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Normale Version: Bayrischer privater Bewachungsdienst mit Blaulicht
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Bei einer meiner Internetstreifzüge bin ich über eine Seite gestolpert, wo Einsatzfahrzeuge eines privaten Münchener Bewachungsdienstes mit dem Blaulicht ausgestattet sind, was ich bisher nur von Polizei, Zoll, THW, Feuerwehr, Rettungsdienst, ... kannte. Confused

Dass auch private Exclamation Firmen mit einer solchen Ausrüstung ihre Fahrzeuge "schmücken" war mir bisher unbekannt Huh. Ich weiß zwar nicht wo das Festgeschrieben ist, wer da mit Blaulicht und Tatütata Big Grin rumfahren darf, aber sicherlich ist das irgendwo geregelt, auch wenn sich dies alle Alarmverfolger(innen) wünschen würden.

Die Verkürzung einer Interventionszeit (z. B. im Berufsverkehr) würden sicherlich auch die Kräfte und natürlich die Auftraggeber anderswo interessieren. Neudeutsch ausgedrückt ist so ein Blaulicht ja auch ein "Eyecatcher" für das Unternehmen ...
Die Frage ist, ist es wirklich ein funktionsfähiges Blaulicht, oder ist es nur ein Dummy, um das Fahrzeug wichtiger erscheinen zu lassen?

Festgeschrieben ist das ganze natürlich in der StVZO § 52. Und damit wäre das unzulässig, wobei i Bayern ja auch andere Gesetze gelten.
Danke für diese Stilblüte Martina!
Und vollkommen richtig Feuermelder, wer das darf und wer nicht, steht in Paragraph 52 StVZO. Naja, eigentlich nicht wer, sondern welche Fahrzeuge Blaulicht haben dürfen.Wink

Leider ist das unerlaubte Führen resp. Benutzen nur eine recht 'preisgünstige' Ordnungswidrigkeit (ich glaube 30 Euronen?), interessant wird es immer erst, was die Ordnungshüter noch für Kombinationen draus machen können: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung usw. Gibt es den Begriff der 'Amtsanmaßung' eigentlich (noch)? Mit solchen Kombinationen (Tateinheit/Tatmehrheit wird man dann sehen) kann's dann richtig teuer werden, und im schlimmsten Fall darfst du wegen so etwas zur MPU, weil man deine Verkehrstüchtigkeit (nicht Fahrtüchtigkeit) anzweifelt.

Also besser nicht nachmachen (auch wenn es bestimmt Spaß macht), auch bei einem Dummy wird der 'Rennleitung' bestimmt etwas einfallen.Angel

VG Olli
(31-01-2021 15:03)5624 schrieb: [ -> ]https://www.autobild.de/artikel/polizei-...33281.html

Okay, Quelle Autobild, da darf man nicht zu viel erwarten...Big Grin
In der StVZO steht nämlich auch, das alles, was an Beleuchtung an einem Kfz vorhanen/installiert ist, funktionsfähig sein muss - und damit hätte die echte Polizei durchaus eine rechtliche Grundlage, um gegen Blaulicht-Dummies vorzugehen (meistens lohnt sich der Aufwand nur nicht).
5624 hat auch diesmal ins Schwarze getroffen. Das dritte Foto in seinem Link trifft den Nagel auf den Kopf Exclamation

Arrow Und wer es selbst nachsehen will: http://www.****-sicherheit.com

Die Sternchen dann nur noch mit dem sichtbaren Namen auf dem "Blaulichtbalken" (s. drittes Foto aus dem von 5624 angegebenen Link) ersetzen ...

Aber schon grass Angry , was da für ein eyecatcher alles gemacht wird ...

@Ollik: Wo kein Licht drin ist, muss auch nix leuchten Wink
Um ehrlich zu sein würde mich das als Kunde ja eher abschrecken, wenn man meint man müsse mit Blaulichtbalkengehäusen seinen Schwanz verlängern... Aber gut, wenn es als Werbung oder was auch immer funktioniert, sollen die machen, was sie wollen. Big Grin
Das haben wir mal mit nem B-Kadett vor 40 Jahren gebracht. Leute angehalten und nach der Uhrzeit gefragt. Naja, erwischt haben sie uns auch.
Wir haben zu dritt damals 250 DM an die Caritas bezahlt.
Der Richter fragte uns noch nach unserem letzten Wort:
Mein Kumpel: Das wars wert! Der Richter: RAUS, BEVOR ICH MIR DAS ANDERS ÜBERLEGE.
Fersengeld und gut wars.
Von den ca 20 angehaltenen, die gelacht haben, war einer dabei, der hat uns halt angezeigt. Der hat das bis heute nicht verkraftet.Big Grin
Aber zum Thema: bei uns fahren die Alarmverfolger nicht mit Blaulicht. Gelblicht ja, dafür haben sie ne Zulassung. Aber Blaulicht, glaub ich so nicht. Auch wenn ich aus Bayern komme. Aber halt, Die Bayern und die Franken sind sich auch nicht immer grün! Aber seitdem die Bayern und speziell die Oberbayern mit nem fränkischen Ministerpräsidenten leben müssen ...
Naja, wenn man Sonderrechte und Wegerechte hat sowie die entsprechende Erlaubnis, ist das auch erlaubt. Ich kannte das bisher nur von öffentlichen Verkehrsmittelbetreibern.
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