Zitat:BWA mit direkter Aufschaltung sind für Kindertagesstätten (in Hessen) nicht zugelassen - sagt die Feuerwehr.
Eine VDE-BWA hat ja auch keine direkte Aufschaltung zur Feuerwehr, sonst wäre es eine DIN-BMA - eine VDE-BWA macht genau das, was die Jablotron macht: Vor Ort zur Evakuierung alarmieren und optional eine private ständig besetzte Stelle informieren. Nur ist der große Unterschied, dass eine vernünftige VDE-BWA vollständig nach EN54 zertiifiziert ist, was bei Jablotron maximal die Melder sind...
Eine richtige (VDE-)BWA wäre genau das, was da jetzt hängt nur in EN 54 (und VDE-Vornorm) zertifiziert - nichts mit Aufschaltung zur Feuerwehr o.Ä. (Ein FAT macht aber auch bei einer nicht aufgeschalteten privaten BMA oder einer BWA durchaus Sinn, auch wenn es da net gefordert ist.) Selbst wenn man die BWA-Vornorm für irrelevant erachten würde (was u.U ja okay ist), ist mir unklar, wie man hier eine Anlage fordern/erlauben kann, die nicht nach EN 54 zertifiziert ist. Da hätte man direkt funkvernetzte Rauchwarnmelder nehmen können, wäre billiger gewesen...
Und was ist das Problem bei der Wahl des Fluchtwegs? Es wird der nächste und kürzeste Fluchtweg gewählt und wenn dieser versperrt sein sollte, wird ersatzweise der nächste geeignete Fluchtweg gewählt.
Zitat:die Feuerwehr hatte allerdings eine Anlage nach din 14676 gefordert, das schien mir unpassend
Das wäre in der Funktion und Funktionsicherheit genau dasselbe wie jetzt. Das Orten der Melder wäre auch einfach: Jedes Gebäude ist ein eigener Bereich, per Funksender kann man alle Melder außer den auslösenden ausschalten, sollte dann innerhalb des Gebäudes problemlos zu finden sein. Druckknopfmelder gibts für solche EN 14604-Systeme wie z.B. von Ei Electronics auch.
Sollten die Rauchmelder der Jablotron sind keine
direkt vernetzten Rauch
warnmelder sein, sondern auf die Zentrale angewiesen, um einen Alarm auszulösen, wäre deine Lösung sogar schlechter, weil diese nicht auf eine für diesen Zweck nicht zugelassene Zentrale angewiesen wären.
Und eine Jablotron ist eben nicht nach EN 54 zugelassen, um als Brandmeldeanlage genutzt zu werden. Eine Brandmeldeanlage oder eine Brandwarnanlage hat einfach nochmal an andere Anforderungen an die Funktionssicherheit als eine Einbruch- und Überfallmeldeanlage...
Zitat:allerdings macht die Anlage Dinge die ich nicht einordnen kann.
Sprich mit dem Errichter und das bestenfalls zeitnah, immerhin reden wir von einer Anlage, deren einziges und primäres Ziel der Schutz von Leben durch Evakuieren im Brandfall ist. Da ist es schlimm genug, dass sie hierfür gar nicht zugelassen ist...
Sag mir wenigstens, dass Kabel mit Funktionserhalt benutzt wurden...
Das alles wirkt absolut sketchy und als hätte hier jemand zwanghaft versucht eine Jablotron-Anlage (EN50131: Einbruch- und Überfallmeldeanlagen) als Brandmeldeanlage (EN54: Brandmeldeanlagen) bzw. Ersatz für eine VDE-BWA (ebenfalls EN54: Brandmeldeanlagen) unterzubringen, um durch Vetternwirtschaft jemandem ein wenig Verdienst zu besorgen... Dazu mag der Threadersteller und der Träger der Kita nichts dazu können, es ist trotzdem komisch.
Es mag absolut okay sein, eine EN50131-Anlage als ergänzenden Bestandteil im Rahmen von EN 14604-Rauchwarnmeldern zu verwenden, um die Alarmierung z.B. um Fernalarm oder verstärkte örtliche Alarmierung zu ergänzen. Aber da stellt sich mir am Ende die Frage: Trifft das hier tatsächlich zu oder ist die Alarmierung auf die Zentrale angewiesen (es gibt ja auch reine EN54-Rauchmelder von Jablotron)? Ist das baurechtlich so zulässig, immerhin wurde die Jablotron angewiesen statt nur Rauchmelder zu nutzen? Und wenn das baurechtlich so zulässig ist, warum hätten dann vernetzte Rauchwarnmelder solo nicht gereicht? Klingt eben nach Vetternwirtschaft... Wird der erwartete Sinn der Anlage erfüllt?
Es mag auch grundsätzlich tolerabel sein, eine nicht geforderte private Nicht-DIN-BMA, die primär dem Schutz von Sachwerten und lediglich sekundär dem zusätzlichen nicht baurechtlich verpflichtenden Schutz von Menschenleben dient, auf Basis einer EN50131-Anlage aufzubauen (Sinn macht es aber auch nur, wenn eh eine EN50131-EMA vorhanden ist, sonst kann man auch direkt zur EN54 gehen). Aber bereits das ist relativ sketchy und sollte nur als absolute Budgetlösung beim Vorhandensein einer EMA genutzt werden.
Aber eine BMA, die ausschließlich und primär dem Schutz von Menschenleben im Brandfall dient und baurechtlich gefordert ist, auf Basis einer EN50131-Zentrale aufzubauen, ist absolut eigenartig, fragwürdig und außer EN14604-Rauchwarnmeldern alleine würden baurechtlich auch reichen (und alle verwendeten Melder sind solche) auch völlig inakzeptabel.
Zur Anmerkung, weil die Begrifflichkeiten in Deutschland ja etwas schwierig sind, weil nie ganz klar ist ob man mit ner BMA nur eine DIN-BMA oder auch eine nicht geforderte private BMA meinen könnte: BMA = Brandmeldeanlage im allgemeinen Sinne, also alles was den Zweck hat einen Brand zu erkennen und örtlich zu signalisieren und ggf. an die Feuerwehr-Leitstelle oder eine andere ständig besetzte Stelle zu melden | Wenn ich explizit eine BMA nach DIN 14675 mit Aufschaltung meine, habe ich das explizit so genannt. Genauso wie ich bei einer BWA nach VDE-Vornorm die so benannt habe.