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Jablotron Oasis + Satel TSD-1 = DIN 14676 Rauchmelderpflicht ?
18-12-2016, 10:02
Beitrag: #11
RE: Jablotron Oasis + Satel TSD-1 = DIN 14676 Rauchmelderpflicht ?
Selbst in der Überschrift des TE Verfassers ist schon der erste Definitionsfehler. Googelt mal DIN 14676.
Dann reden wir weiter.

EN 54-7
Erfüllung von Normen und Vorschriften.
Ich denke mal mit den Fingern:
Man muss ganz klar differzieren zwischen Privathaushalten, für die die Rauchwarnmelderpflicht gilt, zwischen gewerblich genutzten Mehrfamilienhäusern, wo diese Rauchwarnmelderpflicht ebenfalls anzuwenden ist und die bauaufsichtlich geforderten Brandmeldeanlagen nach eingängigen Vorschriften, die hier jedoch keinerlei Relevanz haben.
>man nimmt teilweise den Begriff BMA in den Mund, ohne diesen auch nur annähernd detailliert zu kennen.
Die User, die hier den Begriff Brandmeldeanlage nennen, meinen in ihrer Wahrnehmung den Begriff Brandmelder und eigene Alarmanlage in ihrer Definition in eine Brandmeldeanlage umbenennen wollen.
Dies hat rechtlich keinerlei Relevanz.
Wir haben diese Definition Rauchwarnmelder und Rauchmelder mal bei Fachleuten (TÜV, DEKRA und Feuerwehr, obere Etage) in einer Diskussion aufs Tapet gebracht
Und hier wird klar zur Aussage gebracht, dass diese Rauchwarnmelder nach DIN 14676 ein reiner Grundschutz ist.
Jeder verkabelte Melder mit angeschlossener, funktionierender Hardware (GMA) ist der Batterieversion vorzuziehen, da dieser als rechtlich höherwertig aufgrund einer *Überprüfungsfunktion der Anlage anzusehen ist.
Letztlich ist immer der Betreiber für das funktionieren seines Systemes verantwortlich. Die Aussage: Privathaushalt -> Alarmanlage mit angeschlossenem Rauchmelder in den vorgeschriebenen Räumen erfüllt die Auflage.
Etwas anders sieht es in Mehrfamilienhäusern (auch gerade gewerblich) aus.
Hier ist diese Umsetzung der Rauchwarnmelderpflicht Obliegenheit des Hausbesitzers, das funktionieren und verbleiben der Melder in den angedachten Aufnahmen bei den Wohnungsinhabern. Genau wegen dieser rechtlichen Dsikrepanz mussten Systeme entwickelt werden, wo das Überprüfen teilweise von außen und ohne das zutun der Wohnungsinhabern gewährleistet werden kann.
Wenn in solch einer Situation eine Person zu Schaden kommt, sieht die ganze Sache rechtlich anders aus. Das denke ich jedoch, steht hier nicht zur Diskussion.
Gehen wir hier von der berechtigten Annahme aus, dass ein privater Anwender auf seine Gefahrenmeldeanlage einen Systemrauchmelder (der ja wiederum eine eigene Zulassung hat) aufschaltet und diesen auch signalisiert, so ist davon auszugehen, dass der Vorschriftenpflicht genüge getan ist.
Gegenteiliges konnte ich von keinem Feuerwehrverantwortlichen hören. Wenn die Anlagen auch noch bei einem Wachdienst aufgeschaltet sind und ein verifizierter Alarm kommt, nehmen Sie diesen lieber als ein System, das Fehlalarme produziert und dann Wohnungen in Abwesenheit geöffnet werden müssen, wo es nicht klar ist, was intern gerade passiert ist.
Mein Fazit: hier in dieser Diskussion ist im EINZELFALL und mit sorgfältiger Abwägung zwischen Privat und Vermietung zu unterscheiden.
Stumpf auf Interpretationen zwischen Rauchwarnmeldern und Rauchmeldern zu verweisen, bringt nicht weiter.

Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung!
Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe)
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RE: Jablotron Oasis + Satel TSD-1 = DIN 14676 Rauchmelderpflicht ? - funkistnichtalles - 18-12-2016 10:02

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