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Aussensirene nicht erlaubt
16-11-2007, 06:53
Beitrag: #1
Aussensirene nicht erlaubt
Hallo.

Ist eine Aussensirene (mit Blitzlicht) erlaubt/ zulässig, oder unterliegt sie beim Betrieb Einschränkungen?

Eine Aussensirene mit Blitz ist (normalerweise) nicht erlaubnispflichtig. Sie unterliegt einigen Beschränkungen, die allerdings logisch und begründbar sind:
1. Lautstärke: Das Oberverwaltungsgericht München hatte in einem Urteil eine Lautstärke von 97 dB(A) (hier: Motorsirene für die Feuerwehr) als „gerade noch erträglich“ angesetzt.
Die Standardsirenen haben ca. 100 dB(A), und sind somit lauter. Eine Sirene sollte natürlich warnen, das ist ihr eigentlicher Zweck. Ist eine Sirene allerdings so montiert, daß der Nachbar sich gestört fühlt, weil täglich durch einen Fehlalarm die Sirene läuft, sollte man dafür sorgen, daß die Einbruchmeldeanlage so funktioniert, daß der Nachbar nicht permanent leiden muß. Eine schlecht eingestellte Anlage sorgt dann nämlich dafür, daß sowieso nicht mehr reagiert wird im Alarmfall. Somit ist auch die lauteste Sirene sinnlos. Zusätzlich kann der Nachbar den Ruhestörer in die Pflicht nehmen, die Sirene außer Betrieb zu nehmen.

2. Dauer: In Deutschland darf eine "normale" Sirene/ ein Signalgeber max. 3 Minuten Lärm machen. Deshalb bitte immer die Grenzen einhalten, die in den Einbruchmeldeanlagen meist schon eingestellt sind für den Sirenenausgang.

3. Blitzlicht/ Blinklicht: Ist zulässig, allerdings auch hier Montage mit gesundem Menschenverstand: Nicht dem Nachbarn in die gute Stube leuchten, die Einflugschneise beim Flughafen nicht zusätzlich damit beleuchten wollen, direkt neben einer Ampel kommt es auch nicht so gut.
Im Zweifel einfach bei den örtlichen Behörden kurz anfragen, die freuen sich, wenn man die Dinge vorher klärt.

Gruß,
Matthias

Ich übernehme keine Gewähr für Tipps und Berechnungen, keine Haftung für Sach- oder Personenschäden. Schaltpläne können unvollständig sein und sind Vorschläge. Ich vertrete hier lediglich meine Meinung. Alle gängigen Normen und Vorschriften sind zu beachten.
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19-01-2008, 01:18
Beitrag: #2
RE: Aussensirene nicht erlaubt
Matthias schrieb:Hallo.
Ist eine Aussensirene (mit Blitzlicht) erlaubt/ zulässig, oder unterliegt sie beim Betrieb Einschränkungen?

2. Dauer: In Deutschland darf eine "normale" Sirene/ ein Signalgeber max. 3 Minuten Lärm machen. Deshalb bitte immer die Grenzen einhalten, die in den Einbruchmeldeanlagen meist schon eingestellt sind für den Sirenenausgang.

Hallo Matthias, die zeitliche Begrezung der akustischen Meldung auf max. 3 Minuten (das Blitzlicht kann bis zum Unscharfschalten weitermachen, es soll ja schließlich auch den Interventionskräften eine Orientierung geben) gilt aber auch nur für die Sirenen, die außen am Objekt montiert sind, für die im Objekt montierten Innensirenen (schaffen auch so an die 85-95 db(A) bei 1m Abstand) gelten keine zeitlichen Begrenzungen! Also, wenn es im Objekt keine kleinen Kinder oder gar Haustiere gibt (gerade Hund und Katze reagieren "etwas" gereizt auf die sehr fiese Frequenz dieser Innensirenen - klar, die hören auch viel höhere Töne als wir Menschen), immer den Innensirenenausgang der Zentrale auf Dauer=unendlich einstellen, dann kreischt sie solange, bis der Alarm quittiert wird... Schließlich sollen es die Täter im Objekt schön ungemütlich haben! Bis die alle Innensirenen von der Wand geholt haben, sind sie taub oder es bluten ihnen zumindest die Ohren...

Aber du hast vollkommen Recht, immer und grundsätzlich mit Sinn und Verstand montieren - man muss den Nachbarn schließlich nicht mit Gewalt ärgern...

Grundsätzlich dient heutzutage in den meisten Gebieten der Außensignalgeber (egal, ob mit oder ohne Blitzleuchte) nur noch zur Abschreckung von irgendwelchen Junkies, die auf der Suche nach Bargeld "mal kurz" in ein Haus einsteigen, ohne vorher groß geplant zu haben ("Gehen wir lieber beim Nachbarn rein, da hängt keine Sirene am Haus...") oder eben zur optischen Orientierung der Interventionskräfte (Polizei, Wachdienst oder Feuerwehr); Profi-Einbrecher dürften sich von einer Außensirene nicht mehr abschrecken lassen, schließlich gibt es Mittel und Wege, diese auch ohne Auslösung des Sabotagealarms außer Gefecht zu setzen... Ich sag' nur Bauschaum und Pudelmütze...
Nichtsdestotrotz habe ich nur eine Anlage ohne sichtbare Außensignalgeber laufen: es handelt sich um eine denkmalgeschütze Fassade, deshalb liegen die (akustischen) Signalgeber im Dachüberstand - das dämpft zwar etwas, funktioniert aber genauso gut... Wink

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