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Normale Version: Vandalismus auf einem Wanderweg / Wildkameraeinsatz & Juristisches
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Hallo Leute,

seit ein paar Jahren schon werden in schönster Regelmäßigkeit auf einem öffentlichen Wanderweg auf einem bestimmten Wegeabschnitt Wegezeichen zugesprüht, 2 m hohe Wegweiserpfähle komplett durchgesägt und z.T. in Bäche geworfen, Sitzbänke zerstört etc.

In der Summe zigtausend Euro Schaden mittlerweile...

Alles an entdeckten Schäden wurde sorgfältig dokumentiert und immer polizeilich angezeigt. Doch wie das so ist, kommt da ja oftmals nix bei raus - so auch hier.

Neulich schlug uns jemand vor, Wildkameras einzusetzen und an den Wegabschnitten entsprechende Hinweisschilder auf zeitweise Videoüberwachung wg. permanenter Vandalismusschäden anzubringen.

Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, dass die Überwachung des öffentlichen Raums (z.B. Straße vor meinem Privatgrundstück) nicht zulässig ist, es aber durchaus bestimmte Ausnahmen gibt. Wenn z.B. regelmäßig mein vorm Haus parkendes Auto der Lack zerkratzt oder die Reifen plattgestochen werden, ist dies eine mögliche Ausnahme, wie ich schon ein paar mal las.

Wer/welche öffentliche Institution kann mir für oben genannten Fall denn tatsächlich eine verläßliche Rechtsauskunft geben?

Der Wanderwegabschnitt befindet sich sowohl auf kommunalem Gebiet/Wald, als auch einem Abschnitt Privatwald (aber öffentlich zugänglich).

Habt Ihr generelle Tipps und Hinweise für mich?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe.
Jörg
Versuche es doch mal beim Landesamt für Datenschutz.
Mal meine Vorgehensweise, man braucht mir nicht zu raten ob das seiner Meinung nach konform ist oder nicht, das interessiert mich nicht.
Wir machen relativ viel verdeckte Videoüberwachung, gerade bei Vandalismus auch in öffentlichen Räumen. Fragst du die zuständigen Stellen an, werden sie dir niemals eine plausible Aussage darüber geben, was sein soll oder nicht. Dazu ist die Gesetzeslage eindeutig. ABER: den zuständigen Stellen ist aber auch ein Dorn im Auge, dass sie keinerlei konforme Handhabe haben, den Idioten auf die Spur zu kommen.
Wir gehen ohne öffentlichen Auftrag an die Sache heran, übergeben der Staatsanwaltschaft, nicht den Polizeidienststellen das eindeutige Material und der Staatsanwalt entscheidet dann, ob weiterermittelt wird oder nicht. Alles ohne Bewertung der Polizeidienststellen. Sieht der Staatsanwalt Möglichkeiten, dem Vogel beizukommen, stellt er die Beweislast ein und das Ganze geht seinen Gang. Egal, ob bei dem was zu holen ist oder nicht. Bei allen bis jetzt gelösten Situationen bekam ich mein Geld für Aufwand und Ereignisauswertung. Das eingesetzte Equipment liefert aber auch die entsprechende Qualität, um was zu bewirken.
Leider hat das Ganze den Nachteil, dass ich alle Naselang meinen Fuhrpark umstellen muss, da die eingesetzten Fahrzeuge relativ schnell bekannt werden. In unserer Region ist der Anteil der idiotischen Vandalismusaktionen massiv zurückgegangen, da das nur von einzelnen Personen verursacht wird und diese sich in der Anonymität sicher fühlen. Dies gilt es zu kolportieren und für so was bin ich zu haben. Allerdiings geht Staatsanwaltschaft und Polizei/Kripo diesen Weg mit, unbenommen der Frage des DAtenschutzes. Denen sind geklärte Fälle und die entsprechende Quote lieber.
Wenn der Staatsanwalt das Material anfordert, dann kommt der Datenschutz hinter
<der achso gern angemahnten Privatsphäre eines jeden Einzelidioten.
Schönen Dank für die ausführliche Antwort und die Tipps.

Ich befürchte, da werden die Entscheider der betroffenen Kommunen kaum mitgehen...
Von anderer Seite hatte ich noch den Tipp bekommen, den Städte- und Gemeindebund anzusprechen, was ich mal versuche.

