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Geeignete IP Kamera/ Gesetzeslage
23-08-2016, 12:32
Beitrag: #1
Geeignete IP Kamera/ Gesetzeslage
Hey, ich habe eine paar sicherheitstechnische Fragen. Bin ganz neu hier, hallöchen erstmal.

Wir möchten für zu Hause eine Überwachungskamera kaufen. Also es soll unser eingangs und innenbereich abgesichert werden. Sind diese IP Kameras eigentlich dafür geeignet und legal?
Es handelt sich ja schließlich um mein Eigentum, kein Fremder hat darin etwas verloren und wenn ich möchte kann ich doch dort filmen?! Naja im Grunde ist es mir auch relativ egal, da ich sowieso eine Überwachungskamera mit Alarmfunktion installieren werde.
Ständig wird nämlich bei uns etwas zerstört und ich vermute, dass es sich um immer die selben Leute handelt, leider kommt man denen mit den herkömmlichen Methoden nicht auf die Spur.

Ich habe mir für den Innenbereich dieses Model Instar-ip-kamera-6014 und für den Außenbereich diese Trendnet-tv-ip311pi ausgesucht. (Werbe Link entfernt. Gruß Tim)

Hat einer Erfahrung mit diesen Produkten? Die Instar scheint auf jeden Fall extrem gut geeignet zu sein, da die im Bekanntenkreis gewerblich verwendet wird, sogar 5 Stück gleichzeitig....
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23-08-2016, 12:44
Beitrag: #2
RE: Geeignete IP Kamera/ Gesetzeslage
2x denselben Shop verlinkt, der Post na ja ich frag mal, mach es aber trotzdem.
Stellt sich die Frage ob das verkappte Werbung sein soll?
Instar und gewerblich? Wer es braucht. Legal? Sollen wir dir das wirklich beantworten??

Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung!
Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe)
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23-08-2016, 16:53
Beitrag: #3
RE: Geeignete IP Kamera/ Gesetzeslage
Wenn es wirklich eine ernsthafte Anfrage sein soll, dann bitte hier mal ein wenig schauen. Anfragen zu IP Kameras gab es schon etliche hier. Da gibt es Infos ohne Ende zu finden.

Rechtsberatung können wir Dir keine geben, dafür gibt es Fachleute. Aber berechtigtes Interesse? Andere Möglichkeiten ausgeschöpft? Privater Grund? Eingefriedet? Hinweis auf Überwachung? usw usw sind da zu klären/zu bedenken.

Gute Kameras werden hier auch immer wieder empfohlen. Die von Dir genannten sind da eher nicht dabei. Preiswert geht es aus meier Sicht bei Hikvision los und geht weiter. Lupus, Axis, UTC, Mobotix usw. werden auch häufig genannt.

Die Frage ist, was soll aufgezeichnet werden. Soll das System passiv vor sich hin arbeiten oder auch alarmieren? Wie sind die Lichverhältnisse? Was soll erkannt werden? Aufnahmeabstand? Strom und Videoleitung oder IP-Leitung liegen? Wird wettergeschützt installiert....

Viele viele Fragen! Also wenn Du es ernst meinst, dann benötigen wir mehr Infos. Solltest Du nur Werbung platzieren wollen, schäm Dich!!!
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30-08-2016, 09:33
Beitrag: #4
RE: Geeignete IP Kamera/ Gesetzeslage
Achso okay, schade dass man hier nur Vorwürfe bekommt Big Grin
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30-08-2016, 10:06
Beitrag: #5
RE: Geeignete IP Kamera/ Gesetzeslage
Hallo Wolfgang,

also ich finde, dass in #3 jede Menge Antworten und Lösungsansätze stecken, Deine Behauptung, nur Vorwürfe zu bekommen ist nicht zutreffend. Angry

Gruß Jörg
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30-08-2016, 11:28
Beitrag: #6
RE: Geeignete IP Kamera/ Gesetzeslage
Meine Meinung zu Foscam, Instar dlink und sonstigem überteuertem Billgmist ist hinlänglich bekannt.
Wenn ich was passables möchte, geht es bei Hikvision los. Da aber jeder die drehbaren Plastikteile haben will, soll es so sein. Gewerblich kann ich da nur Kopfschütteln.Mag sein, dass das ne Zeitlang funktioniert. Aber die Erfahrung zeigt was anderes.
Jede Woche kommt so ein Fred auf, wo die Sache wiedergekäut wird. Einfach mal die Suchfunktion benutzen und man kann sich sowas von vornerein schenken.
Dann noch so lauwarm hinterhertreten, wenn man nicht das geschrieben bekommt, was man hören oder vermitteln will. Ich denk mir meinen Teil.

