Alternative Alarmanlage
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08-08-2016, 08:55
Beitrag: #28
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RE: Alternative Alarmanlage
Nur weil sich jemand unerlaubt in Deinen Vier-Wänden befindet, darfst Du nicht alles machen. Wenn Du den Eindringling von hinten niederschlägst, was zugegeben einfacher und vermutlich gesünder für Dich ist, dann ist das zumindest Körperverletzung und keine Notwehr. Selbstjustiz ist in Deutschland nicht so gerne gesehen und Du kriegst anschließend mehr Ärger als alles andere.
Nur mal so als Beispiel, da dringt jemand bei Dir ein und Du hast einen Hund, dieser fühlt sich bedroht und greift den Eindringling an und zwackt dem ordentlich in den Hinterschinken, dann wirst Du zahlen und wenn Du Pech hast wird der Hund eingeschläfert, denn Du hattest Deinen Hund nicht unter Kontrolle. Das Ganze finde ich moralisch zwar sehr fragwürdig und mir wäre der Hinterschinken des Einbrechers herzlich egal, aber so sieht das leider aus Gruß Jens Schweers Anlagentechnik GmbH * Mönchengladbach * Einbruchmeldeanlagen * Videoüberwachung * mechanische Fenstersicherungen DIN18104-2 * Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) * BHE zertifizierter Facherrichter * www.antec-ups.de |
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