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Anlage SPC6350
13-10-2016, 18:08
Beitrag: #3
RE: Anlage SPC6350
Hallo Isabell2510,

das was du da beschreibst, klingt eher so, als wäre es kein technisches Problem sondern die Anlage wäre total falsch projektiert und umgesetzt.

Die SPC ist zwar auf dem deutschen Markt keine weit verbreitete Anlage, aber trotzdem eine sehr gutes Stück Technologie.

Dass mal technische Einrichtungen kaputt gehen, wie das Bedienteil, kann passieren. Aber die Fehlalarme auf wechselnden Melder klingt eher nach Fehlplanung oder Fehlbedienung des Errichters.

Solange du die Fehlalarme rechtzeitig angemerkt hast, also innerhalb der ersten sechs Monate nach der Fertigstellung und Einweisung, welche du selbstverständig unterschrieben haben solltest, hast du die übliche Gewährleistung. Ich weiß, normal sind es 24 Monate, aber ich habe absichtlich sechs Monate geschrieben, weil nach Ablauf dieser sechs Monate musst du beweisen, dass der Fehler schon bestand. Innerhalb dieser ersten sechs Monate muss der Verkäufer beweisen, dass er nicht bestand.

Gericht sind zwei drei Schritte zu weit. Erstmal setzt du ihm per Einschreiben mehrere Fristen zur Behebung der Probleme, anschließend lässt du einen Anwalt nochmal entsprechende Fristen setzen. Die meisten kleinen Unternehmen knicken spätestens bei einem Schreiben eines Anwalts ein, weils danach doch arg teuer wird.
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Anlage SPC6350 - Isabell2510 - 13-10-2016, 10:35
RE: Anlage SPC6350 - 5624 - 13-10-2016 18:08
RE: Anlage SPC6350 - Marionese - 16-10-2016, 15:36



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