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Normale Version: Muss vor dem Scharfschalten geschlossen sein nicht im Home Modus
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Hallo,

gibt es eine Möglichkeit einen Fensterkontakt-Sensor so einzustellen, daß er im Home 1 nicht "vor dem Scharfschalten geschlossen" sein muß?
Es geht konkret um einen Sensor, der am Schlafzimmer-Fenster sitzt. Wenn ich den Home 1 Modus scharf schalte möchte ich, daß dieser Sensor offen sein darf. Außerdem möchte ich das Fenster öffnen/schliessen können wenn die Anlage schon im Home 1 Modus scharf ist ohne einen Alarm auszulösen.
Wenn ich aber das Haus verlasse und die Area 1 scharf schalte, dann muß der Fenster-Kontakt natürlich vor dem scharf schalten geschlossen sein.

Gruß A.H.
Klar, total easy. Einfach in den Sensoren-Einstellungen Home-1/2/3 (was immer du möchtest) auf keine Antwort stellen UND den Schalter „Muss vor dem Scharfschalten geschlossen sein“ aktivieren.

In der Arm-Antwort muss aber zwingend weiterhin „Eingangsverzögerung 1“ stehen, wenn der Fenstersensor im Arm-Modus eine Öffnung melden soll.
Es ist einfach nicht zu fassen so einen Murks zu lesen ...
Was justasimple.... schreibt ist eben nicht so easy. Wenn Du die EMA scharf geschaltet hast, egal ob home oder extern, kannst Du nicht einfach das Fenster öffnen, ohne einen Alarm auszulösen (Das würde ja auch keinen Sinn machen). Würdest Du den Sensor auf "keine Antwort" stellen, alarmiert dieser in dem definierten Zustand nie, was aber nicht Sinn und Zweck sein kann.
Du kannst per Hausautomation bei der Scharfschaltung dieses Fenster auf Bypass stellen, womit dies in der Meldelinie deaktiviert ist. Dies macht aber nur über den Szenarien Schalter Sinn, der idealerweise vom Bett, dem Sofa oder dem weiteren Standpunkt aus erreichbar ist, der das Lebensumfeld definiert. Sofern man Nachts gerne frische Luft im Schlafzimmer hat, aber auch mal schlaftrunken diesen Zustand verändern will, muss ich dafür ein Szenario anlegen, welches genau zu diesem, den Öffnungsmelder des Schlafzimmer deaktiviert. Liege ich im Home Modus allerdings auf der Couch, macht die Aktivierung des Öffnungsmelders im Schlafzimmer doch Sinn, oder?
Zudem musst Du in den Einstellungen "Scharfschaltung trotz Fehler" aktivieren, um die EMA trotz geöffneten Fenster scharf schalten zu können.
Fazit: Dieses Vorhaben muss sehr gut durchdacht sein, bevor man dieses umsetzt. Der Szenarienschalter kann drei zuvor definierte Situationen schalten, was in z.B. in einem Einfamilienhaus ausreicht.
(14-09-2021 23:10)ssb-security schrieb: [ -> ]Es ist einfach nicht zu fassen so einen Murks zu lesen ...
Was justasimple.... schreibt ist eben nicht so easy. Wenn Du die EMA scharf geschaltet hast, egal ob home oder extern, kannst Du nicht einfach das Fenster öffnen, ohne einen Alarm auszulösen (Das würde ja auch keinen Sinn machen). Würdest Du den Sensor auf "keine Antwort" stellen, alarmiert dieser in dem definierten Zustand nie, was aber nicht Sinn und Zweck sein kann.

Mach mal halblang! Meine Beschreibung löst exakt die Fragestellung und ich nutze das seit Jahren genauso. Ich persönlich brauche im 2. Stock bei Home-Arm auch keine Alarmmeldung da dort unsere Schlafzimmer sind und ich ganz sicher nicht meinen Kids irgendeinen Schalter ans Bett fummel den sie drücken sollen bevor sie Nachts das Fenster öffnen. Klar muss das jeder selbst entscheiden ob er das Risiko eingehen will aber meine Antwort deswegen so runterzuputzen ist schon befremdlich.

