Wenn gefordert, gilt die EltVTR.
Die Freischaltung kannst Du natürlich in die BMA mit aufnehmen, da diese die Anlage dann über ein Relais spannungslos schaltet.
Ich hoffe ich habe deine Frage so richtig verstanden.
Hier was zu der EltVTR.
Ob nun EMA oder BMA ( würde ich gleichsetzen )
https://vds.de/fileadmin/vds_publikation...on-ema.pdf
Hier käme meines erachtens folgendes zur Anwendung:
Freischaltung (gemäß EltVTR)
Freischaltung ist die sicherheitsrelevante
Unterbrechung der Stromversorgung zur
elektrischen Verriegelung.
Folgende Arten der Freischaltung sind zu unterscheiden:
a)
direkte Freischaltung, wenn bei Betätigung
der Nottaste der Versorgungsstrom-
kreis der elektrischen Verriegelung durch
einen Öffnerkontakt unterbrochen wird,
und
b)
indirekte Freischaltung, wenn ein Öffner
kontakt der Nottaste bei Betätigung einen
weiteren Schaltvorgang auslöst, der dann die
Stromversorgung zur elektrischen Verriegelung unterbricht.