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Fragen zum Dienstleistungsvertrag für Alarmverfolgung
19-06-2017, 13:19
Beitrag: #1
question Fragen zum Dienstleistungsvertrag für Alarmverfolgung
Ich hatte heute Besuch eines Vertreters eines regionalen Wachdienstes (Münchner Umland) zur Besprechung einer Alarmverfolgung. Am Ende des Gespräches hat der freundliche Herr einen Dienstleistungsvertrag und seine Kontaktdaten für etwaige Rückfragen hier gelassen. Den Vertrag habe ich nun näher studiert und mir sind ein paar Dinge aufgefallen, zu denen ich mal die Einschätzung der hier anwesenden Fachleute bräuchte, inwiefern diese Standard oder ggf. doch eher ungewöhnlich sind.

  1. Vertragslaufzeit: Initial 2 Jahre mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten sowie automatischer Verlängerung um 1 Jahr. --> Also vor allem die 2 Jahre initial erscheinen mir unangemessen lang.
  2. Hinterlegung Hausschlüssel: Im Beratungsgespräch wurde die Hinterlegung des Schlüssels in der Leitstelle als verpflichtend dargestellt, da bei Meldungen eine Vor-Ort-Prüfung durch den Wachdienstes durchgeführt wird. Hauptargument war, das die sofortige Weiterleitung (wenn wir nicht erreicht werden) im Falle ines Fehlalarms sonst zu Rechnungen der Einsatzkräfte führen kann. Für mich soweit verständlich und auch nachvollziehbar. Auf meine Nachfrage inwiefern alternative Lösungen denkbar sind (bspw. lediglich Sichtprüfung von außen bzw. eine "ausgefeiltere" Auswertung von Alarmmeldungen um Fehlalarme auszuschließen) wurde nicht wirklich eingegangen. Es klang für mich so, das eine Alarmverfolgung nur mit hinterlegtem Schlüssel möglich ist. Ist das Standard, das Dienstleister hier auf diesem Weg beharren?
  3. Alarmierung von Rettungskräften: Obwohl im vorläufig besprochenen Alarmplan an elementaren Stellen die Vor-Ort-Prüfung durch Personal des Wachunternehmens eingeplant ist (eigentlich immer, wenn telefonisch niemand erreicht wird oder wir abwesend sind), gelten lt. den Vertragsbedingungen immer wir (kostentechnisch gesehen) als Verursacher und würden im Falle eines Fehlalarms auf den Kosten sitzenbleiben. Das erscheint mir sehr fragwürdig, wenn doch die Prüfung vor Ort durch Personal des Unternehmens durchgeführt und anschließend durch eben jenes Personal die Rettungskräfte informiert wurden?! Ich kann bei Bedarf gern den entsprechenden Passus der Vertragsbedingungen (anonymisiert) posten.

Der Anbieter kommt für uns in Betracht, weil er räumlich sehr nah ist und auch kein ganz kleiner in der Branche zu sein scheint (sehr breites Angebotsspektrum auch für gewerbliche Kundne). Der Anbieter hat im Nachbarort seine Deutschlandzentrale. Das heißt, der Anfahrtsweg zu unserem Haus liegt unter 5km ... und damit wären die auch (hoffentlich) schnell da, wenn wirklich mal was ist. Auch preislich liegt es in dem Rahmen, den ich mir vorgestellt habe (~ 40 EUR für NSL und Schlüsseleinlagerung).

Was sind eure Meinungen dazu?
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Fragen zum Dienstleistungsvertrag für Alarmverfolgung - justasimpleguy - 19-06-2017 13:19



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