Haustürschloss mit Drehknauf - Versicherungsschutz?
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19-04-2017, 17:27
Beitrag: #9
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RE: Haustürschloss mit Drehknauf - Versicherungsschutz?
@Animal
Ich glaube das bezieht sich aber auch nur auf Mehrparteienhäuser die einen gemeinsamen Zugang zu den eigentlichen Wohnungen haben. Wir müssen hier zwischen Eingangstür und Wohnungstür unterscheiden. Bei Einfamilienhäusern ist in der Regel ja die Eingangstür auch zugleich die Wohnungstür und da meine ich gibt es keine Zwangsvorschrift. Ich beziehe mich hier nur auf private Gebäude (ohne Vermietung von Wohnfläche im selbigen). Bei öffentlichen Gebäuden gibt es ja ganz andere Vorschriften. @evertech Ja genauso sieht es aus. Egal welche Technik man hier anwendet, alles was von innen zu öffnen ist wäre dann natürlich auch halt durch die Tür zu öffnen. Logisch halt. @alarmico Mein Versicherungsmensch hat sich zwischenzeitlich gemeldet. Meine Frage war folgende (gekürzte Fassung): Gibt es hier Besonderheiten, die das Abschließen (mit Schlüssel) der Eingangstür bei Anwesenheit erfordern? Er hat Rücksprache mit der Schadensabteilung gehalten und folgende Antwort bekommen. Zitat: ... dass es bei Anwesenheit nicht notwendig ist, dass Sie die Eingangstür mit einem Schlüssel verschließen. In diesem Fall würde keine Obliegenheitsverletzung vorliegen, die Versicherung zahlt in so einem Fall ohne Abstriche zu machen. Zitat Ende. Im Grunde das, was ich auch erwartet habe. Man sollte dabei allerdings beachten, dass nur meine Versicherung diese Aussage getroffen hat. Oben genanntes darf man jetzt nicht pauschal auf alle Versicherungen anwenden. Gruß Christian Murphys Law: Man hat niemals Zeit, es richtig zu machen, aber immer Zeit, es noch einmal zu machen. |
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