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30-08-2016, 13:12
Beitrag: #7
RE: Geeignete IP Kamera/ Gesetzeslage
HIKVISION?
Sorry, aber das ist billiger China Export.
In meinen Augen dürften die ihre Produkte nicht mal in Deutschland verkaufen.
Als ich mal eine bestellt hatte, waren die nichtmal in der Lage eine deutsche Bedienungsanleitung zu liefern.
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30-08-2016, 13:17
Beitrag: #8
RE: Geeignete IP Kamera/ Gesetzeslage
(30-08-2016 13:12)Alexander79 schrieb:  Als ich mal eine bestellt hatte, waren die nichtmal in der Lage eine deutsche Bedienungsanleitung zu liefern.

Big Grin Big Grin Big Grin

Willkommen im 21. Jahrhundert!

Gruß Jörg
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30-08-2016, 13:25
Beitrag: #9
RE: Geeignete IP Kamera/ Gesetzeslage
(30-08-2016 13:17)Time_to_wonder schrieb:  
(30-08-2016 13:12)Alexander79 schrieb:  Als ich mal eine bestellt hatte, waren die nichtmal in der Lage eine deutsche Bedienungsanleitung zu liefern.

Big Grin Big Grin Big Grin

Willkommen im 21. Jahrhundert!
Auch im 21. Jahrhundert gilt das Produktsicherheitsgesetz. Wink
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30-08-2016, 13:42
Beitrag: #10
RE: Geeignete IP Kamera/ Gesetzeslage
Und da ist geregelt, dass wenn bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten sind,
um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, eine deutsche Anleitung dabeisein muss.

Nun bin ich auf Deine Interpretation zu einer IP-Kamera gespannt. Wenn Du eine findest, empfehle ich Dir den Rechtsweg. Smile

Ich habe mir letztens ein paar Schuhe gekauft, da war nicht einmal ne Anleitung dabei. Tongue

Gruß Jörg
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30-08-2016, 13:47
Beitrag: #11
RE: Geeignete IP Kamera/ Gesetzeslage
...deutsche Bedienungsanleitung
Hatte ich so noch nicht. Es kommt wohl auch immer drauf an, wo man bestelltBig GrinBig Grin

zum Thema China Export: jetzt bringst mich aber echt zum Lachen!

Entscheidend ist dann wohl, wer der Inverkehrbringer in D ist.
Somit erübrigt sich die ironische Excursion.

Schau mal genau hin, dann sieht man es schon.
Aber by the way: ich lese alles auf Englisch. Hält die Birne fit

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30-08-2016, 14:03
Beitrag: #12
RE: Geeignete IP Kamera/ Gesetzeslage
(30-08-2016 13:42)Time_to_wonder schrieb:  Und da ist geregelt, dass wenn bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten sind,
um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, eine deutsche Anleitung dabeisein muss.

Das hast du eigentlich bei allen technischen Geräten die mit Netzspannung betrieben werden.
Da eine unsachgemäße Handhabung/Installation zu Kurz, Erd oder Körperschluß führen kann.
Du kannst ja gerne mal das Netzteil in der Badewanne einstecken.
Dann wirst du sehen das bei der unsachgemäßen Verwendung des Netzteils deine Gesundheit gefährdet ist.

Das ist einfach das Problem das sich heutzutage niemand mehr drum kümmert.
Ich gehe mit dir auch fast jede Wette ein, daß die Kamera nicht die EMV Richtlinie einhält.

Kannst dich ja gerne mal mit AFUs unterhalten. Wink

(30-08-2016 13:47)funkistnichtalles schrieb:  Aber by the way: ich lese alles auf Englisch. Hält die Birne fit

Mach ich auch ab und zu.
Ändert aber nichts das es Gesetze und Regeln gibt.

Somit keine gültiges CE Zeichen und somit ist das Inverkehrbringen eine Ordnungswidrigkeit.
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30-08-2016, 14:13
Beitrag: #13
RE: Geeignete IP Kamera/ Gesetzeslage
(30-08-2016 14:03)Alexander79 schrieb:  Das hast du eigentlich bei allen technischen Geräten die mit Netzspannung betrieben werden.
Da eine unsachgemäße Handhabung/Installation zu Kurz, Erd oder Körperschluß führen kann.
Du kannst ja gerne mal das Netzteil in der Badewanne einstecken.
Dann wirst du sehen das bei der unsachgemäßen Verwendung des Netzteils deine Gesundheit gefährdet ist.

Ja, das ist mir - sagen wir - nicht ganz neu. Aber bei einer PoE-Kamera...?

Bleibt die Frage, wer Deine Bezugsquelle war. Denn beim ProdHaftG handelt sich um deutsches Recht, oder?

Gruß Jörg
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30-08-2016, 14:19
Beitrag: #14
RE: Geeignete IP Kamera/ Gesetzeslage
... EMV Richtlinie...

