Gesetzliche Rauchmelderpflicht
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08-12-2009, 03:23
Beitrag: #8
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RE: Gesetzliche Rauchmelderpflicht
Hallo Hermann und herzlich willkommen hier im Forum!
Zuallererst möchte ich für deine netten Worte Danke sagen, es freut uns immer sehr, wenn wir neue Profis dazu gewinnen können. Noch besser, wenn diese uns, so wie du, schon über eine gewisse Zeit beobachten und sich "in Ruhe" von unserer Qualität überzeugen konnten. Und mit dem Wort "unser" meine ich jetzt nicht uns Mods, sondern alle unsere fleißigen Mitglieder, schließlich lebt ein Forum von seinen Mitgliedern und nicht von der "Chefetage" ! Deshalb möchte ich dein Lob gerne weitergeben an alle, die hieran teilnehmen und teilhaben - ohne Euch alle wären wir hier nichts! Vielen Dank für dein Update, was die Vorschriften in R-P so besagen - wir können leider nicht ständig alle Bundesländer im Blick haben, deshalb sind wir auf solch gute Hinweise wie deine angewiesen, um einen möglichst umfassenden Überblick gewährleisten zu können. Schornsteinfeger sind inzwischen auch in meinen Augen nicht mehr die Idealbesetzung als "Kontrolleure", da mittlerweile sogar das Schornsteinfegermonopol gekippt wurde (das hätte ich vor 5 Jahren auch noch für heilig gehalten), man darf jetzt (zumindest hier in S.-H.) unter gewissen Umständen seine jährliche Feuerstättenüberprüfung von einem "normalsterblichen" Heizungsbaumeister durchführen lassen. Ob das jetzt allerdings den Markt ankurbelt und die Preise sinken lässt, wage ich mal zu bezweifeln, für mich sieht das schon wieder eher nach blindem Aktionismus aus Brüssel aus... Feuerlumpi schrieb:[...]Bei Eigentümern denen ich in der Vergangenheit Rauchmelder installiert habe legen über 95% Wert auf einen Wartungsvertrag. Sie möchten das in professionellen Händen haben und eine Dokumentation der Arbeiten erhalten.[...]Deine Aussage klingt auf den ersten Blick echt vielversprechend und fast wie ein Hoffnungsschimmer, allerdings stellt sich mir die Frage, wieviel Prozent der Eigentümer gesamt dein Kundenstamm darstellt (du scheinst ja wirklich nur "gute" Eigentümer in deinem Kundenstamm zu haben, Respekt!), nur schade, dass deine Prozentzahlen (die ich zugegebenermaßen auch gerne hätte ) wohl leider nicht ganz repräsentativ für den Bundesdurchschnitt sind... Das jetzt bitte nicht als Angriff auffassen, ich möchte nur relativieren, da ich fürchte, dass wir "kleinen Lichter" Deutschland nicht retten können werden, wenn ihr mir diese billige Polemik mal genehmigt ;o) Aber man muss ja wirklich schon jeden einzelnen (fachmännisch!) installierten Rauch(warn)melder als Erfolg werten! Feuerlumpi schrieb:[...]Mit dem "abwälzen" auf den Mieter (per Mietvertrag möglich - aber weiter Überprüfungspflicht durch den Eigentümer) gebe ich immer zu bedenken: Genau das sind die richtigen (Verkaufs)Argumente, die zum Glück auch bei immer mehr Eigentümern auf Gehör stoßen, das hast du sehr schön auf den Punkt gebracht! Mach bitte weiter so! Ein weiterer Pluspunkt sind die weiter sinkenden Preise für "richtige" VdS-zugelassene (nicht nur "VdS-geprüft", die können auch durchgefallen sein!) Rauch(warn)melder, die Eigentümer fallen nicht mehr gleich in Ohnmacht, sondern schlucken nur noch kurz, wenn man ihnen das Angebot/die Rechnung präsentiert ;o) und investieren mittlerweile auch endlich in Sicherheit, ohne dass man ewig "hinterher betteln" muss. MfG, Olli Keine Haftung für Sach- oder Personenschäden. Die sach- und fachgerechte Umsetzung liegt beim Ausführenden. Alle gängigen Normen und Vorschriften sind zu beachten, sonst siehe Avatar... Bitte keine technischen Anfragen per Email oder PN stellen, sondern offen im Forum posten, danke! |
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Gesetzliche Rauchmelderpflicht - Werner - 04-10-2007, 12:54
RE: Gesetzliche Rauchmelderpflicht - Ollik - 18-01-2008, 15:57
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