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Rechtliche Aspekte von Videoüberwachung
07-01-2016, 21:53
Beitrag: #1
Rechtliche Aspekte von Videoüberwachung
Da das Betreten von Wald und Wiese praktisch jedem Bürger erlaubt ist, sehe ich ohne Einfriedung oder Nutzung, z. B. durch Vieh massive rechtliche Probleme auf Dich zukommen.

Die Videoüberwachung außerhalb der Einfriedung war insgesamt anlassunbezogen und stellt für sich schon einen Eingriff in die informative Selbstbestimmung (Bitte für diesen Begriff nicht die Abkürzung aus den Anfangsbuchstaben verwenden. Die sind im moment sehr unbeliebt. Tim) Dritter dar. Bildgebende Maßnahmen, bei denen der Dritte erkannt wird, sind ein NoGo.

Wenn, dann nur Bewegungsmelder o. ä., auf denen die Person nicht erkannt wird. Solltest Du nach momentanen Status (keine Einfriedung) auch noch Maßnahmen gegen die "Eindringlinge" in Erwägung ziehen, werden diese schnell zum Bumerang. Du selbst sitzt schneller auf der Anklagebank, als Du denkst.
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07-01-2016, 22:11
Beitrag: #2
RE: Überwachen von grosser Wiese
Immer dieses Palaver über das was ich darf oder nicht, ist einfach Käse
Der TE will wissen was auf seiner Wiese los ist und gut ist.
Er rennt dann hin und gibt Laut.
Da muss nicht immer gleich mit der Gesetzeskeule hergeläutet werden.
Irgendwas muss da schon passiert sein, damit man tätig wird.
Ich habe an meinem Gelände auch Videokameras, die das Gelände verlassen und es hat mich noch keiner angezeigt. Wie auch, wie willst du mir beweisen, dass das so ist, wenn ich damit nicht hausieren gehe? Ich habe ein Aussengelände, nicht umfriedet und die Postboten, Paketfahrer, Spediteure und Besucher sehen alle die Kameras und keiner hat bis jetzt einen Laut gegeben.
Ganz im Gegenteil, die Fahrer sind froh darüber, dass sie eine Abstellgenehmigung mit Videoüberwachung haben, sie sind somit auch auf der sicheren Seite, wenn sie ihre Arbeit richtig machen.
Ich mache sehr oft verdeckte Videoaufnahmen und habe alle durch die gerichtliche Verwertung gebracht. Wenn du weißt wie es geht und der Staatsanwalt mitspielt, läuft das.
Alles auf dieses Gesetzesgedönse zu schieben bringt niemanden weiter.
Das Bundesdatenschutzgesetz gibt sehr wohl Auslegungsmöglichkeiten.
Du musst den Staatsanwalt nur dazu bringen, deine Videobilder haben zu wollen und schon ist das ganze Makulatur.
Wie so vieles, ist alles eine Frage der Auslegung.
Also höre auf, hier so zu pauschalieren.
Bis jetzt habe ich nicht eine Videokamera, die wir installiert haben, abgeschaltet oder abgebaut. Eine professionelle Einrichtung vorausgesetzt, kann da einiges antreten, dem nehme ich den Wind schon aus den Segeln.
Stichwort: temporär, Privatmasking, Speicherdauer.
Alles Variablen, mit denen ich arbeiten kann.

Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung!
Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe)
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08-01-2016, 09:55
Beitrag: #3
RE: Überwachen von grosser Wiese
... Pinkeln siehst..
Mag sein, bin mir da aber keiner Schuld bewusstBig Grin
Zu 2, sicherlich findet jeder seinen MeisterBig Grin
Deswegen aber vordergründig alles negieren zu wollen, ist auch nicht der Königsweg.
Auch ich überwache keine Nachbargrundstücke oder stelle moralisch verwerfliches Material ins Netz.
Wenn du aber mal einen erwischt hast, der jeden Tag in eine kleine Kapelle schei...t und sonstigen Schweinkram veranstaltet, so bekommt deine Reputation einen anderen Wert.
Immer gleich vor den Kadi zu rennen ist eine typisch deutsche Eigenheit.
Manche Sachen lassen sich anderweitig effektiver lösen. My
Aber dazu brauchts Stabiles Bildmaterial.
Was momentan natürlich mit Drohnen etc abgeht ist nicht in Ordnung.
Aber dafür zähle ich mich zu den Fachleuten. Selbst die Kripo war schon bei uns und hat beauftragt.
Der Einzelfall entscheidet. Solange das so bleibt, ist für mich erstmal alles gut.

