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Normale Version: Wartung von Brandmeldeanlagen
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Hallo alle miteinander,

heute hatte ich mit einem Kollegen eine Diskussion über das Thema "Wartungen/Inspektion von Brandmeldeanlagen".

Es ging um die Frage der Haftung wenn z.B. die Wartung/Inspektion für ein Quartal nicht richtig durchgeführt wird, ein Eintrag im Betriebsbuch für die Wartung/Inspektion von Mitarbeiter "Müller" gemacht wird und der Kunde aus "Unwissenheit" den Stundenzettel für die Wartung/Inspektion unterschreibt.

Sprich auf dem Papier ist die Wartung durchgeführt, technisch wurde aber keine Wartung/Inspektion durchgeführt.

Jetzt passiert etwas und es kommt zum Brand mit Sach- und/oder Personenschaden.

Mein Kollege meinte, dass die Versicherung der Wartungsfirma zahlt und Mitarbeiter "Müller" nicht persönlich rangezogen wird.

Stimmt das? Oder kann es passieren das Mitarbeiter "Müller" der Wartungsfirma persönlich dafür haftbar gemacht werden kann?

Hoffe hier auf Informationen und bedanke mich schon einmal.

Gruß Alarmtom
Hallo,

das ist ein Fall für eine Rechtsberatung und nicht für ein Alarmforum.
Ich wüsste niht das hier ein Jurist mitliest.

Und wir können alle nur spekulieren und das mit "menschlichem Verstand" betrachten.
Gerichte handeln aber anders.

Gruß Tim
Nun, diese Frage ist auch immer wieder ein Thema bei Zertifizierungsgesprächen.
Die Argumentation ist zu global gestellt. Jeder halbwegs professionelle Sicherheitstechniker sollte mal nachlesen, was er in seinem hoffentlich professionellen Arbeitsvertrag stehen hat.
Hieraus leiten sich Rechte UND Pflichten ab.
Grundsätzlich ist immer erst Firma (Auftragnehmer) und dann auch der Auftraggeber im Boot. Wird hier Grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, zahlt die Versicherung. Ist das öfters passiert und nachweisbar, wirds eng für ALLE Beteiligten.
Hier wird dann im Rahmen der Zertifizierung das Controlling geprüft.
Kann der Staatsanwalt im Falle von hohen Schäden nachweisen, wer es war, hilft im die Versicherung primär nicht, da diese nur die Schäden reguliert. Verfehlungen mit Personenschäden, die nachweisbar auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz zurückzuführen sind, bearbeitet die Staatsanwaltschaft anders als reine Sachschäden.
Hier gilt: Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand.
So die Aussage von unserem Zertifizierungsunternehmen mit den drei Buchstaben.
Der Kunde hat wohl keine Schuld,der unterschreibt nur den Zettel,wenn der Kollege dort die Zeit abgessesen hat ohne was zu Prüfen ist das Betrug,der Ereignisspeicher der Anlage wird dann zum Beweismaterial !
die Firma und der Techniker haften wobei die Firma er weniger betroffen sein wird sondern er der Techniker,
als Fachkraft für GMA bzw. BMA (was jeder der eine Wartung macht sein MUSS) handelt er hierbei grob fahrlässig solange man im Nachweißen kann das diese Wartung nicht stattgefunden hat(z.b über den Hintergrundspeicher)
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