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Vorschrift bzgl. Telefonleitung
17-03-2012, 16:41
Beitrag: #1
Vorschrift bzgl. Telefonleitung
Hallo,
ist es zulässig über eine ISDN-Leitung, neben dem Wählgerät auch eine andere Anwendung zu betreiben?

Konkret soll über diesen Anschluss noch ein EC-Cash Terminal betrieben werden und sonst nichts. Hängt das womöglich von der VDS-Einstufung ab?

Gruß
nonesense
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17-03-2012, 17:14
Beitrag: #2
RE: Vorschrift bzgl. Telefonleitung
Soweit das Wählgerät vorgeschaltet ist, ist das kein Problem. D. h. das Wählgerät ist das erste Element im ISDN Bus. Alle weiteren Geräte, z.B. TK-Anlagen werden dann direkt an das Wählgerät geschaltet. Im Normalfall schaltet das Wählgerät nun die ISDN Leitung durch. Im Alarmfall kann die Leitung unterbrochen werden und ein Alarm abgesetzt werden.


Grüße
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17-03-2012, 23:14
Beitrag: #3
RE: Vorschrift bzgl. Telefonleitung
Vorsicht!
Wählgeräte und Cash-Terminals vertragen sich häufig nicht.
Die Ursache dafür ist häufig dieselbe Datenübertragung über den D-Kanal.

gruss der Elektrickser

Wer Rechtschreibfähler findet,darf sie behalten!
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18-03-2012, 10:35
Beitrag: #4
RE: Vorschrift bzgl. Telefonleitung
Hallo und danke für die Antworten.

Die waren beide sehr informativ.

Die Leitung wird also durch das Wählgerät durchgeschleift und im Alarmfall physikalisch unterbrochen um sie egoistisch für sich zu reservieren.

Bzgl. des D-Kanals ist also vorab zu klären, ob beide Geräte diesen verwenden.

Grüße
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18-03-2012, 14:15
Beitrag: #5
RE: Vorschrift bzgl. Telefonleitung
ja, wobei das Wählgerät Telefonate zu bestimmten Rufnummern, im Standartfall 110,112,19222 nicht unterbricht, sondern wartet bis wieder aufgelegt wird.
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