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08-01-2016, 09:57
Beitrag: #4
RE: Überwachen von grosser Wiese
Hallo FINA,

ein Hotelbetreiber in einer deutschen Großstadt bekommt Post von einem Anwalt. Auftraggeber des Anwalts ist ein Arzt. Der Arzt sieht durch die Dome-Kameras an der Fassade des Hotels sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Der Anwalt verlangt das Abschalten und Demontieren der Kameras. Tage später sind die Kameras mit blauen Müllsäcken verhangen.

Das Hotel zieht ein Beratungsunternehmen hinzu. Dieses nimmt Kontakt zur Landesdatenschutz-Kommission auf, schildert die Problematik und entwickelt ein neues Konzept. Jeder Kamera wird ein Ziel zugeordnet. Ist kein Ziel erkennbar, muss die Kamera weg. Die Videoüberwachung wird drastisch heruntergefahren. Statt Dome-Kameras kommen nun normale Kameras zum Einsatz, bei denen die Blickrichtung zu erkennen ist.

Das ist kein konstruiertes Beispiel, sondern Business as usual. Es gibt in unseren Städten viele Objekte, denen so eine Geschichte blüht.

Gruß Jörg
________________________________________________________
Technische Anfragen sind im Forum besser aufgehoben als in meinem
Postfach, bitte keine entsprechenden PNs - danke.
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08-01-2016, 10:16
Beitrag: #5
RE: Überwachen von grosser Wiese
(08-01-2016 09:55)funkistnichtalles schrieb:  ... Pinkeln siehst..
Mag sein, bin mir da aber keiner Schuld bewusstBig Grin

War doch nur ein Beispiel ... Wink ... ging mir eher um das vom TO angestrebte Visualisieren in einem Onlineportal.


(08-01-2016 09:57)Time_to_wonder schrieb:  Das ist kein konstruiertes Beispiel, sondern Business as usual. Es gibt in unseren Städten viele Objekte, denen so eine Geschichte blüht.

Stimmt ... leider.
Ändern könnte man das nur, wenn man bestimmte individuelle Befindlichkeiten dem Allgemeinwohl unterordnen würde - das ist Sache des Gesetzgebers.
Im Klartext: es ist egal ob Hr. Doktor mit einer Nutte im Arm vor dem Hotel gefilmt wird, so lange man dadurch einen Terroranschlag verhindern, oder einen Vergewaltiger überführen kann.
Das es grundsätzlich funktioniert sieht man am Beispiel Großbritannien.
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08-01-2016, 10:31
Beitrag: #6
RE: Überwachen von grosser Wiese
Wahre Worte.

Ob es dem Arzt jetzt besser geht, ist nicht überliefert. Aber auf alle Fälle geht es dem Anwalt besser...

Zum Thema. Ein Zaun, der die juristische Grenze eindeutig aufzeigt, ist sicher die beste Idee im ganzen Thread.

Gruß Jörg
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08-01-2016, 11:07
Beitrag: #7
RE: Überwachen von grosser Wiese
Ptz dome und direkt erkennbare Richtung ist wohl ein ganz anderes Thema
Sollte bei oeffentlich schon klar sein
Damit gehst du diversen Diskussionen von vorneherein ausm Weg

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08-01-2016, 12:15
Beitrag: #8
RE: Überwachen von grosser Wiese
Oha...
ich hab da was überlesen. Die TE schrieb da auch von Vandalismus. Gleichwohl dies kein Straftatbestand ist, stellen die damit in Zusammenhang stehenden Tathandlungen u. U. ein mit Blick auf die Güterabwägung ausreichendes berechtigtes Interesse und damit einen Rechtfertigungsgrund dar.

Allerdings werde ich auch nicht aufhören, entsprechende Hinweise immer zu geben.
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08-01-2016, 12:35
Beitrag: #9
RE: Überwachen von grosser Wiese
Hallo Jungs,

Ihr habt es schon wieder getan und einen bestehenden Threat geentert Cool und eine neue Richtung gegeben.