Zumindest in meinem Fall kann ich auf eine Home-Arm Auslösung der Fenster im 2. OG verzichten. Home-Arm aktivieren wir sowieso nur Nachts wenn wir Zuhause sind (wir schlafen ohnehin bei geschlossenen Jalousien mit Hochschiebeschutz).
Du hast Deine Anlage wahrscheinlich selber eingerichtet und stehst im Fall aller Fälle auch Rechenschaft für jedweden Fall.
Wenn ich sowas einrichten würde, mein Kunde am Sofa liegt und die Sportschau ansieht, während dieser Zeit im Home Modus über das Schlafzimmerfenster aufgrund der vorgeschlagenen Konfiguration eingestiegen würde, hätte nicht nur der Kunde, sondern auch ich ein enorm großes Problem.
Was Du da umgesetzt hast ist der klassische "do it yourself" Fall und ich würde in jeder wie auch immer gearteten Prüfung durchfallen, würde ich sowas einrichten.

In welchem Abschnitt hat der TE geschrieben, in welchem Stock sich sein Schlafzimmer befindet?
(14-09-2021 23:40)ssb-security schrieb: [ -> ]Du hast Deine Anlage wahrscheinlich selber eingerichtet und stehst im Fall aller Fälle auch Rechenschaft für jedweden Fall.
Wenn ich sowas einrichten würde, mein Kunde am Sofa liegt und die Sportschau ansieht, während dieser Zeit im Home Modus über das Schlafzimmerfenster aufgrund der vorgeschlagenen Konfiguration eingestiegen würde, hätte nicht nur der Kunde, sondern auch ich ein enorm großes Problem.
Was Du da umgesetzt hast ist der klassische "do it yourself" Fall und ich würde in jeder wie auch immer gearteten Prüfung durchfallen.

Klar selbst eingerichtet und auf unsere Lebensbedürfnisse angepasst. Ich will ja nicht im Knast leben und meinen Alltag einer EMA anpassen. Die EMA soll mich schützen ohne mich zu sehr zu belästigen und Falschalarme zu provozieren. Gerade mit Kids ist etwas zu viel gewollt dann schnell ein Scheitern des Gesamtkonzeptes.

Aber jeder muss das für sich selbst entscheiden. Unsere Jalousien sind im OG bei Sonnenuntergang zu und im Garten habe ich einen BWM. So einfach kommt keiner ins OG ohne das es auffällt. Und ja, zertifizierbar ist das vielleicht nicht, aber ich persönlich brauche das auch nicht.

(14-09-2021 23:40)ssb-security schrieb: [ -> ]In welchem Abschnitt hat der TE geschrieben, in welchem Stock sich sein Schlafzimmer befindet?

Hat er nicht. Deshalb ist dein Hinweis auch berechtigt. Im EG würde ich das jedenfalls so auch nicht ohne Weiteres machen. In diesem Fall würde ich vielleicht eine zeitbasierte Abhängigkeit einbauen … oder eben deinen Vorschlag mit einem Bypass-Schalter.
Womit Du schreibst, dass dies das auf Dein Gebäude zugeschnittenes Profil darstellt. Sofern der TE aber sein Profil nicht im Detail beschreibt, kann man so eine Aussage nicht machen. Das geht einfach nicht. Der TE muss auch auf die Gefahren, Konsequenzen hingewiesen werden und das sind exakt die paar Prozent, die einen Errichter ausmachen, zumal dieser am Ende die Konsequenzen zu tragen hat.
Vielleicht war ich etwas harsch mit meiner Ansage, aber vielleicht denkt Du mal darüber nach, dass es bei einer EMA nur selten nach Schema F läuft und man mit jedem, wenn auch unverfänglichen, Tipp eine große Verantwortung trägt.
Man solche Risiken halt einfach abwägen - und dafür gibts Errichter, die umfangreich über Risiken aufklären und bei einer Risiko-Komfort-Abwägung gerne behilflich sind. Ein Fenster im 2. OG, das nur per Leiter zu erreichen ist, ist sicherlich ein akzeptables Risiko um bei der Anwesenheit dann eben auf die hoffentlich vorhandenen Überfall- (oder wenn man es rechtzeitig merkt Panik-) Melder zurückzugreifen. Wohlgemerkt sieht man in den meisten Normen ein solches Fenster ja gar nicht für die Öffnungsüberwachung vor.

