19-11-2020, 15:36
Hallo zusammen,
ich hab in meinem PKW eine Dashcam installiert, die ich auf Knopfdruck zuschalten kann. Ich hab nun schon mehrfach denselben (!) Pkw beim Fahren über rot erwischt.
Meine Frau war als Zeugin dabei und wir haben das nun schon zur Anzeige gebracht und man versicherte mir, dass dies Konsequenzen für den Fahrer haben werde. Sollte ich meine Dashcam Videos noch einreichen bzw. würde er dann sogar als Wiederholungstäter gelten, weil ich das schon mehrfach gefilmt habe?
Dafür muss wohl folgendes vorliegen:
[...]
Reicht da der Timestamp des Videos als Nachweis? Ab wann besteht denn "Rechtskraft"? Macht das überhaupt Sinn oder ist es die Mühe nicht wert?
Danke im Voraus
LG
‐---------------------
EDIT:
Link entsorgt
Ollik
ich hab in meinem PKW eine Dashcam installiert, die ich auf Knopfdruck zuschalten kann. Ich hab nun schon mehrfach denselben (!) Pkw beim Fahren über rot erwischt.
Meine Frau war als Zeugin dabei und wir haben das nun schon zur Anzeige gebracht und man versicherte mir, dass dies Konsequenzen für den Fahrer haben werde. Sollte ich meine Dashcam Videos noch einreichen bzw. würde er dann sogar als Wiederholungstäter gelten, weil ich das schon mehrfach gefilmt habe?
Dafür muss wohl folgendes vorliegen:
[...]
Zitat:Der zweite Verstoß fand innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des ersten statt.
Reicht da der Timestamp des Videos als Nachweis? Ab wann besteht denn "Rechtskraft"? Macht das überhaupt Sinn oder ist es die Mühe nicht wert?
Danke im Voraus
LG
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Ollik