Bitte Macht dafür einen eigenen Threat auf. Da könnt Ihr Euch dann austoben.

Gruß Tim

Ich habe nicht auf jede Frage die passende Antwort,
aber zu jeder Antwort die passende Frage.
Auch wenn es Wenige ärgert, im Zweifelsfall geht mir Information vor Rechtschreibung.
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23-01-2016, 01:43
Beitrag: #10
RE: Überwachen von grosser Wiese
(07-01-2016 22:11)funkistnichtalles schrieb:  Ich habe an meinem Gelände auch Videokameras, die das Gelände verlassen und es hat mich noch keiner angezeigt. Wie auch, wie willst du mir beweisen, dass das so ist, wenn ich damit nicht hausieren gehe? Ich habe ein Aussengelände, nicht umfriedet und die Postboten, Paketfahrer, Spediteure und Besucher sehen alle die Kameras und keiner hat bis jetzt einen Laut gegeben.
Auch mir macht es im Prinzip nichts aus. Aber wenn einer nicht will, wird er es Dir mit der Gesetzeskeule läuten Tongue

(07-01-2016 22:11)funkistnichtalles schrieb:  Ich mache sehr oft verdeckte Videoaufnahmen und habe alle durch die gerichtliche Verwertung gebracht. Wenn du weißt wie es geht und der Staatsanwalt mitspielt, läuft das.

Kein Wunder. Mir ist bis dato kein Strafgericht bekannt, welches ein Verwertungsverbot trotz rechtswidrig erlangter Videobeweise ausgesprochen hätte.

(07-01-2016 22:11)funkistnichtalles schrieb:  Du musst den Staatsanwalt nur dazu bringen, deine Videobilder haben zu wollen und schon ist das ganze Makulatur.

Der Staatsanwalt will die Bilder immer haben. Er ist auch nicht der, der über das Verwertungsverbot entscheiden würde, wenn es denn soweit käme.

Er entscheidet auch i. d. R. nicht über eine Ahndung, sondern der von der rechtswidrigen Maßnahme Betroffene.

Wenn Du bislang nicht zur Rechenschaft gezogen worden bist, kann das viele Gründe haben:

- Abschluß des Verfahrens durch akzeptierten Strafbefehl, 407 StPO,
- Einstellung 153 ff StPO,
- Absprache 257c StPO,
- weil der Angeschuldigte sich (fahrlässig) selbst verteidigte und seine Rechte nicht kennt,
- weil der Verteidiger eine Niete war,
- weil der Betroffene einfach verzichtete

usw. oder weil Du vielleicht wirklich alles richtig gemacht hast. Smile
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23-01-2016, 08:01
Beitrag: #11
RE: Rechtliche Aspekte von Videoüberwachung
<na also, konstruktive Diskussion geht dochBig Grin
Es ist im Prinzip so:
Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand.
Es zählen sowohl die Gesetze, die Kommentare hierzu und die Auslegung des Richters/Richterin.
Dass der Staatsanwalt die Bilder immer haben will, ist richtig.
Ob er sie auch bekommt
Die sogenannten Kosten der Staatsanwaltschaft, auf die man sich beziehen kann, sind ein Bestandteil, den die wenigsten kennen.
Bei jeder Bankenauswertung zahlen die Behörden für die gelieferten Bilder Geld, egal welcher Qualität.
Bei uns in der Region kooperiert sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft mit den Errichtern. Kann sein, dass das in Ballungszentren anders gehandelt wird, ich kann nur für meine Situation sprechen.
Die geht dahin, dass mir noch nichts "geläutet" wurde.
Einmal war es "brenzlig", da hat der Anwalt einen auf dicke Hose machen wollen.
Auf die Nachfrage des Richters, nachdem er und der Staatsanwalt mit ihm die Bilder und die entsprechende Straftat ihm Richterzimmer gezeigt haben, ob das Verfahren weiter in der Art geführt werden solle, haben die den Rückzieher gemacht.
Wie es ausgegangen ist, kriegst ja nicht mit. Die Urteile sind ja teilweise nicht öffentlich.
Ich sehe der Problematik Videoüberwachung nach den aktuellen Geschehnissen absolut entspannt.
Ich betreue in meiner Kundschaft zwei Richter und zwei Staatsanwältinnen.
Die Tasse Kaffee nach dem Service, gerne auch abends, nehme ich gerne als kostenlose Rechtsberatung.CoolCool