Im Erdgeschoss oder im 1. OG mit ner Garage oder nem Carport vorm Fenster sieht das halt schon wieder anders aus. Und dafür gibts eben Leute, die so was fachgerecht planen und dich eben schon aus Eigeninteresse darüber aufklären, warum deine Lösung eben nicht die Ideallösung ist und zwar angesichts des Komfortgewinns tolerabel ist, aber eben die Sicherheit u.U. massiv beschränkt.

Zitat:Gerade mit Kids ist etwas zu viel gewollt dann schnell ein Scheitern des Gesamtkonzeptes.
Ne, dann fehlt im Gesamtkonzept lediglich ein wichtiger Teil: Disziplin oder Sperrelemente.
Hallo,

vielen Dank für Eure schnellen und qualifizierten Antworten, in meinem Fall ist das Schlafzimmer tatsächlich im EG... und es ist das Schlafzimmmer von meiner Schwiegermutter (die das definitiv mit einem Bypass-Schalter nicht hinbekommen würde).
Ich werde jetzt aber dank Eurer guten Hinweise die Risiken/Konsequenzen daraus klar abwägen und vermutlich darauf verzichten das Fenster im HomeModus so einfach mal öffnen zu können Wink

Gruß A.H.
Naja bei der Risikobetrachtung auch den Faktor "Schwiegermutter" einbeziehen. Vielleicht ist es ja gar nicht so tragisch, wenn das Fenster mal aufstehen würde Big Grin Tongue
Wenn es nur um das kippen des Fensters geht könnte man den Kontakt auch unten montieren. Sicher für einen Errichter keine Option, aber bei Eigeninstallation durchaus denkbar.
Zitat:Sicher für einen Errichter keine Option
Wenn der Kunde damit leben kann, dass die EMA ihn nicht darüber informiert, dass er mit einem aus Versicherungssicht geöffneten Fenster die Wohnung verlässt und er das Fenster trotz sonstiger Außenhautüberwachung kippen will, aber zwei Kontakte pro Fenster zu teuer sind[1], dann wird ihm das jeder Errichter genauso machen.

Ob man halt wirklich drauf verzichten will, dass die EMA einen dran erinnert, dass man ein Fenster offen hat und beim Einbruch die Versicherung dann nicht zahlt, wenn man rausgeht, muss man dann für sich selbst entscheiden als Kunde.

[1] Bspw. weil ein zweiter Funkmelder nötig wäre, weil der Hersteller nur Magnetkontakte mit einem Zusatzeingang hat und da bereits Glasbruch dranhängt.
Zitat:... dass er mit einem aus Versicherungssicht geöffneten Fenster die Wohnung verlässt ...

Die Versicherungswirtschaft hat darauf reagiert Lightbulb und bietet angepasste Verträge an, die diese Fahrlässigkeit abdeckt. Da darf dann auch ein Fenster "auf Kipp" stehen oder die Waschmaschine laufen, auch wenn man nicht Zuhause ist. Arrow "Verzicht bei grober Fahrlässigkeit"

Ein anderes Thema ist die Obliegenheitspflicht. Angel

Dennoch wird man im Fall der Fälle sehen, wo die Versicherung einspringt und wo nicht. In der Regel lernt man diese Einrichtung auch erst richtig kennen, wenn man entsprechende Ansprüchen geltend macht ...Rolleyes
Ich berühre hiermit sicher nicht das Hauptthema, aber wenn ich von Versicherungen lese, die Probleme in o.g. Szenarien machen könnten, frage ich mich: Habt ihr das anmelden können?
Unsere Versicherung schert das Vorhandensein der EMA gar nicht und ist somit nur "für uns" gedacht.
Habe ich da einen Denkfehler oder etwas vergessen? :-)
Danke und Grüße!
Naja, ob ein Fenster offen ist oder nicht, ist unabhängig der EMA für die Versicherung relevant. Und nein, ich habe bisher meine EMAs auch nie den Versicherern gemeldet - obwohl sie ja vom Errichter installiert sind. Die paar Euro waren es mir tatsächlich nicht wert, auf geringe Normabweichungen zu verzichten. Wobei die Versicherer EN50131 Grad 2 Anlagen mit einem Rabatt berücksichtigt hätten, aber da ich relativ kleine Wohnungen hatte bzw. jetzt ein TinyHouse und keine besonders hohe Versicherungssumme benötige reden wir da von unter 10 Euro Rabatt im Jahr. ^^
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