeden weiteren Euro 10 %.
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20-09-2017, 07:25
Beitrag: #32
RE: KfW Förderung von EMAs
Danke für die Info ...
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20-09-2017, 20:35
Beitrag: #33
RE: KfW Förderung von EMAs
Hallo,

es scheintauch der Auszahlungsbetrag reduziert worden zu sein, den es gibt die Förderung ab 500€.
Das bedeutet dann einen minimal Auszahlungsbetrag von 100€.

Gruß Tim

Ich habe nicht auf jede Frage die passende Antwort,
aber zu jeder Antwort die passende Frage.
Auch wenn es Wenige ärgert, im Zweifelsfall geht mir Information vor Rechtschreibung.
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27-11-2017, 15:13
Beitrag: #34
RE: KfW Förderung von EMAs
Hallo,
Bin neu hier.
Auch ich möchte zuhause eine Alarmanlage installieren.
Im Auge habe ich da eine Telenot Anlage.
Vorausschauend habe ich bei dem Hausbau schon mal zu jedem Fenster und jeder Tür 2x2x0,6 verlegt und diese dann mit Magnetkontakten versehen.

Ich habe heute bei der KFW wegen der neuen Förderung angerufen.
Ihre Aussage war :
-Anlage bei einem Versandhändler kaufen
-dann den Antrag stellen und die Rechnung mit einfügen.
-die Genehmigung soll dann zeitnah kommen.
-nach Eingang der Genehmigung den ganzen Vorgang im Onlinteportal abschließen .
- Anlage einbauen und auf das Geld warten...
Sie meinte, wenn es nur um die Materialkosten geht, dann brauch kein Betrieb die Anlage abnehmen.
VG ...
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27-11-2017, 19:39
Beitrag: #35
RE: KfW Förderung von EMAs
(20-09-2017 20:35)timbaum schrieb:  Hallo,

es scheintauch der Auszahlungsbetrag reduziert worden zu sein, den es gibt die Förderung ab 500€.
Das bedeutet dann einen minimal Auszahlungsbetrag von 100€.

Gruß Tim

Das ist auch so. Das machen die um auch dem einfachen Mieter in seiner 2-3 Zimmer Wohnung gerecht zu werden. Nicht jeder kann oder muss 1000€ für Einbruchschutz investieren.

Es kann jetzt auch alle 12 Monate ein Antrag auf KFW Förderung gestellt werden pro Person zum Thema Einbruchschutz.
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27-11-2017, 19:52
Beitrag: #36
RE: KfW Förderung von EMAs
Hallo Troebkes,

grundsätzlich sind die technischen Mindestanforderungen der KfW bei allen Massnahmen einzuhalten.

"Bei Eigen­leistung sind die Material­kosten förderfähig. Es ist notwendig, dass Ihr Fachunter­nehmen Ihnen die fach­gerechte Durch­führung der Maßnahmen und die angefallenen Material­kosten bestätigt. Der Nach­weis ist von Ihnen aufzu­bewahren und auf Anforderung der KfW einzureichen."

Da könnte es aus meiner Sicht Schwierigkeiten mit einem Onlinehändler geben...

Dipl. Ing. Stefan Brandt, Oberhausen, info@heimtek.de, www.heimtek.de
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27-11-2017, 20:17
Beitrag: #37
RE: KfW Förderung von EMAs
@Heimtek

Hallo,
ich habe heute morgen gut eine Stunde mit der Dame vom kfw telefoniert.
Und diese hat mir mehrfach bestätigt das ich keinen Nachweis brauche wenn ich nur eine Förderung der Materialkosten haben möchte.
Dann hat sie mir ja heute morgen nicht das richtige erzählt !?
VG
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12-04-2019, 17:00
Beitrag: #38
RE: KfW Förderung von EMAs
Achtung! Änderungen bei der KFW- Förderung!!

Das hat sich zum 01.04.2019 geändert:
- Die Arbeiten zum Einbruchschutz müssen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.
- Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht mehr anerkannt.
- Infraschall-Alarmanlagen sind nicht förderfähig.
- Wir fördern nun auch bestimmte Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion.
- Baugebundene Assistenzsysteme, wie zum Beispiel Gegensprechanlagen, werden nur noch im Produkt Barriererereduzierung - Investitionszuschuss (455-B) gefördert.

Spezifische Informationen liegen hier:

https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerpo.../index.jsp

Gruß Sudwind
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12-04-2019, 18:28
Beitrag: #39
RE: KfW Förderung von EMAs
(12-04-2019 17:00)sudwind schrieb:  Achtung! Änderungen bei der KFW- Förderung!!

Das hat sich zum 01.04.2019 geändert:
- Die Arbeiten zum Einbruchschutz müssen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.

Was genau ist jetzt diesbezüglich ein „Fachunternehmen“ ? Huh
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12-04-2019, 20:25
Beitrag: #40
RE: KfW Förderung von EMAs
(12-04-2019 17:00)sudwind schrieb:  - Infraschall-Alarmanlagen sind nicht förderfähig.
Die Druckluftpumpen sind glücklicherweise auch zuvor noch nie förderfähig gewesen, da diese die grundlegenden Normen nicht erfüllen und auch in Zukunft nicht erfüllen werden.

(12-04-2019 17:00)sudwind schrieb:  - Wir fördern nun auch bestimmte Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion.
Auch hier gillt, dass diese die DIN EN 50131 und DIN VDE 0833, Teile 1 und 3, jeweils Grad 2 erfüllen müssen. Das gleiche für die Melder.
Somit ist das meiste, in den Markt geworfene DIY Smart Home Geraffel weiterhin nicht förderfhähig.

(12-04-2019 17:00)sudwind schrieb:  - Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht mehr anerkannt.
Stellt sich die Frage, wie die KFW im Nachgang zu dieser weißen Entscheidung gekommen ist. Big Grin

@ Marianne Sommer:
Das ein Fachunternehmen entsprechende Zertifizierungen nachweisen muss, wird nicht genannt. Daher gehe ich davon aus, dass die KFW nun verstärkt Anträge bzw. die dafür ausführenden Unternehmen sporadisch überprüft, ob es sich hier nur um einen Vertreter oder wirklich um jemand fachkundigen handelt.

Arrow Einbruchmeldeanlagen - Videoüberwachung - Perimeterschutz - Sicherheitsnebel
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