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23-01-2016, 15:13
Beitrag: #12
RE: Rechtliche Aspekte von Videoüberwachung
(23-01-2016 08:01)funkistnichtalles schrieb:  Bei jeder Bankenauswertung zahlen die Behörden für die gelieferten Bilder Geld, egal welcher Qualität.
Bei uns in der Region kooperiert sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft mit den Errichtern. Kann sein, dass das in Ballungszentren anders gehandelt wird, ich kann nur für meine Situation sprechen.
Die geht dahin, dass mir noch nichts "geläutet" wurde.

Es geht nicht um die Bankenauswertung. Hier wird Dir auch keiner was läuten. Dies geht aus meinem Post

(23-01-2016 01:43)Sicherheitsmanager schrieb:  
(07-01-2016 22:11)funkistnichtalles schrieb:  Ich habe an meinem Gelände auch Videokameras, die das Gelände verlassen und es hat mich noch keiner angezeigt. Wie auch, wie willst du mir beweisen, dass das so ist, wenn ich damit nicht hausieren gehe? Ich habe ein Aussengelände, nicht umfriedet und die Postboten, Paketfahrer, Spediteure und Besucher sehen alle die Kameras und keiner hat bis jetzt einen Laut gegeben.
Auch mir macht es im Prinzip nichts aus. Aber wenn einer nicht will, wird er es Dir mit der Gesetzeskeule läuten Tongue

eigentlich recht eindeutig hervor. Es geht präzise um Deine Kameras rund um Dein Grundstück. Diese Überwachung wird nicht legaler, auch wenn Dir noch keiner was geläutet hat oder wenn Du mit Richtern und anderen Organen der Rechtspflege Kaffee trinkst.
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23-01-2016, 16:18
Beitrag: #13
RE: Rechtliche Aspekte von Videoüberwachung
Möchtest du mir jetzt allen Ernstes einreden, dass ich etwas illegales am Laufen habe?

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23-01-2016, 17:38
Beitrag: #14
RE: Rechtliche Aspekte von Videoüberwachung
Danke für den Post Arrow Ich wusste, Du hast mich nicht auf "Ignorieren" gesetzt. User wie Du machen sowas nicht Big GrinBig GrinBig Grin

Nur das wollte ich wissen.

Bei der Forengemeinde möchte und muss ich mich entschuldigen. Auch das obige Vorgehen ist kein positiver Charakterzug.

@funkistnichtalles
Die anlassunbezogene, dauerhafte Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Räumen durch Private ist regelmäßig illegal. Was Du am Laufen hast, wie Du das umgesetzt hast und wo Deine Kameras aufnehmen oder nicht, weisst nur Du. Das und eine weitere Bewertung lasse ich dahingestellt und es ist mir, wie schon mal geschrieben, auch egal. Ich war noch nicht vor Ort. Allerdings habe ich wohl den Interpretationsspielraum Deines Beitrages ausgenutzt (ja, ich weiß, das darfst nur Du, sorry). Sollten hierbei falsche Verdachtsmomente hervorgerufen worden sein, bedaure ich das. Es liegt mir fern, etwas zu unterstellen.

Zukünftig werde ich Dir das monopolistische Recht zugestehen, Fragen und Beiträge nach Deinem freiem Ermessen auszulegen und Deine dann sicher immer passenden Antworten achten. Ich werde Zurückhaltung üben.

