Hallo nochmal!
Wie geschrieben, kommt es auf den Standort der GMA an. In Deutschland ist die Aufschaltung zur POL wirklich die absolute Ausnahme. Die NSL´s "sieben" schon mal vieles raus (z. B. überprüfen visuell) - wo die POL nicht wirklich benötigt wird. Dies hat allerdings auch zur Folge, dass bei entsprechend begründeten Alarmen die Zeit, bis zu der Interventionskräfte vor Ort sind, üblicherweise verlängert wird
, denn nur die BOS (in Deutschland die Bezeichnung für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben = Polizei, Feuerwehr, THW, Rettungsdienst, Zoll, ... ) haben die Möglichkeit der Nutzung von Sonderrechten im Straßenverkehr - die Interventionskräfte der privaten Wach- und Schließgesellschaften nicht.
Es gibt ja nun mal die Differenzierung bei den Alarmen. Je nachdem um welchen Alarm es sich handelt und in welchem Zustand (extern scharf/intern scharf/unscharf) die Anlage ist, sollte diese auch unterschiedlich parametriert werden
(Sonst hätte man sich ja die Aufteilung nach Alarmtypen sparen können
)
So ist ein Überfall meist (zumindest in Deutschland) als Stiller Alarm eingerichtet, um den Angreifer durch die Auslösung (z. B. akustischer Signalgeber) nicht noch psychisch zu "unüberlegten Handlungen" zu bringen. Heißt: Ausschließlich NSL/POL und nicht noch zusätzlich das Handy der Person (Privatmann/Kaufmann/Juwelier/...), die mutmaßlich gerade überfallen wird. (Aber auch da gehen die Meinungen hinsichtlich von Kontrollanrufen - ob es sich wirklich um einen Überfall handelt - wieder auseinander
)
Ein Sabotage-Alarm wird - je nach Schärfungszustand intern bzw. extern - angezeigt: Wenn einer nachts (Betriebsruhe -> Scharfgeschaltet) die Leitung sabotiert, ergeht i. d. R. auch ein externer akustischer Alarm sowie eine Benachrichtigung an die NSL/POL. Tagsüber (laufender Betrieb -> unscharf) wird ein interner akustischer Alarm favorisiert wobei auch die NSL informiert werden kann, die ihrerseits wieder zusätzlich den Verantwortlichen in Kenntnis setzt.
Und so sollte eine GMA auch entsprechend der übrigen Alarme (Brandalarm/Technischer/Alarm/Einbruch/Netz-Ausfall/... ) programmiert sein. Hier muss jeder Eigentümer (bestenfalls mit dem Errichter und ggfls. dem polizeilichen Beratungsdienst) im Vorfeld festlegen, welche Alarmierungskette bei welchen Alarmen Anwendung findet.
Alarmierungen (intern Summer/interne Sirene/externe Sirene incl. Dauer/externe Blitzleuchte/verzögerte-folgende Alarmierung/Fernalarmierung) sind auch nach EN/VdS/VSÖ/... geregelt. So ganz frei in der Wahl ist man also auch nicht.