Errichter Code - Aufforderung Eigentümer
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28-05-2022, 09:55
Beitrag: #6
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RE: Errichter Code - Aufforderung Eigentümer
(27-05-2022 21:29)paze361 schrieb: Hi, ist der Errichter einer Alarmanlage verpflichtet den Errichter-Code dem Eigentümer nach Aufforderung zu mitteilen? Mitteilen muss er ihn nicht - ich kenne Kollegen die benutzen diesen Code mehrfach und rücken den daher nicht mal eben so raus ... aber: wenn der Eigentümer es wünscht, muss der Errichter ihm den Zugang zur Konfiguration ermöglichen. Dafür wird idealerweise der Errichtercode auf die Werkseinstellung zurückgesetzt und der Kunde bestätigt dem Errichter das er damit die alleinige Verantwortung für alle ab diesem Datum folgenden Konfigurationsänderungen trägt. Zum Nachweis (und zum eigenen Schutz) macht der Errichter nach dem Reset des Codes einen vollständigen Anlagenbericht und archiviert diesen. (27-05-2022 21:29)paze361 schrieb: "Der Service Code liegt uns leider nicht vor." Das ist durchaus möglich - dann hat wahrscheinlich der vorherige Eigentümer / Betreiber des Systems einen eigenen Code verwendet - also frag' einfach mal dort an. |
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Nachrichten in diesem Thema |
Errichter Code - Aufforderung Eigentümer - paze361 - 27-05-2022, 21:29
RE: Errichter Code - Aufforderung Eigentümer - peteralarm - 27-05-2022, 22:10
RE: Errichter Code - Aufforderung Eigentümer - AaronK - 28-05-2022, 07:59
RE: Errichter Code - Aufforderung Eigentümer - peteralarm - 28-05-2022, 08:12
RE: Errichter Code - Aufforderung Eigentümer - AaronK - 28-05-2022, 08:29
RE: Errichter Code - Aufforderung Eigentümer - Funkalarmprofi - 28-05-2022 09:55
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