Das war dann auch schon das letzte Off-Topic, uns beide betreffend.
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23-01-2016, 17:53
Beitrag: #15
RE: Rechtliche Aspekte von Videoüberwachung
Du brauchst niemandem "monopolistische" Rechte einräumen.
Du musst nur mal akzeptieren, dass deine Ausdrucksweise anmaßend ist.
Legal-illegal kann man ohne weiteres durch zulässig- nicht zulässig ersetzen.
Somit kommst du nicht mehr als zeigefingernder, gesetzestreuer Oberschullehrer rüber. Cool::Big Grin
Was in den Vorschriften steht, die manchmal äußerst durchwachsen formuliert und nur durch seitenweise Kommentare auszulegen sind, wissen hier viele selbst.
Jede Videoüberwachung kann im allgemeinen als Einzelfall betrachtet werden und wird vor Gericht auch so behandelt. Jeder der eine Videoüberwachung betreibt, muss das wissen oder weiß das. Da wir wissen, wie wir zu argumentieren haben, kommt es gerade mal nicht zu einem Verfahren.
Es geht hier darum, nicht pauschal drüber zu bügeln und jedem zu sagen, was er zu tun und zu lassen hat.
Auch wir raten regelmäßig von Videoanlagen ab, wo es offensichtlich ist, dass Probleme entstehen können.
Im Zweifelsfall wird es trotzdem installiert und dann "zurechtgebogen"
Auch das ist gängige Praxis.
Denn das Geschäft ist hart, und läuft so: installiere ich es nicht, machts ein anderer.
Somit kann ich zumindest den Versuch machen, den Auftraggeber in die "richtige" Richtung zu bringen.
Das ignore bezog sich auf den anderen Thread. Big Grin

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23-01-2016, 18:46
Beitrag: #16
RE: Rechtliche Aspekte von Videoüberwachung
@funkistnichtalles
Ich danke Dir für Deine offenen und auch besonnenen Worte.

Es liegt mir fern, anmaßend und oberlehrerhaft zu sein. Mein beruflicher Alltag besteht eben mehr aus zu beachtenden Gesetzen und Normen, sodass es hier wohl generell zu unterschiedlichen Ausdrucksweisen kommt. Sofern dies anmaßend und oberlehrerhaft rüberkommt, bedaure ich das.

Lass uns ein wenig die Luft aus dem Ganzen nehmen. Blush
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23-01-2016, 18:57
Beitrag: #17
RE: Rechtliche Aspekte von Videoüberwachung
Hallo,

es ist einfach hilfreich hier nur das Thema zu besprechen und persönliches auch persönlich zu machen. Angel

Ich kann es auch nicht leiden, wenn sich zwei in einem Restaurant lautstark erklären wer nun recht hat und es so die gesammelte Gemeinde daran teilhaben läst.

Aber das ist wohl zu viel verlangt. Blush

Gruß Tim

Ich habe nicht auf jede Frage die passende Antwort,
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Auch wenn es Wenige ärgert, im Zweifelsfall geht mir Information vor Rechtschreibung.
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29-01-2016, 12:46
Beitrag: #18
RE: Rechtliche Aspekte von Videoüberwachung
Bin beim Stöbern durch das Forum hier auf dieses Thema gestoßen.

Der EuGH hat das eigentlich ziemlich klar ausgedrückt:
http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20150074

Damit ist die Videoüberwachung per se nicht "strafbar", sondern Dritte, die sich belästigt, weil aufgenommen, fühlen, haben einen Anspruch auf Schadensersatz. Nun kann jeder überlegen, wie er damit umgeht.
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29-01-2016, 14:24
Beitrag: #19
RE: Rechtliche Aspekte von Videoüberwachung
Ein Glück, dass der EUGH ein zahnloser Tiger ist.
Man kann ja mal versuchen, phrophylaktisch Schadenersatz einzuklagen. Erstmal musst du beweisen, dass du aufgenommen wurdest,
dann berechtigt dies dich vielleicht zur Klage. dann must du nach weisen, dass du in deinen Rechten beeinträchtigt wurdest.
Dann wird geprüft, ob ein übergeordnetes Interesse besteht. Dann ....
Es ist wie mit den Eunuchen. Sie wissen wie es geht, aber sie kriegen nichts auf die Reihe.

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29-01-2016, 15:27
Beitrag: #20
RE: Rechtliche Aspekte von Videoüberwachung
(29-01-2016 14:24)funkistnichtalles schrieb:  Erstmal musst du beweisen, dass du aufgenommen wurdest,
dann berechtigt dies dich vielleicht zur Klage. dann must du nach weisen, dass du in deinen Rechten beeinträchtigt wurdest.
Dann wird geprüft, ob ein übergeordnetes Interesse besteht. Dann ....

Genau, und bei Schadensersatzansprüchen musst Du auch erstmal darlegen, dass Dir überhaupt ein Schaden entstanden ist...
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