08-09-2020, 14:40
Moin zusammen,
bin noch recht neu hier in der Thematik und musste mich mit dem ganzen Thema Alarmsicherheit für meinen Vater beschäftigen. Jetzt hats mich doch ein bisschen gepackt und ich klemme mich mehr dahinter als zuerst gedacht.
Nun bin ich auf die Info gestoßen, dass man Alarmtechnik, Kameras etc. und sogar Diebstahl (!) von der Steuer absetzen kann. Ich war zwar mal ein halbes Jahr beim Finanzamt (dumme Idee ) aber das hilft mir nicht so richtig.
Kurz zur Situation: Ich habe die Werkstatt meines Vaters mit Kameras ausgestattet. Da unser Wohnhaus an die Werkstatt angeschlossen ist, decken einige der Kameras auch dies ab. Um das steuerlich abzusetzen muss die Ausgabe aber scheinbar "eindeutig der selbstständigen Tätigkeit dienen". Ich frage mich jetzt: Ist das eindeutig, trotz Wohnhaus Anbindung? Gibts da Erfahrungswerte? Auch zum absetzen von Diebstählen?
Hier gefunden, zum nachlesen:
[...]
Liebe Grüße
Nockie
----------------
EDIT:
Link entsorgt
Ollik
bin noch recht neu hier in der Thematik und musste mich mit dem ganzen Thema Alarmsicherheit für meinen Vater beschäftigen. Jetzt hats mich doch ein bisschen gepackt und ich klemme mich mehr dahinter als zuerst gedacht.
Nun bin ich auf die Info gestoßen, dass man Alarmtechnik, Kameras etc. und sogar Diebstahl (!) von der Steuer absetzen kann. Ich war zwar mal ein halbes Jahr beim Finanzamt (dumme Idee ) aber das hilft mir nicht so richtig.
Kurz zur Situation: Ich habe die Werkstatt meines Vaters mit Kameras ausgestattet. Da unser Wohnhaus an die Werkstatt angeschlossen ist, decken einige der Kameras auch dies ab. Um das steuerlich abzusetzen muss die Ausgabe aber scheinbar "eindeutig der selbstständigen Tätigkeit dienen". Ich frage mich jetzt: Ist das eindeutig, trotz Wohnhaus Anbindung? Gibts da Erfahrungswerte? Auch zum absetzen von Diebstählen?
Hier gefunden, zum nachlesen:
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Liebe Grüße
Nockie
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