01-04-2020, 22:01
01-04-2020, 22:22
Nein
LG obma
LG obma
01-04-2020, 22:28
Nicht ganz richtig:
Als alarmauslösendes Kriterium ja,
Als Überwachung nein
Als alarmauslösendes Kriterium ja,
Als Überwachung nein
02-04-2020, 07:56
Hätte auf nein auch eher getippt...
Nehmen wir mal an ich würde so ein Kombi Ding nehmen (smarthome /WLAN) das Ding kann Video tonaufnahme und Licht steuern per bewegungsmelder... Klatsch das ganze an die Hauswand Häng noch ein Schild auf auf dem steht Bereich ist Video und alarm überwacht würde das ausreichen?
Müsste man nicht noch explizit auf die tonaufnahme hinweisen?
Hab auch schon gegoogelt aber finde nicht wirklich was das so wirklich passt
Nehmen wir mal an ich würde so ein Kombi Ding nehmen (smarthome /WLAN) das Ding kann Video tonaufnahme und Licht steuern per bewegungsmelder... Klatsch das ganze an die Hauswand Häng noch ein Schild auf auf dem steht Bereich ist Video und alarm überwacht würde das ausreichen?
Müsste man nicht noch explizit auf die tonaufnahme hinweisen?
Hab auch schon gegoogelt aber finde nicht wirklich was das so wirklich passt
02-04-2020, 08:46
Tonaufnahme ist nicht gestattet. Ganz simpel
02-04-2020, 08:48
Ich glaube auch im privaten Bereich sollte auf Tonaufnahme verzichtet werden. Im Zweifel bekommst du das vor Gericht auch als Alarm auslösen Kriterium nicht erklärt. Es ist nicht das geringste Mittel. So wie Fina geschrieben hat besteht die Möglichkeit ABER nicht für einfache normale Leute. Leider kann ich diese Aussage nicht mit Paragraphen stützen aber bei einer Schulung hatten sie dazu erwähnen. Darauf würde ich mich erst mal beruhigen und für mich als verbindlich sehen.
Was möchtest du denn mit den Ton draußen anfangen? Was ist denn das Ziel?Als Früherkennung ob sich jemand auf dem Grundstück befindet ?
Was möchtest du denn mit den Ton draußen anfangen? Was ist denn das Ziel?Als Früherkennung ob sich jemand auf dem Grundstück befindet ?
02-04-2020, 09:06
Problem ist der Schutz des nichtöffentlich gesprochenen Wortes, § 201 StGB. Abhören und Aufzeichnen also grds nur mit Einwilligung.
"Nichtöffentlich" ist überall, wo sich der Sprecher unbefangen fühlen darf, also zB auch vor der Haustür bevor die Sprechanlage anspringt.
Mit DSGVO gibt es keine Einwilligung durch schlüssiges Handeln mehr, also reicht ein Schild nicht, v.a. wenn damit ohnehin nur auf Video, aber nicht auf Audioüberwachung hingewiesen wird.
"Nichtöffentlich" ist überall, wo sich der Sprecher unbefangen fühlen darf, also zB auch vor der Haustür bevor die Sprechanlage anspringt.
Mit DSGVO gibt es keine Einwilligung durch schlüssiges Handeln mehr, also reicht ein Schild nicht, v.a. wenn damit ohnehin nur auf Video, aber nicht auf Audioüberwachung hingewiesen wird.
02-04-2020, 09:11
Ich verstehe nicht warum man den Ton aufzeichnen möchte. Das hat im privaten Bereich aus meiner Sicht nur etwas mit abhören zu tun. Als Früh Erkennung gibt es ja auch noch andere Mittel wie zum Beispiel Videoanalyse oder Bewegungsmelder, Trittmatten, Lichtschranken usw
Und wenn du das einfach machen möchtest dann mach das ohne zu fragen, du würdest eh vor Gericht den Kürzeren ziehen.
Und wenn du das einfach machen möchtest dann mach das ohne zu fragen, du würdest eh vor Gericht den Kürzeren ziehen.
02-04-2020, 09:17
(doppelt)
02-04-2020, 11:24
Will es ja gar nicht tun aber eure Aussagen bestätigt mir das was ich auch vermutet habe... Kenn da so nen penner dem ich damit an karren fahren will
02-04-2020, 14:18
Okay , und dann sagst du hast es gehört als du zufällig in der Nähe warst?
04-04-2020, 23:03
Ne er hat es öffentlich gemacht in Facebook...
So ein typischer Strom Handy Laden der dann Kamera und Alarmanlagen verbaut und darin profi ist...
So ein typischer Strom Handy Laden der dann Kamera und Alarmanlagen verbaut und darin profi ist...