Rechtliche Beachtung bei Installation von Funkalarmanlagen
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01-01-2015, 11:18
Beitrag: #2
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RE: Rechtliche Beachtung bei Installation von Funkalarmanlagen
Hallo Alarmneuling,
Was du suchst, ist über DIN 833-1 reguliert. Wenn du dich Elektrofachkraft nennen darfst erfüllst du eine wichtige Vorraussetzung. Weiteres in den Normen. 833-3 brauchst du auch. Zudem musst du einen Handwerksbetrieb anmelden. Das wird schwierig ohne Meister oder Dipl. Ing. Da müsste dir die Handwekskammer aber helfen können. Willst du etwas ohne Stecker an 230V installieren, musst du beim Energieversorger eingetragen sein. Elektrofachkraft reicht hier nicht mehr aus. Es kommen dann wieder Normen zum tragen, z.B. DIN VDE 0100. Zur VdS musst du erst mal nicht. Weitere Infos per PN. Dipl. Ing. Stefan Brandt, Oberhausen, info@heimtek.de, www.heimtek.de |
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Rechtliche Beachtung bei Installation von Funkalarmanlagen - Alarmneuling1 - 24-09-2014, 19:26
RE: Rechtliche Beachtung bei Installation von Funkalarmanlagen - heimtek - 01-01-2015 11:18
RE: Rechtliche Beachtung bei Installation von Funkalarmanlagen - Time_to_wonder - 04-01-2015, 22:11
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