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WARTUNGSVERTRAG D22
02-04-2016, 20:03
Beitrag: #1
WARTUNGSVERTRAG D22
hallo zusammen.

Bei mir wird es die Anlage D22 werden. KfW-Zuschuss genehmigt.

Nun kam das Gespräch auf einen Wartungsvertrag. Dieser soll jährliche Kosten von 150-180 Euro betragen (es wird ein Stundenlohn von 65 Euro berechnet)

Ist so ein Wartungsvertrag üblich / notwendig / vorgeschrieben?
(z.B. um bei der Versicherung einen möglichen Rabatt zu erhalten oder im Schadenfall eine Leistung der Versicherung zu erhalten)?

Sind die Kosten "im Rahmen"?

Wird dann bei Auftragserteilung dieser Wartungsvertrag gemacht (mit Vereinbarung / Festschreiben der Kosten)?

LG Axel Baetz
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03-04-2016, 08:27
Beitrag: #2
RE: WARTUNGSVERTRAG D22
Hallo Herr Baetz,


ein Wartungsvertrag ist keine Pflicht. Dennoch empfehle ich dringend einen Wartungsvertrag abzuschließen.
Es wird Situationen geben, wo Sie mal schnell Hilfe von Ihrem Facherrichter benötigen. Die meisten Errichter lassen für Wartungskunden dann alles stehen und liegen.
Auch ist es ein sehr beruhigendes Gefühl, wenn man die EMA jährlich durchchecken lässt, so dass man sicher sein kann, daß sie zuverlässig funktioniert.


Ob die Kosten im Rahmen liegen, hängt ein wenig davon ab, was an Leistungen im Vertrag enthalten ist.
65,- EUR für einen wirklich gut ausgebildeten Fachmann sind m.E. durchaus angemessen.

Hier mal eine Anekdote: Wir haben eine Tecalor Erdwärmepumpe. Aus Bequemlichkeit hatte ich mal den Stiebel-Eltron Kundendienst bestellt. Es sollte ein Schütz gewechselt werden (Was ich notfalls hätte selber machen können). Der Kundendienst rechnete pauschale (!) Wegekosten von ca. 120 EUR ab und hatte einen Stundenlohn ebenfalls von deutlich jenseits 100 EUR/h. Mich traf der Schlag. Aber so ist das nun mal, gut ausgebildetes Fachpersonal ist für 30 EUR nicht zu haben.

Dipl. Ing. Stefan Brandt, Oberhausen, info@heimtek.de, www.heimtek.de
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04-04-2016, 19:46
Beitrag: #3
RE: WARTUNGSVERTRAG D22
Als Laie kann ich dir nicht sagen, wie so ein Wartungsvertrag im Einzelnen aussieht. Lass Dir doch mal einen Entwurf geben.

Grundsätzlich wäre ich dringend dafür die Firma auch mit der dauerhaften Wartung zu beauftragen. Das wird dann in der NSL hinterlegt und wenn ein Problem auftaucht können die sich sofort kümmern auch wenn Du mal im Urlaub bist.

Warum die nun aber jährlich auf ca. 3 Arbeitsstunden bei einer Daitem kommen? Die Batterien halten ja ewig und sonst ist da nicht viel zu machen. Wahrscheinlich haben die das auf einen Durchschnitt runtergerechnet und darin den Batterietausch berücksichtigt.

Den Stundenlohn finde ich angemessen. Was ist mit Anfahrt?

Lass Dir doch ein konkretes Angebot machen und schaue es Dir an.

Hätte ich meine Anlage nicht selbst installiert würde ich auch einen Wartungsvertrag abschließen.
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13-04-2016, 16:12
Beitrag: #4
RE: WARTUNGSVERTRAG D22
Ich würde nicht die Jahressumme durch den Stundenlohn teilen - falsche Kalkulation.

Abhängig ist der Vertrag u.a. von der Entfernung des Fachbetriebes zum Kunden. Hinzu kommt die Anzahl der Melder und die Art. Ich denke, Bewegungsmelder sind aufwendiger zu kontrollieren als ein Fensterkontakt. Die geschilderten Kosten sind i.O. Wichtig ist es hier jedoch den Umfang klar zu definieren.

