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Normale Version: Öffentliches Grundstück Randbereich: Toleranzgrenze? ausschwärzen=legal?
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Hallo,

ich bin neu hier im Forum und habe seit kurzem eine Lupusec XT2 mit ein paar Kameras. Meine Frage dreht sich weniger um die Technik sondern mehr um die rechtliche Seite. Ich habe bereits 2 Schildchen angebracht, die deutlich auf die Kameras hinweisen und zwar bevor man in deren Blickfeld treten kann.

Unser Grundstück ist an einer Seite nur etwa 4m breit. Genau dort ist aber der 'kritische' Bereich, den ich unbedingt überwachen möchte, weil es ein bisschen 'hintendrüben' ist. Angrenzend ist eine öffentliche Wiese die nur 1 Mal im Sommer gemäht wird und 2 Nachbarsgrundstücke. Die Wiese ist kein Rasen, d.h. meistens wuchert das Gras bis zu einem Meter hoch. Es ist also kein offizieller Park oder sonst öffentlich genutzter Bereich (keine Fussgänger, etc.) Es war nun etwas kniffelig, die Kamera so anzubringen, das wirklich nur mein Grundstück gefilmt wird. Das ist jetzt ein Kompromiss: Wenn ich die Kamera 10-20 Grad weiter schwenken könnte, wäre das 'Wichtige' mehr im Zentrum und nicht so am Rand verzerrt. Der räumliche Eindruck wäre wesentlich besser. Allerdings wären dann in den seitlichen 50 Bildpixeln ein paar Dachgiebel in der Ferne erkennbar bzw. ein winziger Abschnitt der öffentlichen Wiese (keine sichtbare Grenze). Da die Wiese im Übergangsbereich mit ein paar Büschen versehen ist, wird da niemand direkt an der offiziellen Grenze vorbeilaufen können, sondern mindestens noch 3-4m Abstand zu meinem Grund halten.

Nur zur Klarstellung:
Ich habe kein Interesse daran, den öffentlichen Grund zu überwachen, es wäre nur von der Perspektive für mein Grundstücksteil von Vorteil. In jedem Fall wäre der 'öffentliche Anteil' im Bild äußerst gering und ohne Informationswert (z.B. Dachgiebel in der Ferne oder wenige Pixel schmal)

Meine Frage bezieht sich auf die Aussage 'nur das eigene Grundstück erlaubt'. Leider sind hier irgendwelche Datenschützer-FAQs nicht genau genug.

- Wie absolut ist die Aussage? Heißt dass, dass der große Wohnblock in 500m Entfernung auf gar keinen Fall am oberen Bildrand auftauchen darf auch wenn darauf keinerlei tatsächliche 'Gefährdung' bzgl. Datenschutz ergibt?
- Gibt es eine 'Toleranzgrenze' wenn ein winziger Bereich fremder Grund ist? Gibt's dazu vielleicht irgendwo einen Rechtstext? Das wäre hilfreich...
- Bei meinen Kameras kann ich Privatzonen definieren (= Bildbereiche nachhaltig schwärzen). Ist es dann legal, oder immer noch illegal?
- Dürfen geschwärzte Aufnahmen als Beweismittel benutzt werden oder werden Sie dadurch ungültig?

Vielleicht kennt sich ja jemand von euch da genauer aus ...
Vielen Dank!
Lies dir mal diesen Thread durch.
Da geht es um ein ähnliches Thema.

http://www.alarmforum.de/Thread-%C3%96ff...st%C3%BCck

PS: Und kürze mal den Titel der ist zu lang (max. 85 Zeichen)
Gibt sonst immer ein Fehler beim Antworten.

Gruß Christian
Danke für den Link. Das war schonmal hilfreich. Ich habe im Netz auch einige Blogs und Rechtsforen durchsucht.
So eine ganz eindeutige Antwort kam da nirgends raus. Beispielsweise hier in der offiziellen 'Orientierungshilfe „Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen“' für Baden-Württemberg heißt es in der Checkliste:
"Werden bestimmte Bereiche der Überwachung ausgeblendet oder verpixelt? Wenn nein, warum nicht?"

Daraus schließe ich eher, dass es zulässig ist und auch angewendet werden soll - während dein Link eher vom Gegenteil ausgeht.

Auch habe ich eine Seite für kommerzielle Überwachungssysteme gefunden. In einem Beispielbild in der Werbebroschüre hing dort eine Kamera im Verkaufsraum. Durch die Schaufenster war der Gehweg zu sehen, welcher exakt mit dem Fensterrahmen bündig ausgeschwärzt wurde. Das wurde als besonderes Feature dieses Überwachungssystems angepriesen.

Ich habe mir auch ein paar Urteile zu dem Thema angeschaut. Meistens ist der Sachverhalt absolut eindeutig. Ich habe kein einziges Urteil gefunden, was so eine Gratwanderung ist.
Referenz-URLs