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Fragen zum Dienstleistungsvertrag für Alarmverfolgung
19-06-2017, 20:39
Beitrag: #3
RE: Fragen zum Dienstleistungsvertrag für Alarmverfolgung
(19-06-2017 19:02)funkistnichtalles schrieb:  Zu den Vertragslaufzeiten: jeder händelt das so wie er will. Da du keine Einrichtungsgebühren gepostet hast, ist das eine Mischkalkulation, andere nehmen schon mal 80 -120 Euro Ersteinrichtung. Hier darfst du dich nicht blenden lassen. Bei einer 2jährigen Vertragslaufzeit kannst du dir rausrechnen, wenn der Werbeträger mit der PN 19,90 aufruft, eine separate Alarmverfolgung nach Richtwerten abrechnet und dann nicht zeitnah genug aufschlägt.
Mist, die einmaligen Implementierungskosten habe ich "unterschlagen". Da kommen noch einmal ~ 150 EUR dazu. Das macht dann also inkl. der Einmalaufwände (auf die 24 Monate Vertragslaufzeit) stolze 50 EUR monatlich.

Zitat:Verpflichtend ist die Hinterlegung des Haustürschlüssels nicht, wir haben mehrere Kunden, die "nur" eine Aussenbegehung gebucht haben, da nicht jeder möchte, dass Hinz und Kunz durch die Wohnung stiefelt. Auch wenn es eher selten ist, da der Schlüssel ja versiegelt gehalten wird und dann auch wieder versiegelt wird.
So ne Nachtwächternummer mit großem Schlüsselbund ist das nun auch nicht.
Ja das weiß ich. Ich bin da auch eher entspannt, zumal der nette Herr angeboten hat das alles vor Ort auch zu besichtigen. Meine Frau ist da eher von der "ängstlichen" Sorte, weshalb ich einfach (ihr zu Liebe) nach Alternativen gefragt habe.

Zitat:Das mit dem Abwälzen der Kosten im "Fehlalarmfalle" ist eine Phrasierung, denn auch die Alarmverfolger haben unterschiedliche Qualität. Anscheinend haben Sie entsprechende Erfahrungen. Fakt ist, wenn der Vogel seine Arbeit nicht richtig macht, ist die Firma dran. Fehlalarme müssen dann erstmal bewiesen werden.
Hier trennt sich schnell die Spreu vom Weizen, gerade dann, wenn die entsprechende Alarmanlage richtig projektiert und Parametriert ist.
Aber das muss doch das Unternehmen tragen und nicht ich? Wenn deren eigener Mitarbeiter nach Begehung des Objektes vor Ort (mit dem Schlüssel!) der Meinung ist "jetzt ruf ich die Kavalerie" ... was muss ich dann noch beweisen, wenn ich selbst bspw. gerade gar nicht zu Hause bin? Genau dafür beauftrage ich die Pappenheimer doch, das die das alles klären, wie ich es selbst vor Ort auch klären würde?!

Zitat:Mein Tipp wäre für dich: gehe mal direkt an den Standort und lasse den Aussendienstmitarbeiter mal außen vor. Hier bekommst du entweder die gleiche Aussage, was ich nicht glaube, oder es kommt Licht in das Dunkel.
Das ist eine gute Idee. Ich schreibe dem netten Herrn mal eine Mail, das ich ihn gern mal besuchen kommen will und auch gern mal andere Ansprechpartner befragen möchte.

Zitat:Unsere angeschlossene NSL mit dem zugehörigen Alarmverfolger hat Deutschlandweit Kooperationspartner und arbeitet auch als Kooperationspartner für andere Dienstleister.
Das funktioniert eigentlich sehr positiv. Schwarze Schafe gibt's immer, die über kleines Geld dann eine ebenso kleine Dienstleistung anbieten müssen.
Gibt es eine Möglichkeit, den durch einen solchen überregionalen Partner-Ring für mich zuständigen Partner vor Beauftragung irgendwie zu prüfen? Ich meine, Yelp & Co. werden da ja nicht wirklich weiterhelfen. Und ein paar hübsche Zertifikate kann sich ja jeder auf die Webseite kleben. Das heißt ja am Ende leider nichts.
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RE: Fragen zum Dienstleistungsvertrag für Alarmverfolgung - justasimpleguy - 19-06-2017 20:39



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