Daitem gibt 5 Jahre Garantie im Rahmen eine Verlängerung. 2 Jahre ist kein Thema (gesetzliche Regelung) aber was passiert wenn nach z.B. 4 Jahren ein Melder ausgetauscht werden muss (auch innerhalb der gesetzl. Gewährleistung)? Wir haben deshalb diese Kosten dann mit unserem Vertrag abgedeckt - zusätzlich zu einem jährlichen Check (Einstellung etc.). und zahlen nur wenig mehr.

Und zum Thema Batteriewechsel:
Bei den Rauchmeldern nicht möglich, denn diese müssen nach 10 Jahren generell komplett getauscht werden. Leider wird dies häufig vergessen zu erwähnen.

Nach "Findungsphase" nun Daitem D22 gewählt. Weise Entscheidung !!
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13-04-2016, 17:37
Beitrag: #5
RE: WARTUNGSVERTRAG D22
(13-04-2016 16:12)Emergency schrieb:  Daitem gibt 5 Jahre Garantie im Rahmen eine Verlängerung.

Kannst Du mal bitte übersetzen was Du hiermit meinst?
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13-04-2016, 17:39
Beitrag: #6
RE: WARTUNGSVERTRAG D22
Im Wartungsvertrag sind die Leistungen zu benennen, die erbracht werden.
Z. B.

Jährliche Inspektion mit Funktionstest aller Komponenten.
Alle 2 Jahre Austausch aller Batterien.
Prüfung der Alarmierung zur NSL.
Abgleich der Berechtigungen.
Überprüfüng der aufgelaufenen Störungen.
Ggf. Feiertagsprogrammierung.
Ggf. notwendige Konzeptänderungen.
USW.

Das kann man alles definieren und als Festpreis
zugrunde legen. Je genauer, umso besser.


LG megagramm

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13-04-2016, 17:41
Beitrag: #7
RE: WARTUNGSVERTRAG D22
(13-04-2016 17:39)megagramm schrieb:  Alle 2 Jahre Austausch aller Batterien.

Hier geht es um eine D22 ... Lightbulb
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13-04-2016, 17:47
Beitrag: #8
RE: WARTUNGSVERTRAG D22
(13-04-2016 17:37)Funkalarmprofi schrieb:  
(13-04-2016 16:12)Emergency schrieb:  Daitem gibt 5 Jahre Garantie im Rahmen eine Verlängerung.

Kannst Du mal bitte übersetzen was Du hiermit meinst?

Zitat von Daitem:

Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass wir als Hersteller über die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten hinaus eine kostenlose Garantieerweiterung von zusätzlich drei Jahren anbieten.
Voraussetzung hierfür ist das Einsenden eines Antrags auf Garantieerweiterung zu unseren Händen. Die Garantie gilt ausschließlich für die von Atral-Secal verkauften D22-Produkte, nicht jedoch für Batterien (Akkus, Lithiumzellen, usw.) und sonstiges Verbrauchsmaterial.
Nähere Informationen zu den Garantiebedingungen finden Sie in der angehängten Datei (dem Garantieblatt des Alarmsystems D22). Während der zusätzlichen drei Jahre Garantie tauschen wir kostenlos ein möglicherweise defektes Gerät um. Etwaige weitere Leistungen des Facherrichters sind hierin nicht enthalten.

Nach "Findungsphase" nun Daitem D22 gewählt. Weise Entscheidung !!
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13-04-2016, 18:12
Beitrag: #9
RE: WARTUNGSVERTRAG D22
Normale 5 Jahre Garantie (keine Gewährleistung) - ohne Einschränkung ... Punkt.

In meinem Vertrag mit Daitem ist klar geregelt, dass ich als Händler der Erfüllungsgehilfe des Herstellers bin.
Die Garantie beinhaltet also auch den Austausch der Komponente durch den Errichter - dafür brauchst Du keinen Wartungsvertrag. Die angeführten "etwaigen weiteren Leistungen" sind Arbeiten, die über den Austausch bzw. die Wiederherstellung des Systems hinaus gehen.
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13-04-2016, 19:51
Beitrag: #10
RE: WARTUNGSVERTRAG D22
ja bei Daitem halt alle 5 Jahre Batteriewechsel, ist mir schon bewußt. Sollte halt allgemeingültig sein.

LG megagramm

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