20-08-2020, 17:02
(20-08-2020 16:10)evertech schrieb: [ -> ]Aber zum Thema,
Nö ich mag die Sperrelemente trotz alledem nicht.Alles was im ungesicherten Bereich ist kann auch manipuliert werden und wenns nur ein 500kV Elektroschocker ist der die Alarmanlage für mindestens einen Tag ausser Betrieb setzt weil eben draussen eine Bedienmöglichkeit ist.
Hast aber alles im zeitlimitierten Innenbereich bekommst die Tür normal nicht innerhalb 10 Sekunden auf um dann das Bedienteil auch noch zu manipulieren. Denn beim ersten Hebel löst sowieso die Türüberwachung aus und da ist die Verriegelung noch ganz in ihrem Element.
Was willst du an einem Kartenleser/ Tastaturleser, bei einem hochwertigen System manipulieren? Wenn du dessen Elektronik mit dem von dir angeführten Elektroschocker abschießt hast du sofort einen Sabotagealarm weil die Zentrale den Leser vermisst. Damit setzt du keine Telenot, UTC oder Honeywell Anlage außer gefecht. Den Datenbus kannst du kurzschließen oder unterbrechen, das führt auf jeden Fall zu einer Alarmauslösung. Das mag bei anderen Anlagen gehen. Meine Scharfschalteinrichtung befindet sich auf jeden Fall außerhalb des gesicherten Bereiches, es sei denn der Kunde wünscht das expliziet oder es geht baulich nicht anders.
Der Vergleich hinkt auch an der Stelle etwas, beim ersten Hebel löst sowieso die Türüberwachung aus mit einem Pick ist die Tür schneller offen, wie mit einem Hebel und noch dazu geräuschlos.
und dann kann das Bedienteil genauso (nach deiner Theorie) mit einem Elektroschocker außer Gefecht gesetzt werden, oder?Aber so hat eben jeder sein System Anlagen aufzubauen, sich an dem Punkt ob es so oder so richtig ist zu streiten
wohl eher nicht.
Alles was im ungesicherten Bereich ist kann auch manipuliert werden und wenns nur ein 500kV Elektroschocker ist der die Alarmanlage für mindestens einen Tag ausser Betrieb setzt weil eben draussen eine Bedienmöglichkeit ist.

einen weiteren Denkanstoß geben:
Beides hat den Vorteil, das die Interventionszeit verlängert wird und bei dem (meist mechanischen) Überwindungsversuch des abgesicherten Außenbereichs (welcher eher einsichtbar ist als ein inliegender Bereich) entsprechende Täterarbeiten (in Zusammenhang mit einem ausgelösten Alarmgeber) eher wahrgenommen werden.
Dies würde allerdings nur auf den Zeitraum passen, dass Du den Unscharfcode bereits eingegeben hast, die Tür geöffnet und noch nicht wieder von innen verschlossen hast, denn sonst hättest Du statt des Unscharfcodes auch den +-5 Überfallcode (s. peteralarm) eingeben können.

FAP hat mir FINA´s Leitspruch auf dem Tablett präsentiert: Lesen UND Verstehen. Für´s Verstehen bedurfte es bei mir allerdings FAP´s Hilfe