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Normale Version: Hinweis auf Videoüberwachung ohne Kamera
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Hallo,

in unserem Wohnort wird im Gemeinderat eine Videoüberwachung zur Abschreckung von illegalen Müllablagerungen diskutiert. Unter anderem kam der alternative Vorschlag, dass man auf eine Videoüberwachung an dem Müllabladeplatz hinweisen könnte, obwohl keine Videoüberwachung stattfindet, sozusagen als Abschreckung.

Verantwortlich wäre also die Gemeinde. Darf eine öffentliche Verwaltung so etwas?
Gibt es dazu Rechtsprechung oder Hinweise?
Da nur ein Schild hinzuhängen stellt m.E. kein Problem dar, da ja keine unerlaubte Aufzeichnung stattfindet.

Hier mal ein ähnlicher Fall:
https://www.waz-online.de/Wolfsburg/Vors...hung-jagen
In Ergänzung eine vernünftige Atrappe, um das Ganze glaubwürdiger zu machen?
Ohne den Inhalt oder Wert dieses Forum schmälern zu wollen Confused , wäre eine rechtssichere Auskunft ehe bei einem Rechtsanwalt zu erlangen. Es wird heute gegen nahezu alles und jeden vorgegangen. Big Grin Rechtsschutz, Langweile, Streitlust oder was sich auch immer im Einzelnen dahinter verbergen mag ... Angel
Moin,

habe mal auf Kundenwunsche eine Überwachung mit Aufzeichnung explizit auf einen Gewerbemüllcontainer realisiert. Das hat super funktioniert für den Betreiber des Gewerbegebietes. Ich habe den Zustand incl. Szene dokumentiert und vom Auftraggeber gegenzeichnen lassen. Ob das dann auch rechtssicher gewesen wäre - keine Ahnung. Irgendein ganz Schlauer wird auch da was daran auszusetzen haben.

Viel Erfolg

Andreas
Wie die anderen schon gesagt haben, darf hier keine Rechtsberatung gegeben werden. Hierzu bitte mit einem Anwalt oder den Datenschutzbehörden des Bundeslandes abklären.

Ansicht macht ein bloßes Anbringen eines Schildes aber keine Probleme.
In Gegensatz hierzu sind Attrappen genau so, wie echte funktionierende Kameras zu betrachten.
"Unzulässiger Überwachungsdruck" als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (statt der Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts bei echten Kameras im öffentlichen Raum) ist mE nicht nur bei Fake-Kameras, sondern auch durch Fake-Schilder möglich. Vielleicht sogar noch schlimmer, weil Betroffene die angebliche Kamera nicht einmal lokalisieren können, um so der vermeintlichen Aufnahme zu entgehen. Trivial ist diese Rechtsfrage überhaupt nicht.

Deshalb bitte Fachleut befragen, die dann auch was zur Eintrittswahrscheinlichkeit und zum finanziellen Risiko sagen sollten (vllt sogar schon vor der Beantwortung der eigentlichen Rechtsfrage Wink ).
Das ist mal wieder typisch Deutschland. Da muss man für viel Geld einen Anwalt beauftragen um abzusichern, dass man bei der Überwachung seines Eigentums keinen Rechtsbruch begeht.

"Herr Anwalt, ich würde gerne aus meinem Küchenfenster schauen, darf ich das?"

Und Antwort ist am Ende immer: "Es kommt darauf an...".
Das hat nun absolut nix mit Deutschland zu tun Angry

Es liegt an der Mentalität, die die Menschen (nicht nur die Deutschen) an den Tag legen Exclamation

Denn immer noch gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Tongue

... aber mittlerweile sind die Kläger wohl überall Angel
Das mag sein, dass so mancher Kläger oder nennen wir es mal Besserwissenwollender einem an den Karren fahren will.
Ich kenne bis jetzt jedoch keinen Fall in meinem Dunstkreis, wo eine Kamera abgebaut werden musste oder der Verwendungszweck der Videoüberwachung aufgrund eines Wichtigtuers eingeschränkt wurde.
Probiert haben es viere, keiner ist durchgekommen.
In allen Fällen war die Dokumentation und Argumentation rechtssicher.
Besonderen Spass macht es mir immer wieder, die Betriebsratswichtigtuer mit ihrem fundierten Halbwissen auszuknocken.
Solange die Geschäftsführung mitspielt, kriegt man das hin. Wenn der Gefü natürlich einknickt, haben die Oberwasser.
Im Privatbereich kommen immer mal wieder Diskussionen, die sind jedoch durch professionelle Mediation in den Griff zu bekommen.
Auch Nachbarkeitsstreitigkeiten sind handelbar, denn die Beweislast kann auch umgekehrt werden. Einfach nur zu meckern, mach die Kamera weg, is nicht.
Auch der sogenannte Überwachungsdruck kann ohne weiteres gewollt sein, dieser ist nicht per se verboten. Man muss ihn nur richtig begründen.
@FINA Ganz genau! Nur vorsichtshalber: Im staatlichen Bereich (Kommunen, Land, Bund, Sondervermögen, Bundeswehr) sollte noch beachtet werden, dass es da im Datenschutz keine Interessenabwägung als Rechtsgrundlage gibt.

Das spielt aber hier ja trotzdem keine Rolle, da Daten von dem Schild ja gerade nicht erhoben werden Wink
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