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Weiss das echt niemand ?
15-12-2011, 17:24
Beitrag: #1
Weiss das echt niemand ?
Vielleicht kann mir das aber doch jemand beantworten :

Wenn ein Alarm stattfindet (berechtigt), 3 min. andauert, was passiert danach. Vor allen Dingen wenn sich der Eindringling auch noch im Objekt aufhält und diesen Alarm sozusagen "ausgesessen" hat. (Siehe auch meinen Beitrag vom 6.12).
Danke schön für Aufklärungen.
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15-12-2011, 19:54
Beitrag: #2
RE: Weiss das echt niemand ?
Naja, wenn er so dumm ist, tatsächlich dort sitzen zu bleiben, dann wird er wohl hoffentlich bald von den Einsatzkräften geschnappt, die per stillem Alarm herbeigerufen wurden.

Aber wir wissen natürlich nicht, wie Deine Alarmanlage konfiguriert ist. Deshalb kann ich nur raten.

Darauf zu hoffen, dass die nette Nachbarin mit dem Nudelholz kommt, wäre jedenfalls nicht die richtige Wahl.

[size=small]Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.[/size]
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15-12-2011, 20:42
Beitrag: #3
RE: Weiss das echt niemand ?
Hallo,

ich nehme an, du meinst, was die Alarmanlage dann macht?

Normalerweise sollte sie so konfiguriert sein, dass sie trotz Alarm weiterhin arbeitet und dann nach 3min, sollte der Einbrecher noch im Gebäude sein, erneut Alarm auslöst WENN(!!!) er denn einen weiteren Melder auslöst.

Beispiel:
Einbrecher bricht Tür auf -> Magnetkontakt schaltet und löst Alarm aus
Einbrecher läuft weiter durchs Gebäude -> Löst, wenn vorhanden, Bewegungsmelder aus

Viele Grüße
Hotte
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16-12-2011, 10:25
Beitrag: #4
RE: Weiss das echt niemand ?
(15-12-2011 17:24)caro schrieb:  Vielleicht kann mir das aber doch jemand beantworten :

Wenn ein Alarm stattfindet (berechtigt), 3 min. andauert, was passiert danach. Vor allen Dingen wenn sich der Eindringling auch noch im Objekt aufhält und diesen Alarm sozusagen "ausgesessen" hat. (Siehe auch meinen Beitrag vom 6.12).
Danke schön für Aufklärungen.

Hallo caro,
auf die Frage wird Dir niemand im Forum seriös antworten können. Dafür sind die von Dir aufgezeigten Fakten nicht ausreichend. Grundsätzlich kann man die Anlage auf Wiederholungsalarm programmieren. Doch ob es gemacht wurde, kann Dir nur der "Programmierer" Deiner EMA beantworten.
wersch

Noch eine kleine Ergänzung
Die Anlagen unterliegen natürlich der Lärmschutzverordnung. Dummerweise ist diese Verordnung Ländersache. Deshalb sind die möglichen Restriktionen dort nachzulesen, und nicht einheitlich geregelt. Der VdS gibt eine Mindestdauer von 20 Sekunden bis zu einer Höchstdauer von 180 Sekunden der akkustischen Außenalarmierung (Sirene)vor. Eine Verlängerung der Alarmzeit, dadurch das eventuell mehrere Melder nacheinander auslösen, ist nicht zulässig. Nach meinem Wissen ist der sogenannte Wiederholungsalarm in Deutschland nicht zulässig. Doch wie immer, wo kein Kläger da kein Richter. Das ist übrigens das Hauptargument für einen Aufschaltiung auf einen Wachdienst.

Wissen vermehrt sich durch Teilung
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16-12-2011, 23:48
Beitrag: #5
RE: Weiss das echt niemand ?
(16-12-2011 10:25)Wersch schrieb:  
(15-12-2011 17:24)caro schrieb:  Vielleicht kann mir das aber doch jemand beantworten :

Wenn ein Alarm stattfindet (berechtigt), 3 min. andauert, was passiert danach. Vor allen Dingen wenn sich der Eindringling auch noch im Objekt aufhält und diesen Alarm sozusagen "ausgesessen" hat. (Siehe auch meinen Beitrag vom 6.12).
Danke schön für Aufklärungen.

