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Normale Version: Vergünstigungen Versicherungen?
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Hallo zusammen,

eventuell ist das auch eine dumme Frage, jedoch überkam mich die Frage und eventuell hat da ja auch der ein oder andere bereits Erfahrungen mit.

Gibt es, wenn ich beweisen kann, dass eine EMA vorhanden ist, eventuell Vergünstigungen bei Versicherern?
Ich denke da in Richtung Hausrat, da diese ja im Falle eines Falles unter Umständen weniger oder gar nicht in Anspruch genommen werden müsste.

Danke für die Infos
Die Vergünstigungen gibt es.
Aber nur dann, wenn die Anlage denen passt (Nachweise) und wenn du bei JEDER Abwesenheit auch schön scharfschaltest.
In Summe rechnet es sich für die wenigsten Kunden, da dann auch jährliche Wartungen mit entsprechenden Nachweisen zu führen sind.
Wie immer: es kommt darauf an, jedoch überwiegen meiner Meinung nach die Nachteile.
Ah okay, danke. Also waren meine Hirngespinste gar nicht so abwegig.
Klar, Bedingungen etc. müsste man bei dem Versicherer erfragen und sobald es mit genannten Auflagen zu tun hat, habe ich auch nicht unbedingt die Lust dazu.
Könnte man dann aber tatsächlich einfach mal unverbindlich anfragen.
Genau darum gings auch bei mir.
Alt: Normale Wohnungseingangstür aus Pappfüllüng?
Plus Fenster sogar ohne Pilzkopfverriegelung mit ganz normalem Standard-Glas.

Neue Version: RC3 Tür + RC3 Fenster mit P6B! Verglasung.
Bei der Versicherung angefragt wobei ich eine Senkung des Beitrages als selbstverständlich gesehen hatte.

Und das war die Antwort:
Sehr geehrter Herr XXX,

wir begrüßen es sehr, dass Sie Maßnahmen getroffen haben, die erhöhten Schutz gegen Einbruch bieten. Diese Maßnahme steigert aber auch Ihr persönliches Sicherheitsgefühl.
Deshalb ist eine Minderung des Versicherungsbeitrages nicht vorgesehen.


ABER
Würde natürlich trotzdem an deiner Stelle mal anfragen, kostet ja nichts.
In dem Moment wo Deine Alarmanlage in irgendeiner Form prämienmindernd berücksichtigt wird, ist sie Bestandteil des Vertrages - was im Umkehrschluss bedeutet: "vergisst" Du (oder Deine Oma) das Scharfschalten, verletzt Du Deine Mitwirkungspflicht und die Versicherung kann (und wird) dies im Schadensfall dankend als Anlass zur Minderung eigener Zahlungsverpflichtungen nehmen.

Ich würde mir überlegen ob es das Risiko wert ist.
Ich hatte damals privat auch gefragt, die Antwort war ähnlich vernichtend. Ist wohl ein gemitteltes Risiko, deshalb kein Entgegenkommen der Versicherung.
(22-01-2019 19:37)Funkalarmprofi schrieb: [ -> ]In dem Moment wo Deine Alarmanlage in irgendeiner Form prämienmindernd berücksichtigt wird, ist sie Bestandteil des Vertrages - was im Umkehrschluss bedeutet: "vergisst" Du (oder Deine Oma) das Scharfschalten, verletzt Du Deine Mitwirkungspflicht und die Versicherung kann (und wird) dies im Schadensfall dankend als Anlass zur Minderung eigener Zahlungsverpflichtungen nehmen.

Ich würde mir überlegen ob es das Risiko wert ist.

aber hat man die Pflicht nicht generell - auch wenn die Anlage nicht "im Vertrag aufgenommen" wurde? Ich dachte immer, sobald eine Sicherungsmaßnahme vorhanden ist, muss sie auch genutzt werden. Sprich wenn das Fenster abschließbare Griffe hat, müssen diese auch abgeschlossen werden oder die Alarmanalge aktiviert werden. Ist dies nicht so?
(23-01-2019 08:28)olfiHH schrieb: [ -> ]aber hat man die Pflicht nicht generell - ...?

Nein hat man nicht.

Das machst Du ja freiwillig und Du kannst Art und Umfang frei wählen ... und wenn Du der der Meinung bist, dass Du Dein System zum Beispiel nur Dienstag und Donnerstag benutzen willst, dann ist das so und keiner kann was dagegen tun.

Auch ein abschliessbarere Fenstergriff muss nur abgeschlossen sein, wenn es Deine Versicherung fordert - manchmal steht so etwas auch ganz allgemein im "Kleingedruckten". Schau mal in Deine Versicherungsbedingungen, da könnte dann stehen: abschliessbare Fenstergriffe (sofern vorhanden).

Wenn Du aber keine Auflage hast, oder in den Bedingungen nichts dergleichen steht und aus persönlichen Gründen (weil Du zum Beispiel keinen Schlüssel mehr hast und darum nicht mehr aufschliessen könntest) nicht abschliesst, dann kann die Versicherung nichts machen. Deine Mitwirkungspflicht beschränkt sich dann in der Regel auf einfachen Verschluss.
Guten Tag zusammen

Eine Hausratversicherung besteht größtenteils aus einem Bündel (Einbruch, Feuer, Wasser etc.) von Versicherungsleistungen. Eine Vergünstigung von Beiträgen wird dann immer nur den Teil für Einbruch betreffen. Ob sich das Risiko des Leistungsausschlusses bzw. der Leistungsminderung für ca. 10 € bis 20 € pro Jahr rechnet, muss jeder für sich entscheiden.
Ich kenne keine Versicherung, die Vergünstigungen gibt oder bei Auflagen Systeme unter Grade-2 akzeptiert. Grade-2 beinhaltet aber nicht nur den Aufkleber auf der Platine, sondern auch Wachdienstaufschaltung, Wartung, Führen des Betriebsbuches, Sicherung aller Zugänge und Fenster... und und und
Wenn einer dieser Punkte (Wachdienstaufschaltung will ich nicht - MKs an allen Fenster im Obergeschoss will ich nicht...) nicht erfüllt ist, ist es keine Installation nach 50131 Grade 2.
Nun rechne dir mal gegen, wieviel Prämie du sparst und was du im Gegenzug an Mehrkosten hast Big Grin

Wenn du natürlich sämtliche Punkte für eine saubere Grade-2 Installation sowieso abdecken möchtest ist es wert darüber nachzudenken mit der Versicherung zu reden. Dann gilt aber immer noch, daß bei vergessener Scharfschaltung, gekipptem Fenster... der Versicherungsschutz erlischt, was dir bei Nichtanmeldung des Alarmsystems bei der Versicherung nicht passiert.

So oder so, Prämienreduktion ist IMMER eine Milchmädchenrechnung. Entweder du hast die Auflage eine EMA zu installieren, oder nicht. Wenn nicht, dann mach ein Hausalarmsystem nach deinen Wünschen und Sicherheitsbedürfnis.
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