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(13-12-2017 15:00)funkistnichtalles schrieb: [ -> ]Da ist deine zitierte NAV, welche jedoch bei einem Alarmanlagenerrichter nicht zum Tragen kommt.
Stimmt, das war allgemein, mit der Aussage, als Elektrofachkraft darf man nicht mal Reperaturen oder Montagen durchführen.

(13-12-2017 15:00)funkistnichtalles schrieb: [ -> ]Um allen Eventualitäten aus dem Wege zu gehen, sind in unseren bauseitigen Leistungen immer die Sstandorte 230V bauseits vorzurichten.
Und da wirds schon wieder "problematisch".
Wenn du eine Steckdosen meinst, ist die Sache in Ordnung.
Schließt du aber ein bauseitiges Kabel direkt an die Alarmanlage greift schon wieder die NAV.

(13-12-2017 15:00)funkistnichtalles schrieb: [ -> ]Hier haben IHK und HWK unser eingereichtes Konzept geprüft und freigegeben.
Ja, dies hab ich auch schon gehört das IHK und HWK von Ort zu Ort unterschiedlich Dinge ansehen.
Die Bestimmungen der HWK und der IHK sind deshalb so eng mit dem Meisterbrief verbunden, weil ein „Elektriker „ auch Durchlauferhitzer , Herde, Heizungsanlagen anschließen muss.

Da sind bei einem Störungsfall , Auswirkungen auf das gesamte Gebäude möglich.

( bitte keine Belehrungen, ich habe einen Meisterbrief)

Bei einer Alarmanlage ist entweder alles Schutz isoliert, oder durch einen Trafo galvanisch induktiv getrennt, da gibt es keine Einwirkungen auf das Gebäude.

Danach ist alles Niederspannung.

Die Arbeiten, die für eine Alarmanlage an den 230/440V Netz notwendig sind , kann nach einer Unterweisung jeder durchführen.

Das sind nur 3 oder 5 Strippen.

Diese Art der Unterweisung ist der Industrie allgemein üblich.

Als Beispiel, in den Hochspannungsnetzen 320.000 V 220.000V sind überwiegend Schlosser eingesetzt, die müssen gewissenhaft unterwiesen werden.

Elektriker sind dort selten.
Huh 440VHuh

Huh 320kV , Elektriker, Strippen Huh

Sorry vorab aber das was Du hier von Dir gibst, ist nur abwärtkompatibel und so kannst Du gerne Deine Meinung weitergeben aber richtig ernst nehmen kann ich das nicht.

Wer sich bezüglich elektrotechnischen Belangen äußert, sollte wenigstens Grundlagen korrekt von sich geben. Dazu braucht eine erfahrene Elektrofachkraft in der Regel keinen Meisterbrief.


LG megagramm
(14-12-2017 18:33)Mechaniker schrieb: [ -> ]Als Beispiel, in den Hochspannungsnetzen 320.000 V 220.000V sind überwiegend Schlosser eingesetzt, die müssen gewissenhaft unterwiesen werden.

Elektriker sind dort selten.
Also ich hab jetzt mal nachgeschaut.
Bei 5 Instituten und Akademien für eine Mittel und Hochspannungsschaltberechtigung ist als zwingende Vorraussetzung die Elektrofachkraft.
also ich habe früher auch im Hochspannungssegment gearbeitet. Da galt immer noch die eherne Regel: "ein Elektriker ersetzt drei Schlosser - einen Schlosser kann man durch einen Tropfen Öl ersetzen"
Schlosser wurden nur zum Bühnen- und Trassenbau genommen.
Ich weiss ja nicht wo du deine Erkenntnis her hast, aber ich denke nicht daß sich da in den letzten Jahren sooo viel dran geändert hat.
Mach deinen Meister oder stelle einen ein, oder beantrage bei der Handwerkskammer eine Ausnahmegenehmigung. Haben wir auch gemacht, die prüfen dich dann. Funktioniert aber nur wenn du wirklich Ahnung von der Materie Elektro hast. 98% der Ausnahmeanträge werden abgelehnt weil es Leute gibt die da so blauäugig rangehen, aber 2% der Anträge werden angenommen, dann bekommst du deine gelbe Handwerkskarte.

Ach ja und wenn du gedanklich mit der Planung, Montage und Wartung von EMAs spielst solltest du schon 2 Leute haben die da richtig fit sind. Ein Meister alleine reicht nicht und Er hat auch nicht den Plan um diese Dinge aus zu führen, es sei denn, er ist schon min. 5 Jahre in der Sicherheitstechnik unterwegs. Und nebenbei läuft das schon mal gar nicht, dafür musst du zu viel investieren, Geld, Zeit, Ahnung und Nerven.
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