Wenn du danach gehen willst, kannst du so einiges aus dem Elektronikmarkt versuchen, vom Markt zu bringen.
Alle diese Werte werden unter Laborbedingungen ermittelt und gewertet. Im freien Feld sieht das alles gaaaanz anders aus.
Dann versuchst mal, was zu erreichen.

Wieviele Produkte durch dieses Raster fallen würden, keine Ahnung.
Ähnlich ist es doch mit diesen ganzen Onlineshops, die merk-und fragwürdige Preispolitik betreiben. Hier müsste der Zoll ansetzen und DAS ALLES checken.
Ein Unmöglichkeit. Du siehst dein Ansinnen?Big Grin

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30-08-2016, 16:03
Beitrag: #15
RE: Geeignete IP Kamera/ Gesetzeslage
(30-08-2016 14:13)Time_to_wonder schrieb:  Ja, das ist mir - sagen wir - nicht ganz neu. Aber bei einer PoE-Kamera...?
Hat die POE Kamera von HKIVISION keinen zusätzlichen Spannungseingang?
Keinen IO Port? Auch da muß dann stehen welche Spannung oder Potentialfrei gearbeitet werden muss. Wink

(30-08-2016 14:13)Time_to_wonder schrieb:  Bleibt die Frage, wer Deine Bezugsquelle war. Denn beim ProdHaftG handelt sich um deutsches Recht, oder?
Ja das ist deutsches Recht und das gilt für den Hersteller bzw wenn der Hersteller nicht greifbar ist eben für den Lieferanten.
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30-08-2016, 16:40
Beitrag: #16
RE: Geeignete IP Kamera/ Gesetzeslage
Mein Reden. Beschwere Dich beim Lieferanten!

Gruß Jörg
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30-08-2016, 18:52
Beitrag: #17
RE: Geeignete IP Kamera/ Gesetzeslage
(30-08-2016 13:12)Alexander79 schrieb:  Als ich mal eine bestellt hatte, waren die nichtmal in der Lage eine deutsche Bedienungsanleitung zu liefern.

Diese Untugend scheind sich jetzt zu vermehren. Ich hab ja auch nichts gegen Englisch. Aber da gehts ums Prinzip und um Respekt gegenüber dem Konsumenten. Amtssprache ist nun mal Deutsch hier. Oder hab ich was übersehen?
Aber mich dünkt es greift bis jetzt noch kein EU Gesetz das für jegliche Waren in dem Land wo diese Verkauft werden auch eine Anleitung in der Amtssprache des jeweiligen Landes beigelegt sein muss. Und wenn wir dann in DL beim Deutsch sind dann auch richtiges Deutsch bitte und nicht mit einer Grammatik und Übersetzung das es dir beim Lesen die Zähne raus haut. Den Verbraucherschutz juckt dieses Problem anscheinend nicht. Zumindest sind mir keine Beanstandungen bekannt. Den es geht munter weiter.
Aber angenommen, und man sollte ja wirklich mal anklopfen;
Konsument missversteht die Bedienungsanleitung aus diesen Gründen, oder mal wieder nur in Englisch. Klage an den jeweiligen Importeur im Schadensfall.
Wäre mal was bis zum EuGH zu streiten. Da kommt es dann auf was man von einer Amtssprache noch hält oder nun Englisch oder in diesen Breitengraden Deutschverdrehtundverwuchselt Pflicht ist beim EinkaufCool

Aber so traurig das Thema auch ist, zum Abschluss noch was zum Schmunzeln.Big Grin

http://www.themenmix.de/lustige-bedienungsanleitungen/

http://www.zuhause.de/unverstaendliche-u...3280/index

11.Gebot:
Du sollst die Alarmanlage nicht kombiniert mit einer Türverschlusseinrichtung deaktivieren.
—-
Fragen bitte immer ins Forum und nicht meinen Postkasten anfüllen. DANKE!
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31-08-2016, 07:39
Beitrag: #18
RE: Geeignete IP Kamera/ Gesetzeslage
Hallo,

(30-08-2016 18:52)evertech schrieb:  Aber mich dünkt es greift bis jetzt noch kein EU Gesetz das für jegliche Waren in dem Land wo diese Verkauft werden auch eine Anleitung in der Amtssprache des jeweiligen Landes beigelegt sein muss.

ob Gesetz oder Verrordnung weiß ich nicht, aber wenn jemand in Europa ein Produkt verkauft, egal ob selbst hergestellt oder importiert, also als sogenannter Erstinverkehrbringer, dann darf er das nur, wenn er eine Anleitung in Landessprache beilegt und zwar für jedes Land in dem das Produkt verkauft wird.

Haben wir uns nicht schon alle einmal "geärgert" das bei einem Fön eine "Tapete" mit gefühlt 20 Sprachen dabei liegt.

