Jablotron Oasis + Satel TSD-1 = DIN 14676 Rauchmelderpflicht ?
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09-12-2016, 22:14
Beitrag: #4
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RE: Jablotron Oasis + Satel TSD-1 = DIN 14676 Rauchmelderpflicht ?
Hallo Winni,
ja, da ist korrekt mit dem Waschkeller. Macht man ja wenn auch in der Küche so das hier nur der thermische Detektor aktiv ist. Kein Frage wenn das ganze über die Anlage läuft. Damit hast du ja im Grunde auch eine Vernetzung und auch noch eine Alarmierung wenn du mal abwesend bist. Das mit der Norm für die Erkennung habe ich auch gelesen. Ich denke auch das die Teile da schon konform sind nur du kennst ja unseren Bürokratismus Wie ,hat keine EN 14604 Nummer? Dann ist es auch nicht zugelassen. Da der Stichtag ja immer näher rückt, lese ich mich auch gerade ein über Rechte und Pflichten bei Wohneigentum in Bezug auf RWM. Ich hab die Dinger ja schon seit Jahren überall drin. Grade die Haftungsfrage und der versicherungstechnische Teil scheint hier teilweise hochkomplex zu sein wenn man mehr ins Detail geht. Zumindest kann man das teilweise wo lesen. Da sind Fragen ob die Versicherung zahlt wenn ein Brandmelder nicht ausgelöst hat, falsch montiert wurde. Hier könnte ggf. ein höherer Brandschaden verhindert worden sein. Muss man ein Prüfprotokoll führen und so weiter. Man ist ja als Eigentümer selbst in der Pflicht und um die Sorgfalt nachzuweisen sollte man diese auch dokumentieren heißt es u.a. Frage ist auch ob es ausreicht nur den Prüfknopf zu drücken oder sollte man hier mit einem Prüfaerosol den Test zusätzlich durchführen? Hier liest man das man die Betriebsbereitschaft testen muss. Nun der Knopf lässt das Dingen hupen das fällt unter Funktionsprüfung, dann halt der Batteriewechsel und die Sichtprüfung auf Verschmutzung der Öffnungen. Aber grundlegend ist doch macht er das dann auch wenn Rauch da ist? Weil erst dann weis man ja das wirklich alles Funktioniert und die Bereitschaft gewährleistet ist. Nun ich drücke hier schon immer regelmäßig in großen Abständen den Testknopf und schaue auch ob das Dingen sauber ist. Mehr kann man ja groß auch nicht machen. Das alle angehen hatte ich vor knapp 1/2 Jahr als meine bessere Hälfte mal den Braten etwas sehr kross hat werden lassen ;-)) Da hat wirklich alles gehupt was ein Rauchmelder war bis in die letzte Ecke. naja, ich werde mal spaßeshalber bei meine Hausrat und Wohngebäude anfragen welche Auflagen da vorgesehen sind und was da als Wartung ausreicht. Vielleicht gibt es ja noch weitere hilfreiche Hinweise wie man das jetzt konkret sehen muss. Ich wünsche Dir auch noch ein angenehmes Wochenende Winni. Gruß Christian Nachtrag: Ich lese grade mal die EN 14676 durch. Hier steht das RWM als Einzelmelder und auch im Netzwerk fungieren können. Das Netzwerk ist aber nur als Funkvariante zulässig. Ich denke das hat was mit dem Kabel an sich zu tun, da dies ja richtigerweise auch Brandtauglich sein muss. Nützt ja nix wenn dir das irgendwo durchkokelt und damit den RWM ausser Betrieb setzt. Hier nachzulesen: http://www.rauchmelder-lebensretter.de/f...din-14676/ Und hier steht es nochmal wie ein zugelassener RWM auszusehen hat. http://www.rauchmelder-lebensretter.de/f...din-14604/ Also wenn ich das so überschlage denk ich, dass das was du aktuell hast, irgendwie nicht ganz da reinpasst. Das heisst jetzt nicht das es nicht funktioniert aber das Regelwerk sieht glaube ich etwas anders aus. Schau mal in diesem Thread, da hat 5624 ein paar treffende Anmerkungen gegeben. http://www.alarmforum.de/Thread-Welche-A...e-Richtige Nebenbei in diesem Zusammenhang sicherlich auch von Interesse: http://www.hausundgrund-aachen.de/aktuel...dlern-827/ Murphys Law: Man hat niemals Zeit, es richtig zu machen, aber immer Zeit, es noch einmal zu machen. |
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