Haustürschloss mit Drehknauf - Versicherungsschutz?
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19-04-2017, 08:00
Beitrag: #8
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RE: Haustürschloss mit Drehknauf - Versicherungsschutz?
Also in NRW gibt es die Landesbauverordnung und die schreibt vor, daß Eingangstüren von INNEN jederzeit zu öffnen sein müssen. Demzufolge darf ein Verschluß ohne Paniköffnung gar nicht gefordert werden.
Wie andere Bundesländer das handhaben weiss ich nicht, wird aber vermutlich ähnlich gelagert sein. Was sinnvoll ist oder nicht sei dahingestellt, aber eine Versicherung darf daher einen Verschluss bei Anwesenheit nicht fordern. Satel Videotutorials: https://www.youtube.com/c/aslademcogmbh |
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