Hallo caro,
auf die Frage wird Dir niemand im Forum seriös antworten können. Dafür sind die von Dir aufgezeigten Fakten nicht ausreichend. Grundsätzlich kann man die Anlage auf Wiederholungsalarm programmieren. Doch ob es gemacht wurde, kann Dir nur der "Programmierer" Deiner EMA beantworten.
wersch

Noch eine kleine Ergänzung
Die Anlagen unterliegen natürlich der Lärmschutzverordnung. Dummerweise ist diese Verordnung Ländersache. Deshalb sind die möglichen Restriktionen dort nachzulesen, und nicht einheitlich geregelt. Der VdS gibt eine Mindestdauer von 20 Sekunden bis zu einer Höchstdauer von 180 Sekunden der akkustischen Außenalarmierung (Sirene)vor. Eine Verlängerung der Alarmzeit, dadurch das eventuell mehrere Melder nacheinander auslösen, ist nicht zulässig. Nach meinem Wissen ist der sogenannte Wiederholungsalarm in Deutschland nicht zulässig. Doch wie immer, wo kein Kläger da kein Richter. Das ist übrigens das Hauptargument für einen Aufschaltiung auf einen Wachdienst.

Hi Wersch,
vorweg danke, nur glaube ich, daß der von mir aufgezeigte Einsatzfall ja durchaus vorkommen kann. Ich denke da an ein abgelegenes Objekt. Und nicht alle Anlage sind an einen Wachdienst gekoppelt. Aber gut. Kann ich mit der Olink 2.0.2 die bei mir vorliegenden Einstellungen auslesen? Welche Parameter wären denn das ?
Vielleicht noch eine Frage : Kann ich einen Einsatzfall simulieren, der alle betroffenen Funktionen aufruft aber ich dabei die beiden Aussensirenen und die eine Innensirene still legen kann ? Da wäre mir schon sehr geholfen. Danke auch sakrisch für die Unterstützung.
caro
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17-12-2011, 13:03
Beitrag: #6
RE: Weiss das echt niemand ?
(16-12-2011 23:48)caro schrieb:  
(16-12-2011 10:25)Wersch schrieb:  
(15-12-2011 17:24)caro schrieb:  Vielleicht kann mir das aber doch jemand beantworten :

Wenn ein Alarm stattfindet (berechtigt), 3 min. andauert, was passiert danach. Vor allen Dingen wenn sich der Eindringling auch noch im Objekt aufhält und diesen Alarm sozusagen "ausgesessen" hat. (Siehe auch meinen Beitrag vom 6.12).
Danke schön für Aufklärungen.

Hallo caro,
auf die Frage wird Dir niemand im Forum seriös antworten können. Dafür sind die von Dir aufgezeigten Fakten nicht ausreichend. Grundsätzlich kann man die Anlage auf Wiederholungsalarm programmieren. Doch ob es gemacht wurde, kann Dir nur der "Programmierer" Deiner EMA beantworten.
wersch

Noch eine kleine Ergänzung
Die Anlagen unterliegen natürlich der Lärmschutzverordnung. Dummerweise ist diese Verordnung Ländersache. Deshalb sind die möglichen Restriktionen dort nachzulesen, und nicht einheitlich geregelt. Der VdS gibt eine Mindestdauer von 20 Sekunden bis zu einer Höchstdauer von 180 Sekunden der akkustischen Außenalarmierung (Sirene)vor. Eine Verlängerung der Alarmzeit, dadurch das eventuell mehrere Melder nacheinander auslösen, ist nicht zulässig. Nach meinem Wissen ist der sogenannte Wiederholungsalarm in Deutschland nicht zulässig. Doch wie immer, wo kein Kläger da kein Richter. Das ist übrigens das Hauptargument für einen Aufschaltiung auf einen Wachdienst.

Hi Wersch,
vorweg danke, nur glaube ich, daß der von mir aufgezeigte Einsatzfall ja durchaus vorkommen kann. Ich denke da an ein abgelegenes Objekt. Und nicht alle Anlage sind an einen Wachdienst gekoppelt. Aber gut. Kann ich mit der Olink 2.0.2 die bei mir vorliegenden Einstellungen auslesen? Welche Parameter wären denn das ?
Vielleicht noch eine Frage : Kann ich einen Einsatzfall simulieren, der alle betroffenen Funktionen aufruft aber ich dabei die beiden Aussensirenen und die eine Innensirene still legen kann ? Da wäre mir schon sehr geholfen. Danke auch sakrisch für die Unterstützung.
caro

Hallo Caro
sobald du im Errichtermodus bist kannst Du die Funktionen testen auch ohne das die Alarmgeber ausgelöst werden.
Bei "Einstellung der Zentrale" gibt es den Punkt "Signalgeber bei jedem Alarm aktiv"
wersch

Wissen vermehrt sich durch Teilung
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17-12-2011, 14:10
Beitrag: #7
RE: Weiss das echt niemand ?
Danke wersch. Werde es versuchen.
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