Aber vielleicht hat noch jemand anderes Input hinsichtlich Ansprechpartner in solchen Angelegenheiten.
So ein lustiges Dorf-Klatschblatt ist doch für solche Zwecke absolut geeignet. Wenns mal an die breite Masse kommt sind die Gemeinden auch gezwungen zu handeln. Spätestens dann wenn der Druck vom Landratsamt kommt.Big Grin
Ansonsten bin ich auch eher ein Freund von Finas Einzelkämpfer-Gangart. Einfach mal still die Polizei überspringen ist in solchen Fällen effektiver.
(18-02-2020 18:59)alarmforum-Nutzer schrieb: [ -> ]Hallo Leute,

seit ein paar Jahren schon werden in schönster Regelmäßigkeit auf einem öffentlichen Wanderweg auf einem bestimmten Wegeabschnitt Wegezeichen zugesprüht, 2 m hohe Wegweiserpfähle komplett durchgesägt und z.T. in Bäche geworfen, Sitzbänke zerstört etc.

In der Summe zigtausend Euro Schaden mittlerweile...

Alles an entdeckten Schäden wurde sorgfältig dokumentiert und immer polizeilich angezeigt. Doch wie das so ist, kommt da ja oftmals nix bei raus - so auch hier.

Neulich schlug uns jemand vor, Wildkameras einzusetzen und an den Wegabschnitten entsprechende Hinweisschilder auf zeitweise Videoüberwachung wg. permanenter Vandalismusschäden anzubringen.

Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, dass die Überwachung des öffentlichen Raums (z.B. Straße vor meinem Privatgrundstück) nicht zulässig ist, es aber durchaus bestimmte Ausnahmen gibt. Wenn z.B. regelmäßig mein vorm Haus parkendes Auto der Lack zerkratzt oder die Reifen plattgestochen werden, ist dies eine mögliche Ausnahme, wie ich schon ein paar mal las.

Wer/welche öffentliche Institution kann mir für oben genannten Fall denn tatsächlich eine verläßliche Rechtsauskunft geben?

Der Wanderwegabschnitt befindet sich sowohl auf kommunalem Gebiet/Wald, als auch einem Abschnitt Privatwald (aber öffentlich zugänglich).

Habt Ihr generelle Tipps und Hinweise für mich?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe.
Jörg
Leider kann ich dir keine verlässliche Rechtsauskunft geben, aber ich finde es gut, dass du etwas unternehmen möchtest, bzw. alle anderen auch. Das ist ein Unding und da finde ich deinen Vorschlag toll.

(19-02-2020 08:26)evertech schrieb: [ -> ]So ein lustiges Dorf-Klatschblatt ist doch für solche Zwecke absolut geeignet. Wenns mal an die breite Masse kommt sind die Gemeinden auch gezwungen zu handeln. Spätestens dann wenn der Druck vom Landratsamt kommt.Big Grin
Ansonsten bin ich auch eher ein Freund von Finas Einzelkämpfer-Gangart. Einfach mal still die Polizei überspringen ist in solchen Fällen effektiver.

Ja da gebe ich dir recht. Wenn die breite Masse davon mitbekommt, muss irgendwann gehandelt werden. Auch wenn es ziemlich lange dauert, aber es muss an die ÖLffentlichkeit, immer viel Aufklärung, das hilft.
Klar, kann ich verstehen, die ganzen Gesetzte etc...
Aber auf der anderen Seite, eine Kamera anzubringen ist moralisch völlig in Ordnung. Ich würde die hinstellen, OHNE Hinweisschilder natürlich.
Falls der Idiot aufgenommen wird, ist doch top.
Zufällig hat deine Kamera nur den behinderten aufgenommen und keinen anderen ;-).
Ich glaube du machst dir mehr Sorgen als der Straftäter.
Obwohl ich nicht direkt betroffen bin, rege ich mich auf, wie kann man so drauf sein, unglaublich.
Hi,

ihr installiert Wildkameras (OHNE Hinweisschilder), um Wildtiere aufzunehmen!
Wenn da zufälliger Weise so ein Herzchen, quasi als "Beifang", mit drauf ist....... Angel

Grüße
ToWo
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