Ist das nicht der Fall, dann liegt ein Magel vor und der Kunde hätte Anspruch zur Wandlung (Sprich Rückgabe und Geld zurück). Gegebenenfalls muss man das halt "einklagen".

Allerdings wird der Anspruch auf Wandlung sicher höer bewertet als dser Anspruch auf eine deutsche Anleitung.

Weiß im Moment nicht mehr ganz genau in welchen Richtlinien das genau steht.
Habe noch folgenden Satz im Internet gefunden:

In der Maschinenrichtlinie ist festgelegt, dass die Betriebsanleitung in der oder den Amtssprache(n) des EU-Mitgliedstaates beiliegen muss, in der die Maschine in Verkehr gebracht und / oder in Betrieb genommen wird.


Allerdings hat es sich in der Praxis eingebürghert, für komplexere Produkte mit kurzen Lenenszyklen, also Produkten die nach 1 Jahr durch einen Nachfolger ersetzt werden, nur noch internationale sprich englische Anleitungen bezulegen. Gegebenenfalls stellt der Handel dann deutsche Kurzanleitungen zur Verfügung.

Da dies in vielen Fällen akzeptiert wird, könnte ich mir gut vorstellen, dass das bald als Standard in EU Recht übergeht.

Ich hoffe ich habe etwas zur Verwirrung beigetragen. Cool


Gruß Tim

Ich habe nicht auf jede Frage die passende Antwort,
aber zu jeder Antwort die passende Frage.
Auch wenn es Wenige ärgert, im Zweifelsfall geht mir Information vor Rechtschreibung.
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31-08-2016, 08:17
Beitrag: #19
RE: Geeignete IP Kamera/ Gesetzeslage
Nur gibt es wohl leider keine Grundlage dazu welche Qualität die Landessprache dann mindestens erfüllen muss. Den eine Bedienungsanleitung kann meiner Meinung nur wirklich jemand richtig übersetzen der im Vertriebsland aufgewachsen, also die Landessprache inhaliert hat, die Sprache vom Hersteller gelernt( mindestens perfektes Englisch), die Ware selbst handhabt und auch gelernten Sachverstand dazu hat. Dazu braucht es natürlich geprüftes Fachpersonal und das kostet. In der Justiz beschäftigt man doch auch nicht jeden dahergelaufenen Übersetzer. Nur in der Wirtschaft wird das anscheinend toleriert und der Konsument muss es ausbaden bis halt mal wieder ein Wichtiger von ganz oben in seiner kostbaren Freizeit mit einer Produktbeschreibung nicht zurechtkommt. Dann erst ist Handlungsbedarf angesagt.Cool

11.Gebot:
Du sollst die Alarmanlage nicht kombiniert mit einer Türverschlusseinrichtung deaktivieren.
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31-08-2016, 08:48
Beitrag: #20
RE: Geeignete IP Kamera/ Gesetzeslage
Das Dilemma ist doch eindeutig.
Klar gibt es Richtinien, die die ganze Situation "behandeln"
Allerdings musst du wissen wo alles steht, welche Kommentare dazu anzuwenden sind und wie die "Erfolgschancen" zu bewerten sind.
Es nützt dir rein gar nichts, wenn du billig einkaufen willst und dann damit nicht zurechtkommst. Sicher kannst du dann auf Wandlung gehen und hast nichts gekonnt ausser Zeit und Geld verbrannt.
Entweder ich bin so fit auf den Produkten, die ich mir da heranhole oder ich muss jemanden fragen und beauftragen, der sich mit sowas auskennt. Somit schliesst sich der Kreis.
Nochmal: ich habe bis jetzt bei allen meinen Verkäufern, wenn auch auf Nachfrage, eine entsprechend ausgearbeitete deutsche Anleitung bekommen.
Oder halt direkt beim Importeur oder Inverkehrbringer.
Sind wir doch mal ehrlich: aufgrund unserer Erfahrung können wir doch sogar schlecht gegockelte Übersetzungen so interpretieren, dass was bei rauskommt.
Super Beispiel bei meinem Minibagger: alles steht dort in 4 Sprachen.
Super erklärt und sogar bebildert. Nur möchte ich den sehen, der den Kettenantrieb ohne Ausbildung und Erfahrung auseinander und wieder so zusammenbringt, dass er einwandfrei funktioniert. Ich habe die 600 Seiten des Manuals nicht komplett durchgeackert. Ich habe beschlossen, jemanden zu beauftragen, der sich mit sowas auskennt.
Leider glauben mittlerweile ebensoviele Bundesbürger Sicherheitstechnik installieren zu können wie Bundestrainer zu sein.
In den Foren wird dann rumkrakeelt, weil die oder die Richtlinie nicht erfüllt ist.
Kratzt mich nicht die Bohne.
Entweder ich kanns oder muss (!) dann zugeben, dass ich doch nicht "Bruce Allmächtig" bin. Big GrinBig Grin

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